aktualisiert:
24. Januar 2024
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1214,
4. Januar 2024
Wasser im hessischen Koalitionsvertrag
von CDU und SPD
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Wie ein roter Faden zieht sich durch den im Dezember 2023 vereinbarten Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen der erklärte Wille, die Landwirte in Hessen nicht länger gängeln zu wollen: Wenn schon Naturschutz, dann solle der freiwillig zu vereinbarende Vertragsnaturschutz im Vordergrund stehen. Mehr Freiwilligkeit statt Gängelung betreffe auch den Grundwasserschutz, wo durch eine forcierte „Binnendifferenzierung“ (s. RUNDBR. 1192/4, 1191/2-3) der Umfang der „roten Nitratkulisse“ mit den entsprechenden Düngerestriktionen eingedämmt werden soll:
„Wir schützen Böden und Wasser unter anderem durch Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Stickstoffüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln. Das Messstellennetz zur Grundwasserüberwachung werden wir evaluieren und ausbauen, um möglichst schnell eine genauere Binnendifferenzierung zur verursachergerechten Abgrenzung der „roten Gebiete“ der Düngever-ordnung vorzunehmen.“
Zugleich wollen CDU & SPD aber auch die Wasserhaltefähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen verbessern:
„Unser erklärtes Ziel ist es, die Kulturpflanzenvielfalt durch die Erweiterung der Fruchtfolgen sowie die Artenvielfalt durch gezielte Vernetzung der Biotope in der Fläche zu erhöhen. Wir fördern Humusaufbau und humusmehrende Fruchtfolgen, um die Fruchtbarkeit und eine lebendige Bodenstruktur langfristig zu stabilisieren, CO2 zu binden und Wasser zu speichern.“
Im Hinblick auf den - über Weihnachten 2023 akut gewordenen - Hochwasserschutz heißt es im Koalitionsvertrag dass man den hessischen Kommunen für Extremwetterereignisse Fließpfadkarten und Starkregenrisikoanalysen zur Verfügung stellen wolle. Für die Hochwasserprophylaxe und das Starkregenrisikomanagement wollen CDU & SPD die finanzielle Förderung für die Kommunen „anheben“ (vgl. zum partiell darniederliegenden kommunalen Hochwasserschutz in Hessen RUNDBR. 1211/3).
Beim Bund wollen sich die hessischen Koalitionäre „für die nachträgliche Aufnahme des Projektes zur „Abladeoptimierung der Fahrrinnen im Mittelrhein“ (…) in das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz des Bundes einsetzen“. (Mehr zu diesem aus der Zeit gefallenen Ausbauprojekt am Mittelrhein in den RUNDBR. 1152/1-2 und 1098/3-4.)
Interessant klingt das Vorhaben, für Hessen einen wasserwirtschaftlichen Aktionsplan zu erstellen:
„Um die Kostbarkeit unseres Trinkwassers zu unterstreichen und um dieses noch besser zu schützen, werden wir einen Aktionsplan für wasserwirtschaftliche Vorhaben und Maßnahmen des effektiven Wasserschutzes sowie der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung vorlegen. Die Idee, ein besonderes Forschungszentrum zum Thema Wasser aufzubauen, werden wir in diesem Zusammenhang wieder aufgreifen. Dabei werden wir auch die Chancen und Möglichkeiten des Abwassermonitorings einbinden.“
Da wird man am Ende der fünfjährigen Legislaturperiode in Hessen mal nachschauen müssen, was von diesen Plänen tatsächlich verwirklicht wurde. Weitere Wasseraspekte aus der Vereinbarung von CDU und SPD werden in den nachfolgenden Notizen vorgestellt. Den schwarz-roten Koalitionsvertrag gibt es beispielsweise unter:
https://www.spd-hessen.de/eine-fuer-alle-koalitionsvertrag-zwischen-der-hessischen-spd-und-cdu/
CDU & SPD: Mehr Wasser aus dem südhessischen Ried in die Rhein-Main-Region
Unter der Überschrift „Wasser und Boden“ sind in dem Koalitionsvertrag ab S. 141 die meisten wasserwirtschaftlichen Vorhaben der hessischen Koalitionäre untergebracht worden. Dabei geht es u.a. darum, wie die prekärer werdende Wasserver-sorgung der Rhein-Main-Region (s. RUNDBR. 1208/3, 1197/1-3, 1156/1-2, 1117/1-2, 1079/3-4) sicher gestellt werden kann:
„Wir wollen durch eine nachhaltige, ressourcenschonende und zukunftsfähige Wasserwirtschaft den umfassenden Zugang zu sauberem Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen für alle Hessen gewährleisten. Das Leitbild Wasser und der Zukunftsplan Wasser haben dafür wichtige Grundlagen geschaffen, auf denen wir aufbauen. Kommunale Wasserkonzepte wollen wir auch zukünftig unterstützen und dabei vor allem interkommunale Zusammenarbeit und Kommunen im ländlichen Raum in den Blick nehmen.
Im Rahmen der Modernisierung des überregionalen Wasserleitungsnetzes halten wir die Fertigstellung der neuen Riedleitung, die Unterstützung kleinräumiger Verbundstrukturen und die Wassergewinnung in urbanen Räumen für notwendig. Die Ertüchtigung der Anlagen zur Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried unterstützen wir. Wir wollen den Wasserverbrauch insgesamt reduzieren, ohne die Abwasserinfrastruktur dadurch zu beeinträchtigen. Neue, geeignete Speichermöglichkeiten für Regenwasser wollen wir durch Anreize voranbringen. Um bisherige Wasserentnahmegebiete zu entlasten, soll die Nutzung von aufbereitetem Oberflächenwasser und die Nutzung eigener Wasserquellen verstärkt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie werden wir umsetzen und dafür die Sanierung und Renaturierung der Flüsse und Bäche [s. RUNDBR. 1143/3-4] voranbringen. Dafür bleiben wir bei der Vollplanung der Maßnahmen und streben eine Umsetzung möglichst bis zum Ende der Bewirtschaftungsperiode an. (…) Das Programm „100 Wilde Bäche“ setzen wir zudem um und wollen dabei Synergieeffekte mit dem Naturschutz und der Biotopvernetzung nutzen. (…) Priorität hat für uns beim Schutz von Wasser die Reduzierung von Schadstoffeintrag bei den Verursachern. Die Modernisierung der Kläranlagen wollen wir mit einem besonderen Fokus auf interkommunale Zusammenarbeit gemeinsam mit den Kommunen voranbringen und prüfen, ob bedarfsorientiert weitere Klärstufen erforderlich sind.“
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Für die Entsalzung der Weser bis 2075 ...
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… aber nur insoweit, dass keine Arbeitsplätze beim Salzeinleiter K+S verloren gehen. Zu dieser Gratwanderung heißt es im Koalitionsvertrag:
„Wir werden das Unternehmen ‚K+S AG‘ begleiten und landesseitig die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Sicherung der Arbeitsplätze und der Wertschöpfung bis zum Ende der Abbauperiode bei gleichzeitiger Einhaltung der erforderlichen Umweltstandards sicherzustellen. Wir werden bei den anstehenden Maßnahmen den Dialog zwischen dem Unternehmen und der Region unterstützen. Wir sind dabei im Ziel einig, umweltverträgliche Regelungen zu erarbeiten, die auch die Regionen sowie den Schutz der Menschen berücksichtigen und wirtschaftlich nicht unzumutbar sind. Wir sind uns bewusst, dass dabei auch innovative, bislang nicht als Standard geltende Maßnahmen aufzugreifen sein werden. Wir unterstützen die in Neuhof zwischen dem Unternehmen „K+S“, der Gemeinde Neuhof und der BI getroffene Vereinbarung, die eine angemessene Projektdauer (bis 2075) zum Ziel hat und soweit irgend möglich auf dem Betriebsgelände umzusetzen ist.
(Mehr zur Versalzung von Werra und Weser durch den K+S-Konzern sowie zu den „bislang nicht als Standard geltenden Maßnahmen“ in den BBU-WASSER-RUNDBRIEFEN Nr. 1172/S. 1-2, 1149/1-2, 1129/3, 1048/1-4.
Siehe auch die VOLLTEXTSUCHE in der linken blauen Spalte) )
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Ausgleichsmaßnahmen in die Entsiegelung lenken
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Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wollen die hessischen Koalitionäre bevorzugt in Form von Entsiegelungsmaßnahmen realisieren:
„Wir wollen erheben, wo ungenutzte Flächen vorhanden sind, die sich für eine Entsiegelung eignen. Aus diesen Daten wollen wir ein Entsiegelungskataster entwickeln. Wir wollen die Flexibilität des Systems der Ökopunkte voll ausnutzen. Bei Ersatzmaßnahmen wollen wir möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch nehmen, sondern Schritte zur Entsiegelung bevorzugen.“
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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