aktualisiert:
18. Januar 2021
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1172,
6. Januar 2021
K+S: Behörden schonen
Landwirtschaft
und Wasserstraßenverwaltung
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Wer in die Abgründe der (Nicht-)Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie eintauchen will, sollte sich die Stellungnahmen zu den wichtigsten Bewirtschaftungsfragen im Wesereinzugsgebiet durchlesen. Zur Frage, was die relevanten Fragen bei der Bewirtschaftung des Wesereinzugsgebietes sind, sind bei der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) nur acht Stellungnahmen eingegangen (siehe Kasten). Bemerkenswert sind diese Stellungnahmen deshalb, weil daraus deutlich wird. wie eine Lobbyistengruppe die jeweils anderen Interessenvertreter für das Scheitern der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich macht.
Die interessanteste Stellungnahme mit gleich 86 angesprochenen Problempunkten ist vom K+S-Konzern eingereicht worden. Der Konzern ist für die nach wie vor zu hohe Salzbelastung von Werra und Weser verantwortlich (s. RUNDBR. 1149/1-2, 1129/3, 1048/1-4). Der Konzern fühlt sich von den Behörden völlig ungerecht behandelt:
Denn in der Bewirtschaftungsplanung für die Flussgebietseinheit Weser (FGE Weser) habe „die Salzbelastung ein Eigenleben entfaltet und eine Bedeutung angenommen hat, die in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Relevanz“ stehe. Demgegenüber komme die Belastung mit Nährstoffen - insbesondere aus der Landwirtschaft - viel zu kurz. Bei den Landwirten begnüge sich die FGG Weser damit, diese „mit staatlichen Leistungen in Form von finanziellen Anreizen und Beratung“ zu motivieren, „während uns massive Beschränkungen und Maßnahmen auferlegt werden, deren Kosten im hohen dreistelligen Millionenbereich liegen, (…)“.
Während die Behörden dem Konzern eine Sanierungslast nach der anderen auferlegen würden, blieben andere „massive Stressoren“ weitgehend unberücksichtigt. Zu diesen Stressoren würden neben der weiterhin zu hohen Nährstoffbelastung die mangelnde Durchgängigkeit an den Querbauwerken im Wesereinzugsgebiet gehören. So könne sich die staatliche Wasserstraßenverwaltung bequem zurücklehnen, weil sie für den Nichtbau von Fischpässen an ihren Schleusen- und Wehranlagen nicht im Mindesten sanktioniert würde (s. RUNDBR. 1161/3, 1120/2-3, 1025/1, 1021/3-4, 888/1-2). Das sei ein wesentlicher Grund, warum man bei der Erreichung des guten Zustandes in der Weser nur so „schleppend“ vorankomme. Fazit aus der Sicht des K+S-Konzerns:
„Besonders deutlich werden die unterschiedlich angelegten Maßstäbe im Handlungsfeld ‚Ver-besserung der linearen Durchgängigkeit‘, obwohl es sich hierbei um eines der Hauptprobleme der Fließgewässer in der FGE Weser handelt.“
Die Versäumnisse bei der Durchgängigmachung der Wehranlagen der Wasserstraßenverwaltung werden in der Stellungnahme von K+S detailliert aufgelistet.
Was ist tatsächlich wichtig, wenn es um die WRRL-Umsetzung an der Weser geht?
Die FGG Weser ist das Koordinationsgremium der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer, die vom Wesereinzugsgebiet tangiert werden. Die FGG Weser hatte ein Anhörungsdokument zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser ins Internet gestellt. Bis zum 22.06.2020 bestand für interessierte Kreise die Möglichkeit zu Stellungnahme. Die 20 Seiten umfassende Download-Liste der acht Stellungnahmen samt der Reaktionen der FGG Weser gibt es jetzt unter dem Link
https://www.fgg-weser.de/
oeffentlichkeitsbeteiligung/anhoerung-eg-wrrl/wichtige-fragen-der-gewaesserbewirtschaftung
Die Stellungnahmen und insbesondere die Entgegnungen der FGG Weser bilden eine der Grundlagen für den Bewirtschaftungsplan für das Weserein-zugsgebiet für den Zeitraum 2021 bis 2027.
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„FGG Weser praktiziert
intransparente Bewirtschaftungsplanung“
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Insgesamt habe die FGG Weser die Bewirtschaftungsplanung weitgehend einseitig zu Lasten des K+S-Konzerns ausgerichtet, so der Vorwurf des Unternehmens:
„Wer in der laufenden Bewirtschaftungsperiode welche finanziellen Mittel für welche Planungen und Umsetzungen von Maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern bereitgestellt hat, bleibt leider weitgehend intransparent. Demgegenüber werden uns als einem einzigen Unternehmen Maßnahmen auferlegt, die um Größenordnungen über dem liegen, was z.B. die öffentliche Hand insgesamt für die Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer tun muss. Dafür wird uns ein sehr strenges und teilweise unrealistisches Fristenkorsett für die Zielwertabsenkung angelegt, (…).“
Während die öffentliche Hand geschont werde, nehme die FGG Weser die „wirtschaftliche Überforderung“ des Konzerns in Kauf und gefährde damit leichtfertig die K+S-Standorte im Wesereinzugsgebiet. Demgegenüber lasse die FGG Weser bei den Verursachern anderer Stressoren sehr viel Langmut walten:
„Insbesondere die staatlichen Stellen selbst haben sich für die Verbesserung der Durch-gängigkeit nur wenige Maßnahmen mit bescheidenem finanziellem Aufwand vorgenommen, sich sehr lange Handlungsfristen gesetzt und dies mit wirtschaftlichen und organisa-torischen Unausweichlichkeiten begründet.“
Die Kosten, die die FGG Weser dem Konzern aufoktroyieren würden, seien höher „als die Kosten sämtlicher Maßnahmen, die (…) allen öffentlichen und privaten Gewässernutzern in der FGE Weser zusammen zugemutet werden“ - und diesen Gewässernutzern würde darüber hinaus auch noch mit öffentlichen Fördergeldern unter die Arme gegriffen.
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Schwerwiegender Personal- und Geldmangel
bei der Umsetzung der WRRL |
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Der BUND bemängelt in seine Stellungnahme an die Flussgebietsgemeinschaft Weser u.a., dass die Behörden bei den wichtigen Bewirtschaftungsfragen das fehlende Personal für eine wirksame Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht angesprochen hätten. Der BUND erwarte eine gesonderte Befassung mit dem gravierenden Personalproblem in den Wasserbehörden. Die Behörden müssten offenlegen, wie viel Personal und welche finanziellen Mittel erforderlich seien, um die vorgeschriebene Umsetzung der WRRL bis 2027 gewährleisten zu können. Aus bisher veröffentlichten Angaben lasse sich folgern,
„dass allein für die Herstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen deutlich mehr Stellen geschaffen werden müssen. So bestehe ein Bedarf von 158 Stellen bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) allein für die Herstellung den etwa 300 großen Wehranlagen in den Bundeswasserstraßen (vgl. BT-Drs. 19/5812 vom 14.11.2018. S. 17.)“
Zudem verweist der BUND darauf, dass lt. einschlägigen Untersuchungen, die WRRL-Umsetzung „erheblich unterfinanziert“ sei. Erläutert wird dies am Beispiel von Niedersachsen:
"Der konservativ kalkulierte Finanzierungsbedarf von 750 Mio. Euro zur Umsetzung der Ziele der WRRL in Niedersachsen bis 2027 (…) verteilt sich auf bauliche Maßnahmen zur Herstellung/ Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (500 Mio. Euro), die Maßnahmenumsetzung bei Prioritätsgewässern (225 Mio. Euro) sowie die Begleitkosten der Umsetzung (25 Mio. Euro). Demgegenüber steht eine Prognose der Gesamtausgaben von 180 Mio. Euro bei Beibehaltung der bisherigen Vorgehensweise, was lediglich 25 % des geschätzten Gesamtbedarfs an Finanzmitteln entspricht" (vgl. Reese et al. (2018): Wasserrahmenrichtlinie - Wege aus der Umsetzungskrise. Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht, Band 37, S. 189.).“
Darüber hinaus weist der BUND daraufhin, dass auch andere Politiksektoren für eine fristgerechte Umsetzung der WRRL verantwortlich seien. Der für diese Sektoren bestehende Finanz- und Personalbedarf sei überhaupt noch nicht beziffert worden. „Vorsichtshalber“ erinnert der BUND daran,
„dass die zuständigen Behörden die erforderlichen Gewässerschutz-Maßnahmen bis allerspätestens 2024 umsetzen müssen, um die Umweltziele bis 2027 erfüllen zu können“.
Bei fast allen Anmerkungen zum Anhörungsdokument der Flussgebietsgemeinschaft Weser haben die Behörden geantwortet, dass die Eingaben „keinen direkten Bezug zum Anhörungsdokument“ hätten - soll heißen, dass sich eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anmerkungen der acht Stellungnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt erübrigen würde.
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