aktualisiert:
9. Dezember 2005
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Rat
und Hilfe |
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WasserInBürgerhand!
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Fallbeispiel
Kassel
Sind
Ihre Stadtwerke schon teilprivatisiert?
Dann
sind folgende 'schönen' Aussichten
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A
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Weiterer
Verkauf von Anteilen bis zum Totalverkauf
zum Stopfen von Haushaltslöchern |
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Die
Planung wird vermutlich zunächst versteckt ablaufen.
Als
Käufer
bietet sich vor allem dasjenige Energieversorgungsunternehmen an,
von
dem die Stadtwerke Strom und Gas beziehen.
Viel
Auswahl gibt es da nicht; es wird einer der vier großen
Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen sein, nämlich
RWE, E.ON, Vattenfall oder EnBW sein, die den
Markt in Deutschland unter sich aufgeteilt haben.
Letzlich
steht die Alternative so: Komplettverkauf oder Re-Kommunalisierung,
denn in seinem "Halle-Urteil" hatte der EuGH bestimmt,
dass Kommunen ihren gemischtwirtschaftlichen Tochterunternehmen
(PPP-Unternehmen) nur dann ohne EU-weite Ausschreibung Aufträge
erteilen dürfen, wenn die Kommunalunternehmen zu 100 Prozent
im Besitz der jeweiligen Kommune sind. Dies aber schränkt
die Möglichkeiten zusätzlicher wirtschaftlicher Tätigkeiten
(und Gewinne), die sich die Kommunen von einer Teilprivatisierung
versprochen haben, erheblich ein. Ist privates Kapital
an den kommunalen Tochtergesellschaften beteiligt, muss
der
Auftrag
auf jeden Fall EU-weit ausgeschrieben werden.
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B
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Erweiterung
der Geschäftstätigkeit über die Gemeindegrenzen
hinaus |
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Stadtwerke
und Miteigentümer (der so genannte 'strategische
Partner') werden über die Stadtgrenzen hinaus nach einem
neuen Markt suchen; ein öffentlich-privates Unternehmen kann
nämlich im Gegensatz zu einem Eigenbetrieb über die Stadtgrenzen
hinaus wirtschaftlich tätig werden. Möglicherweise wird
dazu auch ein gemeinschaftliches Tochterunternehmen gegründet
und die Geschäftsführung geteilt.
z.B. „Geschäftsfelder
sind Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die unternehmerische
Tätigkeit soll sich auf - Erwerb, Pacht und Leasing
von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, - Errichtung
neuer Anlagen, - Übernahme von kompletten Betriebsführungen
und Erbringung von wasser- und abwasserwirtschaftlichen Dienstleistungen
sowie auf alle dem
Unternehmensgegenstand dienenden Geschäfte erstrecken."
D.h.
im näheren oder weiteren Umland wird der Wassermarkt abgegrast, propagiert
als „Hilfestellung“ für die „technisch“ oder „finanziell überforderten“ Gemeinden – natürlich
nicht umsonst.
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C
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Einverleibung
der Eigenbetriebe in die Stadtwerke,
vor allem Abwasser |
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Die
Eingliederung von Eigenbetrieben der Kommune, vor allem die Abwasserentsorgung
(aber auch Stadtreinigung), die
bislang kostendeckend zu arbeiten haben und keinen Gewinn erwirtschaften
dürfen und auch (noch!) keiner Mehrwertsteuer unterliegen,
ist ein wesentlicher Schritt zur Privatisierung dieser öffentlichen
Dienstleistung.
Zur
Durchsetzung dieses Vorhabens wird die Gemeinde teure Gutachten
so genannter „Experten“ bestellen zum Nachweis angeblicher „Synergie-Effekte“,
die es tatsächlich nur in unerheblichem Maße
gibt und die derzeit durch steuerliche Nachteile gleich
wieder aufgehoben
werden.
Allerdings
ist zu befürchten, dass die Privatisierungs-Lobbyisten
eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasser und Abwasser demnächst
durchsetzen werden.
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Handlungsmöglichkeiten
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Halten
Sie die Augen offen nach Anzeichen für weitere
Privatisierung!
Verschuldungsgrad
Ihrer Gemeinde, Kontakte zu GemeindeparlamentarierInnen,
Lokalpresse, Fachpresse (z.B. ZfK, Zeitung für
kommunale Wirtschaft; sehr erhellend!)
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Werfen
Sie in der Öffentlichkeit die Frage oder den Verdacht
auf, ob die Stadt einen weiteren Verkauf beabsichtigt. Drängen
Sie auf Reaktion der PolitikerInnen, analysieren Sie deren
Aussagen nach Pro, Contra und schwankend.
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Recherche
Rechnen
Sie mit Hilfe der Geschäftsberichte der Stadtwerke
nach, wie viel an Gewinnen seit dem (Teil-) Verkauf
an das Privatunternehmen abgeflossen sind.
Prüfen
Sie nach, wie sich die Investitionen im Wasserbereich
entwickelt haben. (Zum Erhalt des Leitungsnetzes
sind bei einer Lebensdauer von ca. 50 Jahren jährlich
2 % des Bestands zu erneuern. Kosten ca 400 Euro/Meter
Trinkwasserleitung).
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Damit
gewinnen Sie wertvolle Argumente gegen einen weiteren
Verkauf bzw. für einen eventuellen Rückkauf
der privatisierten Anteile.
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Aufklärung
der BürgerInnen über die Nachteile der
Wasserprivatisierung (nicht nur im Ausland, auch
in Deutschland gibt es genug Negativbeispiele;
außerdem ist es inzwischen Allgemeingut,
dass Aktiengesellschaften keine Menschenrechtsvereine
sind).
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Rücken
Sie den Stadt-, bzw. Gemeindeparlamentariern auf
die Pelle.
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Setzen
Sie sich mit der Bevölkerung in den Umlandgemeinden
in Verbindung (Anschreiben an die Gemeindevertretungen
und dort vorhandene Initiativen, BUND, u.ä.)
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Analysieren
Sie, welche Bevölkerungsgruppen von der
Privatisierung betroffen sind und suchen Sie
Partner für ein Bündnis im Hinblick
auf ein eventuelles Bürgerbegehren, und
zwar möglichst schon bevor parlamentarische
Beschlüsse gefallen sind („Initiatives“ Bürgerbegehren,
d.h. ohne Fristsetzung; beachten Sie dabei die
unterschiedliche Ländergesetzgebung!).
Rechnen
Sie dabei nicht allzu sehr mit einer
Unterstützung des
Betriebsrates
der teilprivatisierten Stadtwerke; höchstwahrscheinlich
wird
die Belegschaft mit dem Erhalt der Arbeitsplätze erpresst;
vielleicht
steht für den Betriebsrat auch eine „freiwillige
paritätische
Mitbestimmung“ auf
dem
Spiel
(diese
wird
von
einer
Geschäftsführung
mitunter
beim
Absinken
der
Belegschaft
unter 2000 Mitarbeitern „gewährt“).
Mit
der Unterstützung der Personalräte der Eigenbetriebe
dagegen können Sie fest rechnen, da eine (Teil-)
Privatisierung spätestens mittelfristig einen
Abbau der Arbeitsplätze bedeuten wird.
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Lassen
Sie sich vor Einleiten eines Bürgerbegehrens unbedingt
juristisch vom Verein Mehr Demokratie e.V. beraten.
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Weitere
Fragen?
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Nehmen
Sie Kontakt auf mit der Kasseler Bürgerinitiative gegen
die Wasserprivatisierung in der Region:
www.unser-wasser-kassel.org
email: uwk@is-kassel.org
telefonisch: 0561-89 86 31
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