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28. Oktober 2020

 

 

 

 

 

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1168, 19. Oktober 2020

Nitratbelastung des Grundwassers
20 Jahre lang wissentlich toleriert

 

Die unterschiedlichen Fassungen der Düngeverordnung hatten die Bundesregierungen der letzten zwanzig Jahre derart wachsweich formuliert, dass es notgedrungen zu übermäßigen Belastungen des Grundwassers mit Nitrat kommen musste. Darüber ärgern sich vernehmlich Dr. Martin Bach und Mitautoren der Julius-Liebig-Universität in Gießen in der Fachzeitschrift Wasserwirtschaft. In Heft 7-8/2020 schreiben die Agrar- und Umweltwissenschaftler in ihrem Aufsatz „24 Jahre Düngeverordnung - was hat sich getan?“ (S. 40 - 44), dass im Mittel der Jahre 2016 bis 2018 der Überschuss der Sticktoffflächenbilanz immer noch 1,32 Mio. Tonnen Stickstoff betragen habe, „was rund 79 kg N/ha Landwirtschaftsfläche pro Jahr“ entsprechen würde. Davon seien 310.000 Tonnen indirekt der Biogasverstromung zuzurechnen.

Insgesamt sei es trotz der Düngeverordnung in 24 Jahren nicht gelungen, eine großflächige Verbesserung beim Nitratüberschuss - und damit bei der Nitratbelastung des Grundwassers - zu erreichen. Das liege u.a. daran, dass die in den Tabellen der Düngeverordnung angegebenen N-Bedarfswerte für die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Kulturen „nicht wissenschaftlich nachvollziehbar“ seien und „keiner fachlichen Überprüfung unterzogen“ worden seien. Notwendig sei es dagegen, die noch tolerierbaren N-Aufbringungsmengen und N-Überschüsse „strickt aus den Anforderungen der Schutzgüter (Grund- und Oberflächengewässer, Atmosphäre, Biodiversität und menschliche Gesundheit)“ abzuleiten. „Der aktuelle Wert von bis zu 175 kg N/ha ist dafür völlig untauglich.“

Bauernprotest gegen die Unstetigkeit
der N-Reglementierung verständlich
 

Die Autoren des zuvor erwähnten Aufsatzes äußern zugleich Verständnis für die vehementen Proteste der Bauern gegen die im Frühjahr 2020 erneut novellierte Düngeverordnung. Die häufigen Änderungen der Verordnung hätten „erhebliche Widerstände der Betroffenen hervorgerufen“. Und auch die neue Düngeverordnung würde „zahlreiche fachliche Unzulänglichkeiten“ aufweisen. Zudem würde die Verordnung Regelungen enthalten, „die für die Landwirte nur schwer umsetzbar“ wären. Die Landwirte würden aber eine „nachhaltige Rechtssicherheit für ihr Nährstoffmanagement und langfristige Planungssicherheit für ihre Betriebsentwicklung“ benötigen. Die Autoren fordern deshalb, dass die Düngeverordnung und die zugehörige Stoffstrombilanzverordnung „als wesentliche Elemente eines effizienten N-Einsatzes in der Landwirtschaft in eine nachhaltige und umfassende Zukunftsstrategie eingebettet werden“ müssten. Dazu bedürfe es eines „Gesamtkonzeptes“, das bisher nicht erkennbar sei.

Weitere Auskunft zum inzwischen 24jährigen Versagen der Düngeverordnung gibt es bei
Dr. Martin Bach, Uni Gießen
E-Mail: martin.bach@umwelt.uni-gießen.de


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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