aktualisiert:
12. April 2022

 

 

 


 

 

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1191, 28. März 2022

 

Deutschland fremdelt mit der
EU-water-reuse-Verordnung

 

Es gab schon Widerstand, als sich die EU daran gemacht hatte, eine Verordnung zur Wiederverwertung von geklärtem Abwasser in der Landwirtschaft zu konzipieren. In der deutschen Wasserwirtschaft hatte es große Bedenken gegeben, dass Abwasser – auch nach einer Klärung und Reinigung - bei einer landwirtschaftlichen Nutzung zu hygienischen Risiken führen könnte. Die Vorbehalte gab es nicht nur im Hinblick auf die Mikrobiologie, sondern auch hinsichtlich von chemischen Mikroverunreinigungen. Zudem wurde teilweise eine Überlastung der mit Abwasser bewässerten Böden mit Nährstoffen (Nitrat, Phosphat) befürchtet. Die deutschen Vorbehalte konnten allerdings gegen die Verabschiedung der EU-Water Reuse Verordnung nichts ausrichten. Die am 26.06.2020 in Kraft getretene Verordnung wird ab dem 26.06.2023 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und damit auch in Deutschland gelten. Mehr Infos zur Verordnung unter
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-verordnung-wasserwiederverwendung-in-der

Das deutsche Unbehagen an der Verordnung war auch Gegenstand einer online-Konsultation der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) mit interessierten Verbänden am 8. Dez. 2021. Die LAWA-Fachleute teilten u.a. mit, dass sich die Hoffnungen der „reuse-skeptischen“ Länder derzeit auf eine „Ausstiegsklausel“ in der Verordnung richten würden. Demnach könne ein EU-Mitgliedsstaat Teile seines Staatsgebietes vom Geltungsbereich der Verordnung ausschließen. Im LAWA-Rechtsausschuss arbeite man derzeit an einheitlichen Kriterien, nach denen die deutschen Bundesländer für bestimmte Flusseinzugsgebiete von der „Ausstiegsklausel“ Gebrauch machen könnten. Ein gelegentlich auch angedachter genereller Anwendungsausschluss für ganze Bundesländer – oder gar für ganz Deutschland – sei inzwischen außerhalb der Diskussion.

Der Verband kommunaler Unternehmen pocht darauf, dass die Bewässerung mit gereinigtem Abwasser zumindest in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen werden sollte. Beim Bundesumweltministerium vertritt man die Meinung, dass die „Ausstiegsklausel“ in der Verordnung „sehr restriktiv formuliert“ worden sei. Deshalb sei es schwierig, Wasserschutzgebiete auszuklammern. Ganze Bundesländer herauszunehmen, sei noch mal ungleich schwieriger.

Derzeit werde zwischen den Bundesländern erörtert, welche Behörden überhaupt für den Vollzug der Verordnung zuständig sein sollten und ob es für die Verwertung von gereinigtem Abwasser auf landwirtschaftlichen Nutzflächen spezielle Genehmigungsverfahren geben soll?

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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