aktualisiert:
4. August 2006
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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aus
dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 829 vom 22.Juli 2006
Von der „Modernisierung“ der
Wasserwirtschaft zur Flurbereinigung der Wasserwerke
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Im
März 2002 hat die
Bundesregierung ihren Bericht zur „Modernisierungsstrategie
für die deutsche Wasserwirtschaft und für ein stärkeres
internationales Engagement der deutschen Wasserwirtschaft“ vorgelegt
(Bundestags-Drucksache 16/1094). Der Bericht geht zurück
auf einen Beschluss des Bundestages (14/7177) vom März
2002 (s. RUNDBR. 637/1-2). Damals hatte die rot-grüne
Koalition die Bundesregierung aufgefordert, in Kooperation
mit den Ländern und den Fachverbänden eine Modernisierungsstrategie
für die deutsche Wasserwirtschaft zu entwerfen.
Weniger in den beiden
BT-Drucksachen, dafür aber um so mehr im medialen Begleitkonzert und in
den Stellungnahmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde
als „Modernisierung“ vorwiegend eine Flurbereinigung
in den über 6.000 Wasserversorgungsbetrieben in Deutschland verstanden: Aus der Vielzahl von Wasserunternehmen sollten
sich schlagkräftige und potente Unternehmen herauskristallisieren,
die fähig wären, auf dem „Weltwassermarkt“ den
dort agierenden Global Players Paroli zu bieten.
Die „Flurbereinigung“ im
Wassersektor scheint jetzt zu kommen - aber anders als zunächst
gedacht. Über die vom Bundeswirtschaftsministerium und
von der Bundesnetzagentur geplanten „Anreizregulierung“ soll
jetzt nämlich die in Stadtwerken und Regiebetrieben organisierte
kommunale Energieversorgung abgewürgt werden. Damit wird
in einem Aufwasch auch gleich die ebenfalls in Stadtwerken
und Regiebetrieben bewerkstelligte kommunale Wasserversorgung
der „Konsolidierung“ eingedampft. Über die
voraussichtlich höchst einschneidenden Folgen der „Anreizregulierung“ für
die kommunale Versorgungswirtschaft informieren die nachfolgenden
Notizen.
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„Anreizregulierung“:
Konzentrationswelle erfasst Wasserwerke! |
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Spätestens seit dem das Bundeswirtschaftsministerium im
Jahr 2000 zum Blindflug ins aquatische Wunderland des Neoliberalismus
angesetzt hatte (s. RUNDBR. 599), ist es erklärter Wille
aller Bundesregierungen und Bundestagsmehrheiten, eine
große
Flurbereinigung im Kleinklein der kommunalen Wasserwerke und
Abwasserbetriebe anzureizen. So richtig erfolgreich war aber
keiner der Bundes- und Länderwirtschaftsminister mit diesem
gebetsmühlenartig vorgetragenen Ansinnen. Was man mit der
vermeintlichen „Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft“ auf
dem direkten Weg nicht erreichen konnte, scheint man jetzt auf
indirekten Weg aber um so erfolgreicher bewerkstelligen zu können.
Alles spricht dafür, dass mit der „Anreizregulierung“ der
Bundesnetzagentur die bislang größte Konzentrationswelle
in der deutschen Stadtwerkelandschaft in Gang gesetzt werden
wird. Bei der Deckelung der Netzdurchleitekosten für Strom
und Gas ist von Wasser nie die Rede. Aber wenn die kleinen und
mittleren Stadtwerke durch die ruinöse Politik der Bundesnetzagentur
stranguliert werden, wird auch der Wassersektor der
Stadtwerke der „Konsolidierung“ anheim gegeben. In der Juliausgabe
2006 der „Zeitung für kommunale Wirtschaft“ (Zfk,
s. 776/4) wird in einer Fülle von Kommentaren und Artikeln
erläutert, wie die Preisvorgaben („Anreizregulierung“,
siehe Kasten) der Bundesnetzagentur auf eine Flurbereinigung
bislang unbekannten Ausmaßes in der deutschen Stadtwerkelandschaft hinauslaufen werden (s. RUNDBRIEF 828/2-3).
Die nachfolgenden
Notizen basieren (sofern nicht anders angegeben) auf
den Darstellungen in der Zfk, die dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
nahe steht. Bemerkenswert ist, dass seitens der Umweltverbände
die Rasenmäherpolitik der Bundesnetzagentur kommentarlos
hingenommen wird. Der mit dem populistischen Schlachtruf der
Wirtschaftsminister nach niedrigeren Strom- und Gastarifen durchgesetzten „Anreizregulierung“ wird
bislang in der Zivilgesellschaft nur von den Personalräten
der Stadtwerke Widerstand entgegengesetzt.
Wie funktioniert
die „Anreizregulierung“?
Die Bundesnetzagentur
(BNA) verpflichtet die Betreiber von Strom- und Gasnetzen
(vom großen Energieversorgungsunternehmen (EVU)
bis zum kleinen Stadtwerk) die Kosten für die
Durchleitung von Strom und Gas zu senken. Hierzu hat
die BNA am 30. Juni 2006 ein Konzept vorgelegt, das
der Bundesregierung als Basis einer entsprechenden
Verordnung dienen soll. Die von der BNA vorgesehene „Anreizregulierung“ soll
ab 2008 zu kontinuierlich sinkenden Durchleitekosten
führen und sich beim Endkunden in niedrigeren
Strom- und Gaspreisen niederschlagen. Bei der künftig
vorgesehen „Anreizregulierung“ deckelt
die Agentur die Durchleitegebühren. Dies soll
für die Unternehmen einen Anreiz setzen, ihre
Netze so effizient wie möglich zu betreiben. Nur
den Unternehmen, denen es gelingt, kostengünstiger
als die gedeckelten Durchleitegebühren zu wirtschaften,
können dann noch eine Rendite im Netzbetrieb erwirtschaften.
Die gedeckelten Durchleitegebühren sollen pro
Jahr um mindestens 1,5 bis zwei Prozent sinken. Damit
soll auf die Unternehmen ein kontinuierlicher Druck
ausgeübt werden, fortlaufend die Effizienz ihres
Netzbetriebes zu steigern. Diese „Spirale der
Effizienzsteigerung“ soll mittelfristig eine
Senkung der Netzentgelte von bis zu 40 Prozent bewirken.
Das Konzept sei ein „Fitness-Programm“ für
die Unternehmen, behauptet BNA-Chef MATTHIAS KURTH
(HB, 03. u. 04.07.06). Bereits vor dem Anlaufen der
Anreizregulierung im Jahr 2008 hat die BNA begonnen,
zahlreiche EVU zu zwingen, ihre Durchleitegebühren
bis zu 15 Prozent zu senken.
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„Anreizregulierung“:
Datenhunger überfordert
kleine Netzbetreiber
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Schon allein mit völlig überzogenen
Daten- und Statistikabfragen gelingt es der Bundesnetzagentur,
die kleinen und mittleren Netzbetreiber an die Wand zu drücken.
So haben in NRW nahezu alle kleinen Netzgenossenschaften bereits
das Handtuch geworfen. Der Aufwand für die Datenabfrage
durch die Regulierungsbehörde war für die ehrenamtlich
geführten Genossenschaften nicht mehr zu bewältigen.
Und selbst mittlere Stadtwerke klagen inzwischen darüber,
dass die Regulierung von den Stadtwerken einen Aufwand verlange,
der kaum zu tragen sei. Beispielsweise sind bei den Stadtwerken
Baden-Baden zwei Mitarbeiter „allein damit beschäftigt,
die Datenanforderungen der Behörden zu erfüllen“.
Im Oktober 2005 hat die Bundesnetzagentur einen „ehrfurchtsgebietenden
Erfassungsbogen“ an die Netzbetreiber geschickt. In 16.000
(!) Eingabefeldern mussten die Netzbetreiber die unsinnigsten
Auskünfte - zurückreichend bis ins Jahr 1945 - übermitteln.
Der Datenhunger der Bundesnetzagentur und der darauf basierende
Regulierungsansatz „sei ohne Bezug zur Realität“ kritisiert
THOMAS MAHLBACHER, Geschäftsführer der Stadtwerke Fellbach,
in einer in der Zfk veröffentlichten Abrechnung mit der
Politik der Bundesnetzagentur.
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„Anreizregulierung“:
Kleine Netzbetreiber werden platt gemacht |
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Bei der Anreizregulierung legt die Bundesnetzagentur
zudem von der kleinen Netzgenossenschaft bis zu den großen
Energieversorgern wie EON und RWE die gleichen Maßstäbe
an. Das kleine Gogomobil und der große Kieslaster werden
von der Bundesnetzagentur über den gleichen Kamm geschoren.
Das Rasenmäherprinzip der Bundesnetzagentur bei der Regulierung
der Netze nimmt den Kleinen die Luft. Angesichts der „massiven
Benachteiligung kleinerer Netzbetreiber“ (VKU) könne
von einer auch nur ansatzweisen Chancengleichheit keine Rede
mehr sein. Der von der Bundesnetzagentur beschworene „Wettbewerb“ wird
damit enden, dass kleine Netzbetreiber trotz aller Innovationen
und Kreativität platt gemacht und aus dem Markt gedrängt
werden.
Profitieren werden damit von der zweiten „Liberalisierungswelle“ die
Gleichen, die bereits ihren Gewinn aus der ersten „Liberalisierungswelle“ gezogen
haben: Nämlich das trotz aller Wettbewerbsideologie gefestigte
Oligopol von REW, EON, VATTENFALL und EnBW sowie vielleicht zwei
Dutzend Regionalversorger und große Stadtwerke. In einer
Polemik zur Rasenmäherpolitik der Bundesnetzagentur schreibt
DIETMAR PAUTZ, Geschäftsführer der Stadtwerke Finsterwalde
GmbH, dass Politik und Regulierer „derzeit nur einen Kundentyp“ berücksichtigen
würden - „den Schnäppchenjäger“. Und
weiter: „Die einseitige Ausrichtung auf den niedrigsten
Preismaßstab“ lasse aber „eine Nivellierung
aller Unternehmen auf Billig-Niveau befürchten“. Die
gegenüber allen Einwändungen offenbar ignorante Bundesnetzagentur
sei darauf aus, die Stadtwerke einer rigorosen „Hungerkur“ zu
unterziehen, so die Klage von MICHAEL WÜBBELS, stv. Hauptgeschäftsführer
des VKU in einem bitteren Leitkommentar in der ZfK.
Um dem Kostendruck
und den Effizienzvorgaben der Netzagentur einigermaßen
standhalten zu können, sehen sich die Stadtwerke inzwischen
gezwungen, einen radikalen Rationalisierungskurs auf Kosten
der Beschäftigen zu fahren, was auch der Geschäftsführer
der Stadtwerke Fellbach beklagt:
„Gerade die kleineren Stadtwerke sind fast traditionell effizienter als
die großen EVU. knapper Personaleinsatz und flache Hierachien bestimmen
das Bild. Zusätzliche Effizienzsteigerungen bedeuten dann zu Lasten der
viel beschworenen Versorgungssicherheit und des Kundendienstes zusätzlichen
Personalabbau.“
Allmählich dämmert auch den Personalräten der Stadtwerke, was
da an Rationalisierungsdruck auf sie zukommt. Wenn alle Effizienzpotenziale
aufgebraucht sind, bleibt das Personal noch „die einzige Stellschraube,
um Kosten zu reduzieren“, wird der Personalrat der Stadtwerke Hanau in
der FR vom 12.07.06 zitiert. Die Personalräte der südhessischen Stadtwerke
und Energieversorger hatten deshalb für den 12. Juli zu einer Demo in
Frankfurt/Main gegen die Politik der Bundesnetzagentur und den Populismus der
Länderwirtschaftsminister aufgerufen.
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„Anreizregulierung“:
Kommunales Vermögen wird entwertet |
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Hinzu kommt, dass die von der Bundsnetzagentur
angestrebte Wertberichtigung der Netze nicht nur zu unmittelbaren
Erlöseinbußen bei den Stadtwerken, „sondern
auch zu einer Entwertung kommunalen Eigentums im großen
Stil“ (VKU) führen wird. Da die Netze der Stadtwerke
im Hinblick auf die „Anreizregulierung“ der Bundesnetzagentur
in vielen Fällen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben
sind, müssen sie weit unter Wert verkauft werden, befürchtet
MAHLBACHER, der hierzu weiter ausführt:
„Da die Netze der Stadtwerke aber mit
hohem Aufwand von den Kommunen errichtet oder gekauft wurden,
bedeutet dies den erheblichen wenn nicht völligen Wertverfall
des Netzeigentums.“
Dies werde „unmittelbare Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt“ haben.
Sarkastisch beendet MAHLBACHER seinen Zfk-Kommentar mit folgendem Ausblick:
„Wenn erst einmal ein Teil der Stadtwerke
vom Markt verschwunden ist, wenn die Netze zusammengespart
wurden und sich unsere Netz-Ausfallraten dem internationalen
Durchschnitt anpassen, dann will es keiner gewesen sein. Die Parlamentarier
nicht und die Netzagenturen erst recht nicht. Die wollten ja
immer nur unser Bestes.“
Ein Wirkmechanismus der ruinösen Politik der Bundesnetzagentur funktioniert
auch dadurch, dass mit diesem Abwürgkurs zusätzlich die Bonität
der Stadtwerke gegenüber den Banken drastisch reduziert wird. Wenn die
Ratingeinstufungen der Stadtwerke zurückgesetzt werden, müssen die
Banken nach den Rahmenbedingungen von „Basel II“ bei der Kreditvergabe
die sinkende Bonität mit höheren Kreditzinsen ausgleichen. („Basel
II“ bewirkt, dass die Eigenkapitalunterlegung bei der Kreditvergabe durch
Banken nach der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits differenziert werden
muss.) Über diesen negativen „Rückkopplungsprozess“ werden
die Überlebenschancen der kleinen und mittleren Stadtwerke noch weiter
nach unten gedrückt.
Wie Stadtwerke
ruiniert werden
Die Politik der Bundesnetzagentur läuft
darauf hinaus, die Netzbetreiber zu zwingen, alles Effizienzreserven
in nur sechs bis acht Jahren auszuschöpfen. Das ist
nach Ansicht des VKU nicht möglich.
„Schließlich haben wir
es mit einer anlagenintensiven Branche zu tun, und diese
technischen Anlagen haben eine durchschnittliche Lebensdauer
von 30 Jahren und mehr.“
Zudem sieht das Konzept der Bundesnetzagentur
vor, dass Effizienzvorgaben auch auf bereits getätigte
Investitionen gemacht werden sollen. Netzbetreiber
werden dadurch gezwungen, einen Teil ihrer Netze sofort
abzuschreiben. Auf diese Weise würde „unter
dem Deckmantel der Anreizregulierung kommunales Vermögen
in Millionenhöhe vernichtet“, warnt der
VKU. Um die Daumenschrauben gegenüber den Netzbetreibern
weiter anzuziehen, ist die BNA auch nicht bereit, kalkulatorische
Kosten, wie z.B. die Gewerbesteuer, in voller Höhe
anzuerkennen.
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„Anreizregulierung“:
Öffentlicher Nahverkehr auf das
Abstellgleis |
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Ein „Nebeneffekt“ der „Anreizregulierung“ wird
nicht nur eine Konzentrationswelle bei Stadt- und Wasserwerken
sein, sondern auch eine drastische Angebotsminderung beim Öffentlichen
Nahverkehr. Denn die bislang überwiegend aus dem Netzbetrieb
resultierenden Gewinne der Stadtwerke und Regiebetriebe wandern über
den „Querverbund“ größtenteils in den
chronisch defizitären Nahverkehr. Schätzungen des Deutschen
Städtetages zufolge werden jährlich etwa eine Milliarde
Euro aus den bislang gewinnträchtigen Strom- und Gasnetzen
in den Betrieb der Straßenbahnen und Busse transferiert
(HB, 04.07.06). Die auf kaltem Weg über die „Anreizregulierung“ erzwungenen
Einschnitte beim Öffentlichen Nahverkehr werden sich auf
die Takteinschränkungen und die Streichung ganzer Linien
aufsatteln, die sich jetzt daraus ergeben, weil die Bundesregierung
ihre Zuschüsse für den Öffentlichen Nahverkehr
drastisch gekürzt hat.
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„Anreizregulierung“:
„
Spiel mit dem Feuer“ |
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Unter dieser Überschrift haben 26 Bürgermeister
und Oberbürgermeister parteiübergreifend eine ganzseitige
Anzeige im HANDELSBLATT (HB) vom 03.07.06 geschaltet. In der
Anzeige warnen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
dass die „Anreizregulierung“ die „Existenz
vieler der rund 700 kommunalen Unternehmen der Energiebranche
und ihrer 140.000 Beschäftigten gefährden“ wird.
Bei der Umsetzung der „Anreizregulierung“ könnten
bis zu 70.000 Arbeitsplätze in der kommunalen Versorgungswirtschaft
wegbrechen. Und zum Strukturwandel, der durch die „Anreizregulierung“ erzwungen
wird, schreiben die Bürgermeister:
„Eine kundennahe und kommunalorientierte
Energieversorgung wird unter diesem Zeit- und Kostendruck vielerorts
nicht mehr möglich sein. Netze müssten
verkauft werden. Im Ergebnis würden die großen Monopole gestärkt.“
Darüber hinaus sei fraglich, ob es dann „eine kommunale Versorgungswirtschaft
in der breiten Fläche künftig überhaupt noch geben wird“.
Wegen der als höchst bedrohlich erachteten Entwicklung haben sich in den
letzten Wochen praktisch alle Stadtwerke an die jeweiligen Wahlkreisabgeordneten
der Koalitionsfraktionen gewandt und die MdBs zu Gesprächen über die
dramatischen Folgen der „Anreizregulierung“ eingeladen. Der Ak
Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion hat den SPD-Parlamentariern empfohlen,
diesen Einladungen
noch in der Sommerpause zu folgen.
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Der seit 25 Jahren erscheinende BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
alle 14 Tage über das aktuelle Geschehen in der Wasserwirtschaft
und in der Wasserpolitik sowie im Gewässerschutz. Ansichtsexemplare
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kostenlos via E-Mail an nik@akwasser.de angefordert werden.
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