Wie Dr. Jörg Wagner, Unterabteilungsleiter Wasserwirtschaft im Bundesumweltministerium, auf der virtuellen LAWA-Konsultation berichtete, habe man bei der „Binnendifferenzierung“ die Rechnung allerdings ohne den Wirt gemacht. Die EU-Kommission habe nämlich über das Schrumpfen der roten Gebiete „hoch verärgert“ reagiert. Die Kommission habe sich nicht damit einverstanden erklärt, dass die roten Nitratüberschussgebiete mit Hilfe von Simulationen kleingerechnet würden. Die Kommission beharre darauf, dass die tatsächlich vorliegenden Nitratmessungen in den Grundwasservorkommen der Flächenausdehnung der roten Gebiete zugrunde gelegt werden müssten. Zudem sei es in den Augen der Kommission ein Unding, dass jedes Bundesland sein eigenes Modellierungsverfahren anwenden würde: Wenn schon „Binnendifferenzierung“, dann müsse diese bundeseinheitlich angewandt werden.
Wagner berichtete, dass die LAWA jetzt unter hohem Zeitdruck die Modellierungsverfahren vereinheitlichen müsse. Mit dem harmonisierten Verfahren müsse man dann schon in den nächsten Wochen wieder nach Brüssel gehen, um sich von der EU-Kommission das neue Bundeseinheitsverfahren zur Abgrenzung der roten Gebiete absegnen zu lassen. Die Freigabe aus Brüssel sei allerdings nur zu erreichen, wenn das Schrumpfen der roten Gebiete zu einem Großteil wieder zurückgenommen würde. Wenn dann die Freigabe aus Brüssel erreicht worden sei, müssten die Bundesländer ihre jeweiligen Länder-Düngeverordnungen noch an das harmonisierte Verfahren anpassen – auch dies wieder unter höchstem Zeitdruck.
Anmerkung des WASSER-RUNDBRIES zum Hintergrund der Hektik: Schon in den nächsten Wochen könnte das Brüsseler Fallbeil wegen der jahrzehntelang verschleppten Umsetzung der EG-Nitratricht-linie über Deutschland niedergehen. Dann würden Strafzahlungen von 800.000 Euro am Tag drohen – solange bis sich die EU-Kommission endlich mit den deutschen Düngepraktiken und der Flächenausdehnung der roten Nitratüberschussgebiete einverstanden erklärt.