aktualisiert:
27. August 2005

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

 

Zehn Empfehlungen zum Thema
Privatisierung der Wasserver- und Entsorgung in Bayern

 

Privatisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie hat nur dann eine Berechtigung, wenn durch sie den Bedürfnissen unserer Bürger gedient wird und damit eine sichere und hochwertige Ver- und Entsorgung weiterhin gewährleistet bleibt.

Die bayrische Wasserwirtschaft ist zur Diskussion und zu einem konstruktiven Dialog über die notwendigen Maßnahmen bereit

1. Wasser bleibt regionalspezifisches Lebensmittel
und ist nicht beliebiges Wirtschaftsgut

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und nicht frei handelbares Wirtschaftsgut. Mit hohem Qualitätsstandart ist es immer von regionalen Gegebenheiten beeinflußt. Es ist nicht beliebig vermehrbar!

2. Die Daseinsvorsorge hat Vorrang

Vorrang muß die kommunale Daseinsvorsorge haben vor privater Markt- und Machtkonzentration. Trinkwasser ist Lebensmittel, das dort, wo es gebraucht wird, zur richtigen Zeit, in ausreichender Menge und bester Qualität verfügbar sein muß

3. Schutz der Umwelt und der Gewässer, Minimierungsgebot
und Versorgungspflicht bleiben Oberziele

Sie dürfen nicht zugunsten bloßer Grenzwerteinhaltung und eingesparter Instandhaltung geopfert werden

4. Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit
gebührt Vorrang vor Shareholder Value

Trinkwasserversorgung ist nicht Mittel zur Geldvermehrung, vielmehr erfüllt sie ein Grundbedürfnis menschlicher Zivilisation und Kultur.

5. Die Wasserver- und entsorger bleiben regionaler
Wirtschaftsfaktor und sichern Arbeitsplätze

Die kommunalen Unternehmen der Wasserwirtschaft sollen auch weiterhin zum Erhalt mittelständischer Marktpartner beitragen können durch ortsnahe Beauftragungen als Gegengewicht zum Handeln weltweit tätiger Monopolisten, die meist alle Leistungen selbst oder durch abhängige Gesellschaften abwickeln.

6. Wirtschaftliches Handeln muß soziale Kompetenz
einschließen

Gewinnmaximierung der Großkonzerne durch Abbau vorsorglicher Instandhaltung, drastische Personalreduzierung, Aufgabe von Know-How und Schaffung von Billig-Tarif-Arbeitsplätzen bedeutet Einschränkung der Versorgungssicherheit und geht zu Lasten der Trinkwasserqualität. „Die Zeche zahlt der Bürger“- auch durch Verlagerung von Instandhaltungskampagnen auf die nächsten Generationen, wenn nicht gar bereits kurzfristig durch erzwungenen Kauf abgefüllten Wassers.

7. Streben nach Profit darf die Menschenwürde
nicht einschränken

Gleichwertige Lebensbedingungen für alle Bürger im ganzen Land dürfen nicht einem gnadenlosen Profitdenken geopfert werden. Das fordern Grundgesetz und Bayrische Verfassung. Liberalisierung des Wassermarkts birgt die Gefahr, daß die Versorgung ländlicher Räume und mit dünner Besiedelung nicht mehr gesichert ist.

8. Die Kommunen brauchen Chancen im Wettbewerb

Statt weiterer Beschränkung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ist Chancengleichheit für die
Kommunen im Wettbewerb zu schaffen.
Durch Betriebsvergleiche – Benchmarking – orientieren sie sich am Markt.

9. Die Öffnung der bisherigen Versorgungsgebiets-
abgrenzungen darf nicht zu Oligopolen (Großmonopolen)
führen

Es sind überschaubare und kontrollierbare Unternehmen der Wasserwirtschaft zu fordern. Das Feld darf nicht vom Diktat einiger Großkonzerne abhängig werden.

10. Die kommunale Verantwortung in der Wasserwirtschaft
muß Bestand haben

Privates Kapital darf nur unter kommunaler Fach- und Entscheidungskompetenz eingesetzt werden.


Schlußfolgerungen

Mit betrieblicher Kooperation Synergien nutzen!

Keine Konzentration und Privatisierung um jeden Preis!

 


Quelle: Wasserallianz München


 

 

 



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