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13. April 2026

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1252, 1. April 2026

 

Startet eine neue Debatte um die „Wasserprivatisierung“?

 

Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in real existierende Fernwärmesysteme wird viele Milliarden Euro kosten. Zudem muss die Stromleitungsinfrastruktur ertüchtigt werden, um genügend Kapazität für Ladepunkte, Wärmepumpen und Stromgroßverbraucher - wie Rechenzentren - bereitstellen zu können. Die anstehende Kapazitätserhöhung der Stromverteilinfrastruktur wird ebenfalls einen Finanzbedarf von vielen Milliarden Euro nach sich ziehen. Und nicht zuletzt prognostiziert der Verband kommunaler Unternehmen, dass für den Aus- und Neubau der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den nächsten 20 Jahren 800 Mrd. Euro erforderlich sein werden.

Der ganze immense Finanzbedarf trifft auf finanziell immer klammere Kommunen. Und auch die Stadtwerke sind zunehmend überfordert, wenn es darum geht, die milliardenteure Transformation zu stemmen. In der Bundespolitik sind die maßgeblichen PolitikerInnen davon überzeugt, dass der Umbau der Energiesysteme und der Erhalt der kommunalen Infrastruktur nur gelingen wird, wenn man dem privaten Kapital den Einstieg in die Kommunalwirtschaft möglichst schmackhaft macht.

Da wird sich künftig die Frage stellen, ob auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung von diesem Trend erfasst wird. Denn die Wasserversorgung ist vielerorts integraler Bestandteil der Stadtwerke. In manchen Orten wird auch der operative Abwasserbetrieb von Stadtwerken und regionalen Energieversorgern ausgeführt. Nachdem in den Nullerjahren Vorstöße der EU-Kommission zur Privatisierung der Wasserversorgung abgewehrt werden mussten, könnte jetzt die angestrebte Einbindung von privaten Investoren in die Kommunalwirtschaft erneute Kontroversen über den noch tolerierbaren Einfluss von Privatkapital auf die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung auslösen.

Mehr dazu in den nächsten Notizen …

Mit privatem Kapital
die Infrastruktur auf Vordermann bringen!

 

Das Bundesfinanzministerium plant seit letztem Jahr ein Bündel von Maßnahmen, um mehr privates Kapital in die Ertüchtigung der maroden Infrastruktur einzubinden. Dazu hat das Ministerium schon im Aug. 25 die Ressortabstimmung zu einem Gesetzentwurf zur Förderung privater Investitionen eingeleitet. Der Gesetzentwurf aus dem Hause von Lars Klingbeil (SPD) steht in der Historie einer Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz vor Top-Managern aus der deutschen Industrie: Vor der „Unternehmens-Initiative ‚Made for Germany‘“ hatte Merz am 21.07.25 erklärt, dass zwar vielfältige Investitionen durch das 500 Mrd.-„Sondervermögen Infrastruktur“ angeschoben werden könnten. Aber letztlich könne nur ein Teil der eigentlich notwendigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur staatlich getätigt werden - ein großer Teil müsse privat erfolgen. „Mehr öffentliche Investitionen könnten durch privates Kapital enorm verstärkt werden.“

Angesichts des enormen Investitionsbedarfs bei der Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur soll mit dem Gesetzentwurf ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden, um dringend notwendige Projekte umzusetzen. „Geplant sind konkret Änderungen des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs. Für Fonds sollen Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden“, berichtete proplanta.de am 16.08.25. Die Rede von Merz kann nachgeschaut werden.unter

https://www.bundeskanzler.de/bk-de/mediathek/live-aus-dem-kanzleramt/video-statement-kanzler-made-for-germany-2366294

Das „Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ ist mittlerweile verabschiedet und im BGBl. 2026 I Nr. 33 vom 09.02.2026 „verkündet“ worden – siehe:

https://kpmg.com/de/de/themen/2026/02/stofoeg-bgbl.html

Staatliche Garantien sollen
Privatkapital in die Stadtwerke lenken

 

Derzeit wird über weitere Maßnahmen beraten, um mehr privates Kapital in den Aus- und Neubau der Infrastruktur einzubinden. Um private Investoren zum Einstieg die kommunalen Unternehmen zu verführen, sollen im Rahmen eines „Deutschland-Fonds“ vor allem die Staatsgarantien für private Investments ausgebaut werden. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium Mitte März 2026 ein „flexibles Baukastensystem aus Finanzierungsinstrumenten“ vorgeschlagen. Vorhaben der Stadtwerke (wie beispielsweise Wasserstoff- und Geothermie-projekte) sollen über staatliche Garantien so risikoarm gemacht werden, dass sie als „bankfähig“ gelten.

Der Deutschland-Fonds soll darüberhinaus Eigenkapital-ähnliche Instrumente bereitstellen. Diese stärken die Bilanz der Stadtwerke und machen sie so für private Co-Investoren attraktiver. Die KfW soll dabei als zentrale Koordinations- und Beratungsstelle für nationale und internationale Investoren fungieren. Ziel ist, große Kapitalvolumen (beispielsweise von Pensionsfonds) auch in die kommunalen Energie- und Wärmenetze zu lenken. Die dahinter stehende Idee: Der Staat übernimmt die Risiken, um privates Kapital in die Projekte der Stadtwerke zu locken. Mehr zum Deutschlandfonds als Finanzierungsplattform unter:

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/deutschlandfonds.html

Wird privates Kapital in öffentlichen Unternehmen
nur „passiv“ agieren?

 

Das zuvor genannte „Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ regelt insbesondere steuerrechtliche Aspekte, wenn sich privates Kapital in der Infrastruktur-Modernisierung engagiert. Das betrifft beispielsweise die Frage, inwieweit Gewinne aus stillen Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen besteuert werden sollen – wenn also ein Fonds sein Geld beispielsweise in ein – als Aktiengesellschaft organisiertes - Wasserversorgungsunternehmen anlegt, sich dort aber nicht in das operative Geschäft einmischt. Dazu befasste sich die Begründung zur Neufassung von Absatz 5a von § 6 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) mit der These

dass das bloße ‚passive‘ Halten von Beteiligungen an Mitunternehmerschaften keine aktive unternehmerische Bewirtschaftung darstellen würde, sondern eine aktive Beteiligung in Form der Einflussnahme auf die tägliche operative Geschäftstätigkeit der Mitunternehmerschaft erforderlich sei.“

Hierzu wird in der Begründung ausgeführt, dass diese Literaturauffassung „unzutreffend“ wäre, da jede Mitunternehmerschaft eine „Mitunternehmerinitiative und das Tragen eines Mitunternehmerrisikos“ verlange „und das Vorliegen dieser Merkmale generell eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung“ indizieren würde. Abseits aller steuerrechtlichen Konsequenzen ist diese Begründung insofern bedeutsam, wenn (verharmlosend?) behauptet wird, dass die Einbindung von privatem Kapital in eine Wasserversorgungs-AG oder in eine Infrastruktur-Projektgesellschaft „rein passiv“ sei. Zumindest nach der Begründung der Novelle ist privates Kapital nicht passiv - sondern wird sich immer und „generell aktiv unternehmerisch“ gebärden.

Bedeutsam könnte noch eine Änderungen des § 26 Nummer 6 Satz 2 InvStG sein.

Danach „dürfen Spezial-Investmentfonds zukünftig auch bis zu 100 Prozent der Anteile an Kapitalgesellschaften erwerben, deren Unternehmensgegenstand Infrastruktur-Projekte sind. Diese Rechtsänderung soll zusätzliches Kapital für Infrastruktur-Projekte verfügbar machen,“

wird hierzu in der Begründung zum Kippen der bisherigen 10 Prozent-Grenze ausgeführt.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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