Im RUNDBR. 1180/3-4 ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass der vorgesehene ultrascharfe Grenzwert von nur noch 2,2 ng/l für vier gesundheitlich besonders kritische Poly- und perfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) den deutschen Wasserversorgern noch gewaltige Probleme bereiten wird (s. auch 1190/4). Diese Prognose wird in dem Aufsatz „Betroffenheit der Trinkwasserversorgung durch die Einführung eines Trinkwassergrenzwertes für PFAS“ in der energie-wasser-praxis 11/2021, S. 65 – 69, bestätigt.
Dr. Marcel Riegel & Dr. Frank Sacher vom TZW Karlsruhe gehen in dem Aufsatz davon aus, dass etwa 20 Prozent der deutschen Wasserversorger den 2,2 ng-Grenzwert reißen könnten. Die betroffenen Wasserversorger müssten dann A-Kohle-Filter einbauen. Die Autoren sehen eine Aktivkohlefiltration oder Umkehrosmose in jedem fünften deutschen Wasserwerk als „kaum noch verhältnismäßig“ an, „um Substanzen im Konzentrationsbereich von einzelnen Nanogramm pro Liter“ aus PFAS-belasteten Rohwässern zu entfernen. Da zudem die PFAS-Analytik im einstelligen Nanogrammbereich an ihre Grenzen kommt, wisse man nicht einmal genau, ob mittels A-Kohle-Filtration der 2,2 ng-Grenzwert überhaupt sicher eingehalten werden könne. Und je kurzkettiger die PFAS vorliegen, desto schneller seien die A-Kohle-Filter erschöpft.
„Durch diese Laufzeitverringerung entstehen sowohl erhöhte Materialkosten als auch steigende Betriebs- bzw. Personalkosten für den Materialwechsel und die analytische Überwachung der Filterdurchbrüche in der Wasseraufbereitung.“
Setze man demgegenüber auf die Vollstrom-Umkehrosmose, stelle man mit hohem Energie- und Kostenaufwand „ein besonders intensiv aufbereitetes Trinkwasser“ her, bei dem ca. 25 % der zugeführten Trinkwassermenge „als PFAS-haltiges Konzentrat“ der Entsorgung zugeführt werden müsste.