aktualisiert:
19.November 2021
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1182, 18. Oktober 2021
Wie sich die Wasserversorger
gegen die Klimakrise wappnen wollen
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Unter dem Titel „Bedarfe der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels“ haben die Wasserversorger am 21.06.21 zehn „Maßnahmenvorschläge zur Sicherung der Wasserversorgung“ veröffentlicht. Als erstes wird erwartungsgemäß der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber allen anderen Nutzungsinteressen postuliert: Dazu müsse der im Wasserhaushaltsgesetz bestehende Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen „weiter untermauert“ werden. Und an Stelle einer nur als »minderwertig« betrachteten wasserrechtlichen Erlaubnis fordern die Wasserversorger für ihre Grundwasserentnahmen „im Regelfall“ eine höherwertige „Bewilligung“. (Während eine Erlaubnis bei vorliegen triftiger Gründe von den Behörden einfach kassiert werden kann, weist eine Bewilligung einen eigentumsrechtlichen Charakter auf und kann nur gegen Entschädigung zurückgezogen werden.) Als zweiten Punkt fordern die Wasserversorger eine Stärkung des Vorsorge- und den Verursacherprinzips. Davon versprechen sie sich, dass Schadstoffe in deutlich geringerem Umfang in die Gewässer - und ggf. auch ins Rohwasser der Wasserwerke - gelangen. Und als dritter Punkt werden »atmende Wasserrechte« vorgeschlagen:
„Wenn Wasserversorger kurzzeitig höhere Wassermengen brauchen, um die Versorgung auch in Dürreperioden zu sichern, muss diese Flexibilität auch durch die Entnahmerechte abgesichert sein. Es ist eine kurzfristige Flexibilisierung im Vollzug der bestehenden Wasserrechte, insbesondere für die maximalen Tagesentnahmen, und eine zeitnahe Aufstoc-kung der bestehenden Wasserrechte bei den Jahresentnahmemengen um einen Klimawandel-zuschlag von 10 bis 20 Prozent notwendig.“
Der Weg zum Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog vom Bundesverband der Deutschen Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW):
https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/wasserwirtschaft-zu-klimawandel-folgen-qualitaet-und-quantitaet-von-wasserressourcen-muessen-besser-geschuetzt-werden/
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Können einseitige Aufforderungen
zum Wassersparen funktionieren?
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Unter Punkt 8 plädieren die Wasserversorger in ihren oben genannten Forderungskatalog für eine intensivierte Kreislaufführung von Wasser in Industrie und Gewerbe und unter Punkt 6 wird gemahnt, dass die Bundesregierung „Maßnahmen und Anreize zur Senkung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft implementieren“ müsse. Bei den Landwirten werden die Wasserversorger mit dieser Forderung keine Fans gewinnen. Die Position der Landwirtschaft: Priorität für die öffentliche Wasserversorgung ist okay. Aber nur, wenn es um den originären Trinkwasserbedarf gehe. Das Bewässern von Grasflächen und das Füllen von Badepools in den Gärten der Einfamilienhäuschen gehören in Dürrezeiten keinesfalls zum originären Trinkwasserbedarf. Dann gebühre der Vorrang der Bewässerung von Produktionsflächen, auf denen die Bauern Lebensmittel für die Gesellschaft produzieren. Wenn die Wasserversorger anderen lebenswichtigen Branchen eine Senkung des Wasserverbrauchs aufs Auge drücken wollen, sollen sie erst mal schauen, dass sie ihr Klientel - beispielsweise die Badepool-Abfüller und Vorgartenbewässerer - zum Wassersparen bewegen können.
Da müssen sich wohl Wasserversorger und Landwirte mal zusammensetzen, um zu beraten, wie differenzierte Wassersparaufforderungen aussehen könnten ... -ng-
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Vertrocknete Biotope für volles Rohr?
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Der von den Wasserversorgern verlangte absolute Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber allen anderen Nutzerinteressen wird auch in Naturschutzverbandskreisen kritisch gesehen. Auch die Natur sei eine Wassernutzerin mit berechtigten Interessen. Und allzu oft schon hätten die Grundwasserentnahmen der Wasserversorger die Natur geschädigt - vom Vogelsberg über die Region Verden in Niedersachsen und den Straussee in Brandenburg bis zum Westwald bei Darmstadt. Insofern dürfte es bei Naturschützern nicht gerade auf Begeisterung stoßen, wenn die Wasserversorger in ihrem Maßnahmenkatalog fordern, dass künftig die Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Grundwasserentnahmen „beschleunigt“ und die umständlichen Genehmigungsverfahren generell „gekürzt“ werden sollen. Konfrontiert mit den Bedenken der Naturschützer kontern die Wasserversorger in der Regel mit folgendem Argument: Als Wasserversorger habe man ein Eigeninteresse an einer intakten Umwelt und viele Wasserschutzzonen seien dank der Schutzbemühungen der Wasserversorger Aspiranten zur Ausweisung von Naturschutzgebieten.
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Forschungsbedarfe in der Siedlungswasserwirtschaft
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Sind »selbstlernende« Regenwasserzisternen denkbar? Also Regenwasserzisternen, die den Wetterbericht »lesen« und sich rechtzeitig vor dem Herannahen einer Niederschlagsfront entleeren? Regenwasserzisternen mit bedarfsorientierter Steuerung könnten „im Schwarm“ viel zielgerichteter als bislang für ein urbanes Niederschlagswassermanagement genutzt werden.
Das ist nur einer von vielen Vorschlägen, die der Deutsche Verein des Gas-und Wasserfachs (DVGW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) auf 28 Seiten in einer schick gestylten Broschüre präsentieren (siehe Kasten).
Die „nachhaltige Bewirtschaftung“ der Wasserressourcen: „Flexibel und adaptionsfähig“
Der „Forschungskatalog“ von DWA & DVGW beschäftigt sich durchaus mit Nutzungskonflikten - bleibt dabei aber ziemlich abstrakt und gestelzt:
„Ein Ausgleich dieser Nutzungsansprüche unter sich verändernden Randbedingungen erfordert neue Lösungen für die Konsensfindung, und langfristige lokale und regionale Konzepte (und unterstützende Technologien), wie die sektoralen Bedarfe im gesamtgesellschaftlichen Kontext gedeckt werden können. (…)
Zur nachhaltigen Bewirtschaftung brauchen wir daher ein profundes Prozessverständnis dieser Systeme. Dies umfasst auch die Möglichkeiten zur Pro-gnose ihrer voraussichtlichen Entwicklung, und welche Auswirkungen sowohl natürliche Veränderungen als auch verschiedene anthropogene Eingriffe auf Qualität und Quantität der Ressourcen haben. Die wasserwirtschaftlichen Handlungsoptionen zur Bewirtschaftung der Ressourcen werden erweitert durch die Entwicklung neuer digitaler Technologien. Durch Digitalisierung ermöglichen wir z. B. ein flächendeckendes Monitoring der Ressourcen, der wasserwirtschaftlichen Anlagen und der meteorologisch-hydrologischen Randbedingungen, sowie die Verknüpfung mit Bedarfs-, Verbrauchs-und Auslastungsdaten, die eine flexiblere und adaptionsfähigere Steuerung eines naturnahen Wasserhaushaltes auf Einzugsgebietsebene ermöglichen.
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Die Fachleute aus DVGW und DWA haben aufgelistet, in welchen Bereichen der Siedlungswasserwirtschaft ein besonderer Forschungsbedarf besteht, um die Wasserver- und Abwasserentsorgung zukunftssicher zu machen. Was etwas zu kurz kommt, ist der oben genannte Konflikt zwischen Trinkwassergewinnung und Naturschutz und die Möglichkeiten zum Demand Side Management beim Wasserverbauch. Dabei geht es um eine intelligente Nachfragesteuerung bei den KonsumentInnen - anstelle einer Mehrförderung von Grundwasser. Demand Side Management war in den 90er Jahren angesichts der damaligen „Trinkwassernotstände“ schon mal ein großes Thema (s. RUNDBR. 415/3).
Aber ansonsten ist der Katalog von siedlungswasserwirtschaftlichen Forschungsthemen in der Broschüre „Forschungsbedarf und Zukunftsimpulse für die Wasserwirtschaft“ fast schon erschlagend. Einer der prägenden Untertitel: „Eine zukunftsorientierte Wasserwirtschaft für eine wasserbewusste Gesellschaft“. Neben der Klimaanpassung behandelt eines der Schwerpunktthemen die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Siedlungswasserwirtschaft. Das Ganze ist auch höchst lesenswert für alle Wasserinteressierte, die nicht gerade an einem Forschungsantrag herumknobeln. Der Download zur „Strategischen Innovationsagenda“ von DWA & DVGW funktioniert über folgenden Link:
https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/presse/presseinformationen/dvgw-presseinformation-vom-17062021-strategische-innovationsagenda
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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