Ende April hat der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Vorfeld des Wahlkampfes zum Bundestag seine „Wasserstrategie für Deutschland“ veröffentlicht - siehe: https://www.bdew.de/wasser-abwasser/eine-wasserstrategie-fuer-deutschland-news/
In einem Acht-Punkte-Katalog formuliert der BDEW seine „Kernpunkte“ zur künftigen Wasserwirtschaftspolitik in Deutschland. So wird beispielsweise unter Punkt 6 gefordert, dass sich die nächste Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu Trinkwasser in Gaststätten und im öffentlichen Raum einsetzen soll. Dazu heißt es, dass die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher*innen vorsehen würde (s. RUNDBR. 1175/1-3, 1127/3) - und weiter:
„Eine Umsetzung soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden. Die Bundesregierung kann hier weitere Anreize zur Nutzung und zum Zugang zu Trinkwasser schaffen. In anderen Ländern, wie z. B. Frankreich wird Trinkwasser in Restaurants kostenlos angeboten. Dies könnte als Vorbild dienen.“
Zu dieser Forderung haben wir dem BDEW folgendes vorgeschlagen:
„Der Forderung würde mehr Nachdruck verliehen werden, wenn der BDEW die Forderung mit der Zusage verknüpfen könnte, dass die deutschen Wasserversorgungsunternehmen beispielhaft vorangehen werden, in dem sie im Jahr 2022 (nach Ende der Corona-Hygiene-Restriktionen) pro 100.000 Einwohner im öffentlichen Raum mindestens eine/n weitere/n öffentliche/n Trinkwasserzapfstelle bzw. Trinkwasserbrunnen einrichten werden.“