Seit dem im RUNDBR. 1108 die 5. Ergänzungslieferung zur Loseblattsammlung „Trinkwasser aktuell“ besprochen worden ist, hat dieses Standardwerk weiteren Zuwachs bekommen. Seit kurzer Zeit liegt die 10. Ergänzungslieferung vor. Jetzt aber erst mal zur 8. Lieferung:
Die 8. Lieferung dürfte für MitarbeiterInnen von Gesundheitsämtern von besonderem Interesse sein, weil das erstmals vor fünf Jahren eingestellte Kapitel über „Die Trinkwasserverordnung aus Sicht der Überwachungsbehörden“ grundlegend überarbeitet worden ist. Auf mehreren Seiten beschäftigen sich die Autoren u.a. mit der Frage, wann das Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum hat und welche Kriterien für eine Duldung angewandt werden sollten, wenn beispielsweise bei bestimmten Parametern die Grenzwerte überschritten werden.
Besprochen wird auch der Kompetenzzuwachs der Gesundheitsämter, wenn es um Stoffe bzw. Mikroorganismen geht, die in der Trinkwasserverordnung gar nicht vorkommen. Das Gesundheitsamt könne bei solchen Befunden „einen Höchstwert und die Dauer der Duldung festlegen“. Damit habe man in § 9 (4) der Trinkwasserverordnung
„den Gesundheitsämtern eine große Verantwortung bei der hygienisch-mikrobiologischen Bewertung ‚neuer‘ Erreger bzw. (bei der) toxikologischen Bewertung ‚neuer Analyte‘“
übertragen. Damit diesbezüglich der Vollzug zwischen den Gesundheitsämtern nicht auseinanderlaufe, sollte auch zur Minderung eines „Skandalisierungspotenzials“ eine „landesinterne Abstimmung in den Bundesländern getroffen“ werden. An anderer Stelle bringen die Autoren ebenfalls mehrfach die Befürchtung zum Ausdruck, dass es angesichts von erweiterten Kompetenzen der Gesundheitsämter bei Duldung und Anordnungen an einer „bundesweiten Einheitlichkeit“ mangeln wird.