Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in einem zweiseitigen Positionspapier im Febr. 2020 unterstrichen, dass eine hochwertige Trinkwasserversorgung auf Dauer nur zukunftssicher und nachhaltig gestaltet werden kann, wenn andere Nutzungsinteressen an den Wasserressourcen demgegenüber zurückstehen. Im Hinblick auf zunehmende Nutzungskonflikte schreibt der VKU, dass der
„im Wasserhaushaltsgesetz eindeutig geregelten Interessens-abwägung zugunsten der Trinkwasserversorgung bei konkreten behördlichen Entscheidungen wieder sehr viel stärker Geltung verschafft werden“
müsse. Dazu müssten
„klare Vorgaben für den wasserwirtschaftlichen Vollzug geschaffen werden, wie Nutzungskonkurrenzen und -konflikte in einem transparenten Abwägungsprozess nach vereinbarten Kriterien vermieden oder minimiert werden“
können. Auf der Planungsseite müssten die Raumordnung, „aber auch die Landes-, Regional- und Kommunalplanung stärker zur Lösungsfindung“ beitragen. [Letzeres erscheint uns bemerkenswert, weil sich gerade die Kommunalplanung oftmals über die Interessen der lokalen Trinkwassergewinnung hinwegsetzt - beispielsweise wenn es um die Ausweisung von neuen Baugebieten und Straßen in potenziellen Wasserschutzgebieten geht. Da müssen die kommunalen Wasserbetriebe wohl mehr als einen Strauß mit ihren kommunalen Eignern ausfechten.] Der VKU fordert, dass zur Sicherstellung des Primats der Trinkwasserversorgung „verwaltungsleitende Vorschriften“ erarbeitet und eine „Hierarchisierung von Nutzungsinteressen“ bei Wasserknappheit erstellt wird. Ferner schreibt der VKU im Hinblick auf die vielfach langwierigen Verfahren zur (Neu-)Konzessionierung von Entnahmerechten für die Wasserversorgung:
„Die Notwendigkeit beschleunigter Verfahren und damit einhergehend der Verringerung des bürokratischen Aufwandes gilt auch für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Zunehmender (Flächen-)Druck durch andere Nutzungen macht diese Schutzräume umso wichtiger. Notwendig ist außerdem eine gute Personalausstattung in den zuständigen Behörden.“
Das ganze Positionspapier „Wachsende Nutzungskonkurrenzen begegnen - Ver- und Entsorgung sichern“ kann unter
https://t1p.de/9npm
heruntergeladen werden.