Zu großer Sorgfalt und Vorsicht mahnen Wilhelm Erning und Karin Gerhardy, wenn Feuerlöschanlagen an Trinkwasseranlagen angekoppelt werden sollen. In dem Aufsatz „Anschluss von Feuerlöschanlagen an die Trinkwasserversorgung - Vorgaben aus hygienischer Sicht zum Schutz des Trinkwassers“ in der energie-wasser-praxis 9/2019, S. 26 - 29, heißt es dazu, dass eine direkte Verbindung auf ganz restriktiv gehandhabte Ausnahmefälle beschränkt werden sollte. Bei einer direkten Verbindung bestehe nämlich die Gefahr, dass die starken Pumpen der Feuerwehrfahrzeuge kontaminiertes Löschwasser »rückwärts« ins Trinkwasserversorgungsnetz drücken könnten. Deshalb müsse der Standardfall ein freier Auslauf (nach § 17 (6) der Trinkwasserverordnung) einer Trinkwasserleitung in einen Löschwasservorlagebehälter sein. Nach der DIN 14462:2019-09 müsse der Vorlagebehälter einschließlich der Nachspeisung aus der Trinkwasserversorgung so groß dimensioniert werden, dass Löschwasser über zwei Stunden zur Verfügung stehe. Das habe entsprechende Kosten zu Folge, weshalb Bauherren skeptisch dreinschauen würden. Eher werden preisgünstigere Rohrtrenner favorisiert.
Für derartige Direktanschlussstationen zählt der Aufsatz neun Restriktionen auf. Und selbst wenn diese Einschränkungen alle erfüllt werden könnten, müsste bei einer Installierung von Rohrtrennern bei der Löschwasserversorgung von Brandschutzanlagen mit offenen Düsen oder Sprinkleranlagen im Vorfeld das Gesundheitamt informiert werden. Bei Rohrtrennern mit Einsatz von mechanischen oder elektronischen Bauteilen sei „die Gefahr eines Versagens immer gegeben“. Ferner könne „eine absolute Dichtheit wasserberührter Teile gegenüber mikrobieller Durchwanderung (..) selbst bei ordnungsgemäßer Funktion nicht“ gewährleistet werden. Der Aufsatz macht zudem darauf aufmerksam, dass der zulässige Trinkwasservolumenstrom immer Vorrang vor dem in der Regel höheren Löschwasservolumenstrom habe müsse. Weitere Auskunft zur DIN-gerechten Installierung von Übergabeeinrichtungen von der Trinkwasserversorgung zur Löschwasserbereitstellung bei
Dr. Karin Gerhardy, DVGW
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