Die (im Dez. 24 noch existente) FDP-Bundestags-fraktion will, dass es in Deutschland endlich mit der Verwendung von hochwertig aufbereitetem Abwas-ser in der Landwirtschaft, in der Industrie, bei der Produktion von grünem Wasserstoff und bei der Bewässerung von Parkanlagen vorangeht. Die Fraktion hat am 23.12.24 eine Kleine Anfrage eingebracht, um in Erfahrung zu bringen, warum sich die Bundesregierung (an der die FDP bis zum Ampel-Aus selbst beteiligt war) bei der Umsetzung von diesbezüglichen EU-Vorgaben derart lange Zeit lässt.
In der Kleinen Anfrage zum Thema „Potenziale der Wasserwiederverwendung für die Landwirtschaft und weitere Anwendungsbereiche“ erläutert die FDP-Fraktion zunächst ausführlich Ziele und Inhalt der „Verordnung über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung“ (EU 2020/741; s. RUNDBR. 1191/1-2). Mit dieser schon am 26. Juni 2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung soll EU-weit die Verwendung von gut gereinigtem Abwasser in der Landwirtschaft in geregelte Bahnen gelenkt werden.
Wer die Verordnung nicht in Gänze lesen will, findet in der FDP-Anfrage eine gelungene Zusammenfassung. Mit insgesamt 21 Fragen will die FDP-Bundestagsfraktion sodann wissen, warum es der eh zeitraubend erstellte Referentenentwurf vom Febr. 2024 zur Umsetzung der EU-Verord-nung immer noch nicht bis ins Kabinett geschafft hat.
Die FDP will die Verwendung von gut gereinigtem Abwasser nicht auf den Landwirtschaftssektor beschränkt wissen. Beispielsweise könnte bei der wasserintensiven Wasserstoffproduktion hochwertig gereinigtes Abwasser den ansonsten erforderlichen Frischwasserbezug reduzieren. Die wie immer auf Deregulierung geeichte FDP setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass bürokratische Hürden beim Abwasserrecycling abgebaut werden (siehe Kasten).
Die durchaus lesenswerte Anfrage finden interessierte RUNDBR.-LeserInnen unter der Bundestags-Drucksachen-Nummer 20/14375 in der Parlamentsdatenbank. (Inzwischen liegt auch die Antwort der Bundesregierung vor. Darauf kommen wir in einem späteren RUNDBR. zurück.
Der Abwasserwiederwertung müssen
sieben Behörden zustimmen
In ihrer Kleinen Anfrage zum Abwasserrecycling bemängelt die FDP-Bundestagsfraktion, dass in Deutschland viel zu viel bürokratische Hürden einem großflächigen Abwasserrecycling im Wege stehen würden. U.a. kritisiert die FDP, dass nicht nur die Betreiber von Klärwerken und weitergehenden Aufbereitungsanlagen für eine angestrebte Abgabe von hochwertig gereinigtem Abwasser hierfür einer Genehmigung bedürfen. Auch die Landwirte müssten eine behördliche Genehmigung beantragen, um aufbereitetes Abwasser verwenden zu dürfen. Der FDP missfällt, dass damit „eine doppelte Genehmigungspflicht“ bestehe – und weiter:
„Einzuholende Genehmigungen beider Seiten bedürfen der Zustimmung der Wasser-, Gesund-heits-, Verbraucherschutz-, Landwirtschafts- und Umweltbehörden.“
Die „Liberalen“ fordern deshalb eine Zentralisierung der unnötig komplexen Genehmigungsprozedur:
„Anstatt also die Genehmigungsverfahren für die Erlaubnis der Nutzung aufbereiteter Abwässer für den eigenen Betrieb über bis zu sieben Behörden laufen zu lassen, sollten vielmehr die Entscheidungsbefugnisse einzelner Behörden gestärkt werden, um Prozesse so deutlich zu beschleunigen.“
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