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        Inhalte des
              Kooperationsvertrages sind in diesem Fall  
          
            -  gegenseitige,
                  personelle Unterstützung (dadurch benötigt Berg z.B.
                  keinen eigenen 
      Wassermeister)
 
            -  gemeinsame
                  Ruf- und Dienstbereitschaft (die Belastung verteilt sich auf
                eine größere Mitarbeiterriege)
 
            -  gegenseitige
                  Mitwirkung in Entstördiensten, Überwachungs- und Wartungsarbeiten
 
            -  gemeinsame
                  Ausschreibung von Dienst- und Lieferleistungen (es ergeben
                sich 
      wesentlich günstigere Konditionen)
 
            -  gegenseitige
                  Aushilfe bei Lagerengpässen
 
            - 	in regelmäßigen
                  Dienstbesprechungen technischen und wirtschaftlichen Inhalts
                werden neue Erkenntnisse und alte Erfahrungen ausgetauscht.
 
            -  Mithilfe
                in der sogenannten Eigenüberwachung
 
                       
           es
              ist angedacht weitere Nachbargemeinden in diese Kooperation enzubeziehen,
              was allerdings, wegen der Angst einen Teil seiner Kompetenzen preiszugeben,
        ein 
        sehr steiniger Weg ist (die sog. Kirchturmpolitik verhindert eine Phalanx
              gegen 
        Privatisierung und Liberalisierung leider immer noch massiv).            |