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Inhalte des
Kooperationsvertrages sind in diesem Fall
- gegenseitige,
personelle Unterstützung (dadurch benötigt Berg z.B.
keinen eigenen
Wassermeister)
- gemeinsame
Ruf- und Dienstbereitschaft (die Belastung verteilt sich auf
eine größere Mitarbeiterriege)
- gegenseitige
Mitwirkung in Entstördiensten, Überwachungs- und Wartungsarbeiten
- gemeinsame
Ausschreibung von Dienst- und Lieferleistungen (es ergeben
sich
wesentlich günstigere Konditionen)
- gegenseitige
Aushilfe bei Lagerengpässen
- in regelmäßigen
Dienstbesprechungen technischen und wirtschaftlichen Inhalts
werden neue Erkenntnisse und alte Erfahrungen ausgetauscht.
- Mithilfe
in der sogenannten Eigenüberwachung
es
ist angedacht weitere Nachbargemeinden in diese Kooperation enzubeziehen,
was allerdings, wegen der Angst einen Teil seiner Kompetenzen preiszugeben,
ein
sehr steiniger Weg ist (die sog. Kirchturmpolitik verhindert eine Phalanx
gegen
Privatisierung und Liberalisierung leider immer noch massiv). |