aktualisiert:
9. Dezember 2005

 

 

 

 

 

 

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  Rat und Hilfe  

WasserInBürgerhand!

Fallbeispiel Kassel
Sind Ihre Stadtwerke schon teilprivatisiert?

Dann sind folgende 'schönen' Aussichten zu erwarten:

A

Weiterer Verkauf von Anteilen bis zum Totalverkauf
zum Stopfen von Haushaltslöchern
     


Die Planung wird vermutlich zunächst versteckt ablaufen.

Als Käufer bietet sich vor allem dasjenige Energieversorgungsunternehmen an,
von dem die Stadtwerke Strom und Gas beziehen.

Viel Auswahl gibt es da nicht; es wird einer der vier großen Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen sein, nämlich RWE, E.ON, Vattenfall oder EnBW sein, die den Markt in Deutschland unter sich aufgeteilt haben.

Letzlich steht die Alternative so: Komplettverkauf oder Re-Kommunalisierung, denn in seinem "Halle-Urteil" hatte der EuGH bestimmt, dass Kommunen ihren gemischtwirtschaftlichen Tochterunternehmen (PPP-Unternehmen) nur dann ohne EU-weite Ausschreibung Aufträge erteilen dürfen, wenn die Kommunalunternehmen zu 100 Prozent im Besitz der jeweiligen Kommune sind. Dies aber schränkt die Möglichkeiten zusätzlicher wirtschaftlicher Tätigkeiten (und Gewinne), die sich die Kommunen von einer Teilprivatisierung versprochen haben, erheblich ein. Ist privates Kapital an den kommunalen Tochtergesellschaften beteiligt, muss der Auftrag auf jeden Fall EU-weit ausgeschrieben werden.


B

Erweiterung der Geschäftstätigkeit
über die Gemeindegrenzen hinaus
     


Stadtwerke und Miteigentümer (der so genannte 'strategische Partner') werden über die Stadtgrenzen hinaus nach einem neuen Markt suchen; ein öffentlich-privates Unternehmen kann nämlich im Gegensatz zu einem Eigenbetrieb über die Stadtgrenzen hinaus wirtschaftlich tätig werden. Möglicherweise wird dazu auch ein gemeinschaftliches Tochterunternehmen gegründet und die Geschäftsführung geteilt.

z.B. „Geschäftsfelder sind Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die unternehmerische Tätigkeit soll sich auf - Erwerb, Pacht und Leasing von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, - Errichtung neuer Anlagen, - Übernahme von kompletten Betriebsführungen und Erbringung von wasser- und abwasserwirtschaftlichen Dienstleistungen sowie auf alle dem Unternehmensgegenstand dienenden Geschäfte erstrecken."

D.h. im näheren oder weiteren Umland wird der Wassermarkt abgegrast, propagiert als „Hilfestellung“ für die „technisch“ oder „finanziell überforderten“ Gemeinden – natürlich nicht umsonst.

 

C

Einverleibung der Eigenbetriebe in die Stadtwerke,
vor allem Abwasser
     


Die Eingliederung von Eigenbetrieben der Kommune, vor allem die Abwasserentsorgung (aber auch Stadtreinigung), die bislang kostendeckend zu arbeiten haben und keinen Gewinn erwirtschaften dürfen und auch (noch!) keiner Mehrwertsteuer unterliegen, ist ein wesentlicher Schritt zur Privatisierung dieser öffentlichen Dienstleistung.

Zur Durchsetzung dieses Vorhabens wird die Gemeinde teure Gutachten so genannter „Experten“ bestellen zum Nachweis angeblicher „Synergie-Effekte“, die es tatsächlich nur in unerheblichem Maße gibt und die derzeit durch steuerliche Nachteile gleich wieder aufgehoben werden.

Allerdings ist zu befürchten, dass die Privatisierungs-Lobbyisten eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasser und Abwasser demnächst durchsetzen werden.

Handlungsmöglichkeiten

     
  • Halten Sie die Augen offen nach Anzeichen für weitere Privatisierung!
    Verschuldungsgrad Ihrer Gemeinde, Kontakte zu GemeindeparlamentarierInnen, Lokalpresse, Fachpresse (z.B. ZfK, Zeitung für kommunale Wirtschaft; sehr erhellend!)

  • Werfen Sie in der Öffentlichkeit die Frage oder den Verdacht auf, ob die Stadt einen weiteren Verkauf beabsichtigt. Drängen Sie auf Reaktion der PolitikerInnen, analysieren Sie deren Aussagen nach Pro, Contra und schwankend.

  • Recherche
    Rechnen Sie mit Hilfe der Geschäftsberichte der Stadtwerke nach, wie viel an Gewinnen seit dem (Teil-) Verkauf an das Privatunternehmen abgeflossen sind.
    Prüfen Sie nach, wie sich die Investitionen im Wasserbereich entwickelt haben. (Zum Erhalt des Leitungsnetzes sind bei einer Lebensdauer von ca. 50 Jahren jährlich 2 % des Bestands zu erneuern. Kosten ca 400 Euro/Meter Trinkwasserleitung).

  • Damit gewinnen Sie wertvolle Argumente gegen einen weiteren Verkauf bzw. für einen eventuellen Rückkauf der privatisierten Anteile.

  • Aufklärung der BürgerInnen über die Nachteile der Wasserprivatisierung (nicht nur im Ausland, auch in Deutschland gibt es genug Negativbeispiele; außerdem ist es inzwischen Allgemeingut, dass Aktiengesellschaften keine Menschenrechtsvereine sind).

  • Rücken Sie den Stadt-, bzw. Gemeindeparlamentariern auf die Pelle.

  • Setzen Sie sich mit der Bevölkerung in den Umlandgemeinden in Verbindung (Anschreiben an die Gemeindevertretungen und dort vorhandene Initiativen, BUND, u.ä.)

  • Analysieren Sie, welche Bevölkerungsgruppen von der Privatisierung betroffen sind und suchen Sie Partner für ein Bündnis im Hinblick auf ein eventuelles Bürgerbegehren, und zwar möglichst schon bevor parlamentarische Beschlüsse gefallen sind („Initiatives“ Bürgerbegehren, d.h. ohne Fristsetzung; beachten Sie dabei die unterschiedliche Ländergesetzgebung!).

    Rechnen Sie dabei nicht allzu sehr mit einer Unterstützung des Betriebsrates der teilprivatisierten Stadtwerke; höchstwahrscheinlich wird die Belegschaft mit dem Erhalt der Arbeitsplätze erpresst; vielleicht steht für den Betriebsrat auch eine „freiwillige paritätische Mitbestimmung“ auf dem Spiel (diese wird von einer Geschäftsführung mitunter beim Absinken der Belegschaft unter 2000 Mitarbeitern „gewährt“).

    Mit der Unterstützung der Personalräte der Eigenbetriebe dagegen können Sie fest rechnen, da eine (Teil-) Privatisierung spätestens mittelfristig einen Abbau der Arbeitsplätze bedeuten wird.

  • Lassen Sie sich vor Einleiten eines Bürgerbegehrens unbedingt juristisch vom Verein Mehr Demokratie e.V. beraten.

Weitere Fragen?

     
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Kasseler Bürgerinitiative gegen die Wasserprivatisierung in der Region:
www.unser-wasser-kassel.org
email: uwk@is-kassel.org
telefonisch: 0561-89 86 31

 



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