aktualisiert:
16. Oktober 2023

 

 

 


 

 

  Nachrichten  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1206, 24. September 2023

 

Kläranlagen in der EU überfordern
die Selbstreinigungskraft der Flüsse

 

Um die Selbstreinigungskraft der Flüsse nicht zu überfordern, darf der Anteil des gereinigten Abwassers aus kommunalen Kläranlagen am Abfluss eines Baches oder Flusses 6,5 % nicht übersteigen. Von den rund 27.000 kommunalen Kläranlagen würde aber ein Drittel der Anlagen diesen kritischen Schwellenwert nicht einhalten. Bei Niedrigwasserabflüssen würde sich der Missstand noch bedeutend verschlimmern. Ein zu hoher Anteil von (unzulänglich) gereinigtem Abwasser am Abfluss der Fließgewässer sei ein wesentlicher Grund dafür, warum nicht einmal die Hälfte der Fließgewässer-Wasserkörper in der EU den guten ökologischen Zustand aufweisen würde. Obwohl die EG-Wasserrahmenrichtlinie bereits im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden ist, habe sich die Situation in den letzten zwei Jahrzehnten nicht nennenswert verbessert.

Auch die EG-Kommunalabwasserrichtlinie aus dem Jahr 1991 habe nicht dazu geführt, die Fließgewässer auf die sichere Seite zu bringen. Der hohe Anteil von Kläranlagen, die das 6,5-Prozent-Kriterium verfehlen, liege daran, dass die Kläranlagen das Abwasser nur unzureichend reinigen würden. Nähr- und Schadstoffe seien in immer noch zu hoher Konzentration im Kläranlagenabfluss enthalten.

Die entsprechende Analyse war bereits im Juni 2022 in der Water Research Volume 217 unter der Überschrift „Why wastewater treatment fails to protect stream ecosystems in Europe“ veröffentlicht worden – abrufbar unter:
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S004313542200344X?via%3Dihub

Die Autoren des Aufsatzes schlagen vor, die Einleitepunkte von Kläranlagenabflüssen in die Fließgewässer so auszuwählen, dass das 6,5-Prozent-Kriterium nicht gerissen wird.

[Bleibt die Frage, wie Mischwasserentlastungen aus der Kanalisation das Aufnahmevermögen unserer Fließgewässerökosysteme noch zusätzlich überfordern; Anm.: BBU.
Und noch eine Anmerkung aus dem Bundesarbeitskreis Wasser des BUND: „Aus meiner Sicht versagen nicht die Kläranlagen, sondern die zuständigen Wasserbehörden, die für die Einleitegenehmigungen an die Kläranlagenbetreiber verantwortlich sind.“]

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
Zurück zur Startseite


  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit