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3. April 2021

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1178, 23. Juni 2021

BDEW für kostenloses Trinkwasser in Restaurants

 

Ende April hat der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Vorfeld des Wahlkampfes zum Bundestag seine „Wasserstrategie für Deutschland“ veröffentlicht - siehe: https://www.bdew.de/wasser-abwasser/eine-wasserstrategie-fuer-deutschland-news/

In einem Acht-Punkte-Katalog formuliert der BDEW seine „Kernpunkte“ zur künftigen Wasserwirtschaftspolitik in Deutschland. So wird beispielsweise unter Punkt 6 gefordert, dass sich die nächste Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu Trinkwasser in Gaststätten und im öffentlichen Raum einsetzen soll. Dazu heißt es, dass die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher*innen vorsehen würde (s. RUNDBR. 1175/1-3, 1127/3) - und weiter:

Eine Umsetzung soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden. Die Bundesregierung kann hier weitere Anreize zur Nutzung und zum Zugang zu Trinkwasser schaffen. In anderen Ländern, wie z. B. Frankreich wird Trinkwasser in Restaurants kostenlos angeboten. Dies könnte als Vorbild dienen.“

Zu dieser Forderung haben wir dem BDEW folgendes vorgeschlagen:

Der Forderung würde mehr Nachdruck verliehen werden, wenn der BDEW die Forderung mit der Zusage verknüpfen könnte, dass die deutschen Wasserversorgungsunternehmen beispielhaft vorangehen werden, in dem sie im Jahr 2022 (nach Ende der Corona-Hygiene-Restriktionen) pro 100.000 Einwohner im öffentlichen Raum mindestens eine/n weitere/n öffentliche/n Trinkwasserzapfstelle bzw. Trinkwasserbrunnen einrichten werden.

 

83.000 öffentliche Trinkwasserbrunnen für Deutschland!

 

Mit dem obigen Vorschlag sind wir aber gleich mal von „a tip: tap“ (siehe RUNDBR. 1153/1) überholt worden. Die Organisation, die sich seit zehn Jahren für Trinkwasser aus der Leitung einsetzt und gegen Flaschenwasser engagiert, hat einen politischen Forderungskatalog mit fünf Punkten vorgelegt. Darin heißt es, dass in einem ersten Schritt pro 1000 BundesbürgerInnen ein „Trinkwasserort“ - also eine Zapfstelle oder einen Brunnen - eingerichtet werden soll. Das wären mithin 83.000 „Trinkwasserorte“. Ferner fordert „a tip: tap“,

  • das Menschenrecht auf Wasser ins Grundgesetz aufzunehmen,
  • die Wasserqualität langfristig zu erhalten und zu verbessern,
  • die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei konkurrierenden wirtschaftlichen Interessen und
  • ein Einwegplastik-Verbot auch für Wasser-Verpackungen - siehe unter

https://atiptap.org/forderungen/

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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