aktualisiert:
24. August 2025
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1237,
8. August 2025
Bergwerk im Trinkwasserschutzgebiet?
„Gips kann man nicht trinken!“
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Die Bauprodukte der Firma Knauf kennen wohl alle RUNDBR.-LeserInnen. Viele dieser Produkte werden aus Gipsspat (Kalziumsulfat) hergestellt. Um die Produktion zu sichern und auszuweiten, hat die Knauf Gips KG schon 2017 den Antrag gestellt, in der Altertheimer Mulde westlich von Würzburg ein Bergwerk zu errichten. Dort sollen unterirdisch bis zu einer Million Tonnen Gips im Jahr abgebaut werden – und das über sechzig Jahre hinweg. Das Genehmigungsverfahren ist allerdings 2018 vom Bergamt Nordbayern (angesiedelt bei der Bezirksregierung von Oberfranken) als „ruhend“ eingestuft worden. Grund für die Pausierung des Verfahrens war der Plan, das Wasserschutzgebiet „Zeller Quellen“ erheblich auszuweiten. Durch die geplante Ausweitung hätte sich das beantragte Bergwerk im Wasserschutzgebiet befunden.
Normalerweise ist ein Bergwerksbetrieb in einem Wasserschutzgebiet nicht zulässig – zumal aus den „Zeller Quellen“ die Hälfte der EinwohnerInnen von Würzburg mit Trinkwasser versorgt wird. In den Folgejahren wurden zahlreiche Bohrungen durchgeführt und Gutachten erstellt, um den Nachweis zu erbringen, dass das beantragte Bergwerk mit der Trinkwassergewinnung verträglich sei.
Im November 2024 hat die Firma Knauf dann einen neuen Antrag mit dem bergrechtlich erforderlichen „fakultativen Rahmenbetriebsplans mit integriertem Hauptbetriebsplan“ vorgelegt – und zusätzlich den Antrag auf eine „integrierte vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung“ eingereicht. Mit dieser Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die Erweiterung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellen“ und die Einrichtung und der Betrieb des Bergwerkes „Altertheimer Mulde“ in »friedlicher Koexistenz« erfolgen können. Dass das möglich sei, glauben aber weder der Würzburger Wasserversorger und die Stadt Würzburg noch mehrere Bürgerinitiativen und Umweltverbände.
Seit der Auslegung der Antragsunterlagen vom 20.01.25 bis zum 20.02.25 häufen sich unter dem Motto „Gips kann man nicht trinken“ Demos, Anhörungen, Bürgerabstimmungen und Petitionen. Einen Eindruck von der hochgehenden Stimmung in der Region bekommt man durch mehrere kurze TV-Berichte, die unter dem Suchbegriff „knauf gipsabbau würzburg“ bei Google angezeigt werden.
Worum sich hydrogeologisch der eskalierende Streit dreht, kann in den beiden nächsten Notizen nachgelesen werden.
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Knauf-Bergwerk: Wie dicht
ist die neun Meter „dicke“ Tonschicht?
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Die Antragsunterlagen für das Gipsbergwerk bestehen aus einer erschlagenden Fülle von hydrogeologischen Gutachten, Tiefenprofilen, Bohrprofilen, Grundwasserstandslinien, Lageplänen, Standsicherheitsuntersuchungen und Berichten zur „Barriereintegrität“. Und auf diese „Barriereintegrität“ kommt es an: Die etwa sieben Meter mächtige Gipslagerstätte in etwa 100 Metern Tiefe unter der Geländeoberkante wird durch eine „Ton-Sulfat-Wechsellagerung“ überdeckt:
„Die Ton-Sulfat-Wechsellagerung ist wegen des hohen Tonanteils als plastisch, geringdurchlässig und resistent gegen Kluftbildung anzusehen. Sie bildet die hydraulische Barriereschicht des geplanten Bergwerks zum Hangenden und verhindert weitgehend eine Zusickerung von Grundwässern aus dem Hauptgrundwasserleiter“,
wird die Bedeutung dieser nur neun Meter „mächtigen“ Barriereschicht in einem der hydrogeologischen Gutachten erläutert. Durch Bau und Betrieb des Bergwerkes darf diese Barriereschicht nicht verletzt werden, weil ansonsten der – von der Würzburger Wasserversorgung und zwei benachbarten Dörfern genutzte – Hauptgrundwasserleiter ins Bergwerk auslaufen würde. Ein „Hochbruch“ wird allerdings in den Gutachten prinzipiell „ausgeschlossen“. Unter „Hochbruch“ wird ein Einbruch des Bergwerkes verstanden. Und wenn es doch zu einem „Hochbruch“ kommen würde, würde dieser gar nicht den oberhalb liegenden Hauptgrundwasserleiter erreichen. Grund für die nur beschränkte Reichweite eines „Hochbruches“ sei die „Elastizität“ der Barriereschicht. Die normalen Durchsickerungsraten durch die schützende Tonschicht werden mit nur etwa einem Liter pro Sekunde als vernachlässigbar gering eingestuft. Das Grundwasserdargebot in den „Zeller-Quellen“ würde sich damit selbst in angenommenen ungünstigsten Fall um nur ein Prozent verringern, heißt im hydrogeologischen Gutachten.
Wer sich selbst ein Bild von den Gutachten machen will, kann die überwältigende Fülle der Planfeststellungsunterlagen – einschließlich der farbenfrohen Berichte zur Barriereintegrität und zum völlig unwahrscheinlichen Flutungsrisko - unter
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/planfeststellungen/wirtschaft_landesentwicklung_verkehr/bergbau/rbp_
altertheim/index.php
herunterladen.
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»Knauf-Gutachten weisen schwere Mängel auf«
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Die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TVW) stuft das Risiko einer quantitativen und qualitativen Beeinträchtigung der Grundwasserressourcen im Wasserschutzgebiet „Zeller Quellen“ deutlich höher ein als in den oben genannten Gutachten angegeben. In einer elfseitigen Stellungnahme der TVW vom 14.03.25 heißt es zunächst, dass es „einen vergleichbaren Fall“ (also die Neuanlage eines Bergwerkes unter einem Trinkwasserschutzgebiet – Schutzzone IIIb) „in Deutschland bisher nicht“ geben würde – und weiter:
„Es fehlt an Erfahrungen, wie in solchen Verhältnissen bei einer Realisierung der Risiken nachteilige Auswirkungen auf das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasservorkommen unterbunden werden können.“
Im Folgenden werden die von Knauf vorgelegten Gutachten in zahlreichen Punkten frontal angegriffen. So würde es sich entgegen der Annahmen der »Knauf-Gutachter« bei der tonig-sulfatischen Barriereschicht zwischen dem geplanten Bergwerk und dem darüber liegenden Hauptgrundwasserleiter keineswegs um eine homogene Trennschicht handeln. Im RUNDBR. fassen wir es mal so zusammen: Bei der Ton-Sulfat-Wechsellagerung handele es sich um ein wirres Durcheinander von Gesteinsschichten. Zudem sei die Barriereschicht durch Gipsauslaugungen von unterschiedlicher Mächtigkeit. Die Würzburger Wasserversorgung traut somit der Schutz- und Barrierewirkung der Ton-Sulfat-Wechsellagerung nicht über den Weg. Im „Gesamtfazit“ wird die - von vier Fach-Consultings erarbeitete - Stellungsnahme der Würzburger Wasserversorgung wie folgt zusammengefasst:
„Die Antragsunterlagen sind nicht geeignet, eine negative quantitative und qualitative Beeinträchtigung des von den Zeller Stollen zur Trinkwassergewinnung genutzten Hauptgrundwasserleiters der Mittleren Dolomite sicher auszuschließen. Es besteht die sehr hohe Besorgnis, dass von dem zur Zulassung gestellten Gipsbergwerk erhebliche quantitative und qualitative Auswirkungen auf das von der Trinkwassergewinnungsanlage Wasserwerk Zeller Stollen zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasservorkommen ausgehen, so dass die Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg nicht mehr sichergestellt werden kann.“
Die vernichtend klingende Stellungnahme der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH steht unter
https://www.wvv.de/media-wvv/wasser/
dokumente/stellungnahme-twv-14.03.2025.pdf
zum Herunterladen bereit.
Jetzt muss das Bergamt Nordbayern die konträren Gutachten und die zahlreich eingegangenen Einsprüche prüfen, um einen Planfeststellungsbeschluss formulieren zu können – bzw. einen solchigen zu verwerfen. Vorgeschaltet wird noch ein Erörterungstermin, bei dem die Kontrahenten verbal die Klingen kreuzen können. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die MitarbeiterInnen des Bergamtes unter einem nicht geringen Druck stehen werden, das wirtschaftliche Wohlergehen des Knauf-Konzerns und einer ganzen davon abhängigen Region gebührend zu berücksichtigen. Arbeitsplätze und das vehement eingeforderte Wirtschaftswachstum müssen mit dem Trinkwasserschutz abgewogen werden – und das möglichst in einem „Deutschland-Tempo“.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
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