1. Wasser
bleibt regionalspezifisches Lebensmittel
und ist nicht
beliebiges
Wirtschaftsgut
Wasser ist das wichtigste
Lebensmittel und nicht frei handelbares Wirtschaftsgut. Mit hohem
Qualitätsstandart ist es immer von regionalen Gegebenheiten
beeinflußt. Es ist nicht beliebig vermehrbar!
2.
Die Daseinsvorsorge hat Vorrang
Vorrang muß die
kommunale Daseinsvorsorge haben vor privater Markt- und Machtkonzentration.
Trinkwasser ist Lebensmittel, das dort, wo es gebraucht wird,
zur richtigen Zeit, in ausreichender Menge und bester Qualität
verfügbar sein muß
3. Schutz der
Umwelt und der Gewässer,
Minimierungsgebot
und Versorgungspflicht
bleiben Oberziele
Sie dürfen nicht zugunsten bloßer Grenzwerteinhaltung und eingesparter
Instandhaltung geopfert werden
4.
Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit
gebührt Vorrang vor Shareholder Value
Trinkwasserversorgung
ist nicht Mittel zur Geldvermehrung, vielmehr erfüllt
sie ein Grundbedürfnis menschlicher Zivilisation und Kultur.
5. Die Wasserver-
und entsorger bleiben regionaler
Wirtschaftsfaktor und sichern
Arbeitsplätze
Die kommunalen Unternehmen
der Wasserwirtschaft sollen auch weiterhin zum Erhalt mittelständischer
Marktpartner beitragen können durch ortsnahe Beauftragungen
als Gegengewicht zum Handeln weltweit tätiger Monopolisten,
die meist alle Leistungen selbst oder durch abhängige Gesellschaften
abwickeln.
6. Wirtschaftliches
Handeln muß soziale Kompetenz
einschließen
Gewinnmaximierung der Großkonzerne durch Abbau vorsorglicher Instandhaltung,
drastische Personalreduzierung, Aufgabe von Know-How und Schaffung von Billig-Tarif-Arbeitsplätzen
bedeutet Einschränkung der Versorgungssicherheit und geht zu Lasten der
Trinkwasserqualität. „Die Zeche zahlt der Bürger“- auch
durch Verlagerung von Instandhaltungskampagnen auf die nächsten Generationen,
wenn nicht gar bereits kurzfristig durch erzwungenen Kauf abgefüllten
Wassers.
7. Streben nach
Profit darf die Menschenwürde
nicht einschränken
Gleichwertige Lebensbedingungen
für alle Bürger im ganzen Land dürfen
nicht einem gnadenlosen Profitdenken geopfert werden. Das fordern Grundgesetz
und Bayrische Verfassung. Liberalisierung des Wassermarkts birgt die Gefahr,
daß die Versorgung ländlicher Räume und mit dünner Besiedelung
nicht mehr gesichert ist.
8. Die Kommunen brauchen
Chancen im Wettbewerb
Statt weiterer Beschränkung
ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ist Chancengleichheit
für die
Kommunen im Wettbewerb zu schaffen.
Durch Betriebsvergleiche – Benchmarking – orientieren sie sich
am Markt.
9.
Die Öffnung
der bisherigen Versorgungsgebiets-
abgrenzungen darf nicht zu
Oligopolen (Großmonopolen)
führen
Es sind überschaubare und kontrollierbare Unternehmen der Wasserwirtschaft
zu fordern. Das Feld darf nicht vom Diktat einiger Großkonzerne abhängig
werden.
10. Die kommunale
Verantwortung in der Wasserwirtschaft
muß Bestand haben
Privates Kapital darf
nur unter kommunaler Fach- und Entscheidungskompetenz eingesetzt
werden.
Schlußfolgerungen
Mit
betrieblicher Kooperation Synergien nutzen!
Keine
Konzentration und Privatisierung um jeden Preis!
Quelle:
Wasserallianz München