Der Bundesverband
der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wertet die aktuelle
Klage der Eu-ropäischen Kommission gegen Irland wegen der
Nichtbesteuerung öffentlicher Einrichtungen als gutes Zeichen
für die eigene Beschwerde des Ver-bands. Der BDE „als
Vertretung der privaten Was-serwirtschaft in Deutschland“ hatte
im Sommer 2006 Beschwerde bei der EU-Kommission „gegen die
Privilegierung öffentlicher Abwasserunternehmen bei der Umsatzsteuer“ eingelegt.
Zum Ärger des BDE sind in Deutschland kommunale Abwasserbetriebe – anders
als private – von der Umsatzsteuer befreit (s.
Rundbrief 828/2, 821/1-2, 771/2-3).
frohlockte
BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. STEPHAN HARMENING
am 20.12.06. Der BDE-Funktionär rechnet sich für
die Beschwerde des BDE gute Erfolgschancen aus, weil die
EU-Kommission im Dezember
2006 bekannt gegeben hat, dass sie Klage gegen Irland wegen
der Nichtbesteuerung öffentlicher
Einrichtungen beim Europäischen Gerichtshof erheben
wird. Darüber
hinaus haben Spanien und Finnland seitens der Kommission
wegen der mehrwertsteuerlichen Behandlung von öffentlichen
Leistungen „begründete
Stellungnahmen“ erhalten. Wenn diese beiden Mitgliedstaaten
den Stellungnahmen nicht Folge leisten, kann die Kommission
auch in diesen Fällen beschließen, den Europäischen
Gerichtshof anzurufen.
Nach ständiger
Rechtsprechung des Euro-päischen
Gerichtshofs ist der Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
sehr weit gefasst, da diese prinzipiell jeden Umsatz
im Rahmen einer Wirtschaftstätigkeit
betrifft. Die Umsätze öffentlicher Einrichtungen
sind danach mehrwertsteuerpflichtig, sofern nicht eng
gefasste Voraussetzungen
erfüllt sind. So zum Beispiel, wenn die Einrichtung
des öffentlichen
Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig
wird. Aber selbst wenn die Ausnahme nach Artikel 4 Absatz
5 zulässig wäre,
dürfte die Umsatzsteuerbefreiung den Wettbewerb
nicht verzerren.
Eine solche
Wettbewerbsverzerrung sieht der
BDE, der nach eigenem
Bekunden mehr als 170 Unternehmen der privaten Wasserwirtschaft
vertritt, in der Befreiung öffentlicher Abwasserunternehmen
in Deutschland von der Umsatzsteuer:
so BDE-Hauptgeschäftsführer HARMENING.
Weitere
Auskunft zur BDE-Klage:
Gerd Henghuber - Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft
e.V.
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