aktualisiert:
10. März 2025

  Nachrichten  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1232, 26. Februar 2025

 

Die Wasserversorger in der
Nicht-relevanten-Metaboliten-Falle“

 

Viele Pestizidwirkstoffe werden im Boden und in der Sickerstrecke bis runter zum Grundwasser – zumeist mikrobiell - zu sogenannten nicht-relevanten Metaboliten abgebaut. Als „nicht relevant“ werden diese Pestizidabbauprodukte deshalb eingestuft, weil die Behörden diesen Abbauprodukten keine höhere Giftigkeit attestieren. Wenn die nicht relevanten Metaboliten im Rohwasser der Förderbrunnen der Wasserwerke auftauchen, müssen die Wasserversorger (und die TrinkwasserkundInnen) angesichts der attestierten Nichtgiftigkeit der „nicht relevanten Metaboliten“ diese Pestizidabbauprodukte zunächst tolerieren.

Frieder Haakh, Technischer Geschäftsführer des Zweckverbandes Landeswasserversorgung in Württemberg, hält diesen Usus für ein Unding (vgl. RUNDBR. 1125/1-2). In gewohnt direkter Diktion zieht Haakh in einem Leserbrief in der Fachzeitschrift Grundwasser (4/2024, S. 255–256) gegen den leichtfertigen Umgang der Behörden im Hinblick auf die „nicht relevanten Metaboliten“ vom Leder.

Wohl nicht nur für Prof. Haakh ist es ein Aufreger, dass es den Wasserversorgern jederzeit passieren kann, dass Pestizidabbauprodukte, die zunächst als vermeintlich „nicht relevant“ eingestuft worden sind, mit wachsendem Erkenntnisfortschritt auf einmal doch als relevant für die menschliche Gesundheit bewertet werden. Wenn das passiert, würden die betroffenen Wasserversorger in der „Nicht-relevanten-Metaboliten-Falle“ sitzen. Denn mit der Umstufung von „nicht relevant“ in „relevant“ verschwindet der Wirkstoff nicht einfach aus dem Grund- und Rohwasser.

Bis die Metaboliten im Grundwasser völlig abgebaut sind, kann es Jahrzehnte dauern. Wenn dann der Metabolit in einer Konzentration von höher als 0,1 Mikrogramm pro Liter nachgewiesen werden kann, droht den Wasserversorgern ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung bzw. es muss im Wasserwerk eine teure Aufbereitungsanlage installiert werden. Eine weitere Abhilfemöglichkeit wäre das Herunterverdünnen des Rohwassers aus dem pestizidbelasteten Brunnen mit Wasser aus benachbarten Brunnen mit geringem oder gar keinen Pestizidgehalt (s. RUNDBR. 1227/1-2). Das Damoklesschwert einer Umstufung von Pestizidabbauprodukten stuft die Schriftleitung der Fachzeitschrift Grundwasser „für die Zukunft der Trinkwasserversorgung als unzweifelhaft von essenzieller Bedeutung“ ein.

Siehe auch die VOLLTEXTSUCHE in der linken blauen Spalte dieser Seite

Wie kommt man aus der
Metaboliten-Falle“ wieder raus?

 

Dem Risiko einer Umstufung könne man aus dem Weg gehen, wenn nur noch die Pestizide eine Zulassung bekommen würden, die beim Einsickern ins Grundwasser Konzentrationswerte von deutlich unter 1,5 Mikrogramm pro Liter (µg/l) aufweisen.

Haakh ärgert sich, dass bisher selbst Pestizide eine Zulassung bekommen, wenn Konzentrationen beim Einsickern ins Grundwasser von über 20 µg/l nachgewiesen werden können. Aber erst ab einem Konzentrationswert von kleiner 1,5 µg/l habe man die hinlängliche Sicherheit, dass dann auch im geförderten Grundwasser der Pestizidgrenzwert von 0,1 µg/l nicht gerissen wird. Wenn demgegenüber davon ausgegangen werden muss, dass vermeintlich nicht relevante Metaboliten den 0,1 µg/l-Grenzwert überschreiten, müssten die betreffenden Pestizide lt. Haakh vorsorglich mit einer „W-Auflage“ versehen werden – soll heißen, dass das Pestizid in Wasserschutzgebieten nicht eingesetzt werden darf.

Weitere Auskunft zum Umgang mit „nicht relevanten Metaboliten“ aus Sicht der Landeswasserversorgung bei
Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh
Technischer Geschäftsführer
des Zweckverbandes Landeswasserversorgung, Stuttgart
haakh.f@lw-online.de

Sitzt das Bundesamt für Verbraucherschutz
bei den Pestizidherstellern auf dem Schoß?

Mit seiner Kritik am leichtfertigen Umgang mit nicht relevanten Metaboliten nimmt Haakh vor allem die zuständige Zulassungsbehörde in den Fokus – das ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL – siehe: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/
04_Pflanzenschutzmittel/pflanzenschutzmittel_node.html
).

Unter Missachtung der Vorgaben in Art. 44 der EU-Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung würde das BVL gegenüber den Pestizidherstellern die Zügel schleifen lassen. Die Nachlässigkeit sei darauf zu rückzuführen sei, dass das BVL bei den Pestizidherstellern „auf dem Schoß sitzen“ würde. Die tatsächliche Umsetzung des Vorsorgegedank-ens besteht für Haakh ohnehin darin, zumindest in den Wasserschutzgebieten möglichst viele Landwirte zur Umstellung auf den Öko-Landbau zu bewegen, um die „chemische Kriegsführung auf dem Acker“ grundsätzlich zu beenden.

Umstufung von Metaboliten:
BVL arbeitet an Lösungsansätzen

 

Zu den obigen Vorwürfen von Prof. Haakh gegen-über dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben wir das BVL konsultiert. Das BVL hat uns am 7. Febr. 2025 mitgeteilt, dass man im BVL zum Problemfeld

„Änderung der Einstufung von Metaboliten aus Pflanzenschutzmitteln von nicht-relevant zu relevant und den nachfolgenden wasserrechtlichen Konsequenzen“ an „Lösungsansätzen“ arbeiten würde. Dabei sei es dem BVL „vollumfänglich bewusst“, dass die Wasserversorger infolge einer möglichen Umstufung von Metaboliten vor „Herausforderungen“ stehen würden. „Vor diesem Hintergrund besteht bereits ein intensiver Austausch mit den Beteiligten, um Lösungsansätze zum Teil auch in Einzelfällen zu entwickeln.“

In absehbarer Zeit werde das BVL eine „Fachinformation“ zu diesem Problem auf seiner Homepage veröffentlichen.

 

Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
Zurück zur Startseite


  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit