aktualisiert:
12. August 2005
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Rat
und Hilfe |
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WasserInBürgerhand!
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Rechtsformen
für Tätigkeiten der Daseinsvorsorge
- Übersicht -
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Kalkulation |
Kreditaufnahme |
Haftung für Verluste |
Rechtsrahmen |
selbständig |
Geschäftspolitik |
Regiebetrieb |
Kostendeckung |
öffentl.Haushalt
nur Investitionen |
Kommune
unbeschränkt |
öffentl.Recht |
nein |
öffentlich |
Eigenbetrieb |
Kostendeckung |
nur Investitionen |
Kommune
unbeschränkt |
öffentl.Recht |
nein |
öffentlich |
Anstalt öffentl.
Rechts (AöR) |
Gewinnstreben |
unbeschränkt |
Kommune
unbeschränkt |
privates Handelsrecht |
ja |
vertraulich |
Genossenschaft (eG)
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Kostendeckung |
unbeschränkt |
Kapital der Mitglieder |
privates Handelsrecht |
ja |
vertraulich |
GmbH / AG |
Gewinnstreben |
unbeschränkt |
Kapital der Gesellschafter |
privates Handelsrecht |
ja |
vertraulich |
Erläuterungen |
Kalkulation, Kreditaufnahme |
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Wenn Kostendeckung angestrebt wird, sind Zinsaufwendungen
in den Gebühren der Kunden enthalten. Die nur eingeschränkt mögliche
Kreditaufnahme im öffentlichen Haushalt ist in privaten Rechtsforemen
(AöR, eG, GmbH) unbeschränkt, bis zu Überschuldungsgrenze möglich |
selbständig |
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Die
AöR,
eG, GmbH sind selbständige Personen, deren Handeln im Handelsrecht
(privates Recht für Kaufleute) und in der frei gestaltbaren Satzung
geregelt ist. Einfluss auf die Geschäftspolitik ist nur mittelbar
durch einen Aufsichtsrat mit geringen Möglichkeiten gegeben. Der
Ausichtsrat bestimmt die Personen des Vorstandes, meist für mehrere
Jahre. Der Vorstand hat eine Berichtspflicht gegegenüber dem Aufsichtsrat.
Die Geschäftspolitik, z.B. Kreditaufnahme, Kalkulation, Gesellschafterwechsel
unterliegt keiner öffentlichen Kontrolle. |
Verfasser: Harald Wutte, Steuerberater (
30.11.2004 |
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