|
Die
auch in Umweltkreisen heftig abgelehnte EG-Dienstleistungsrichtlinie
ist in erster Lesung vom EU-Parlament am 22.02.06 nach zweijährigen
Beratungen in einer stark veränderten Fassung angenommen
worden. Mit 394 zu 215 Stimmen hat das EU-Parlament den Kommissionsvorschlag
erheblich modifiziert: „Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse“ - dazu gehört auch die
Wasserverteilung und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung
- sind vom Geltungsbereich der „Bolkestein-Richtlinie“ ausgenommen
worden. Der Richtlinienentwurf erlaubt es den EU-Mitgliedsstaaten
zudem, ausländischen Dienstleistern aus Gründen
der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und
des Umweltschutzes Anforderungen aufzuerlegen. Diese Anforderungen
müssen „erforderlich“ und „verhältnismäßig“ sein
- dürfen also nicht auf eine schikanöse Behandlung
hinauslaufen. (Im Gegensatz zur Darstellung der EU-Kommission
hegt attac weiterhin den Verdacht, dass „für Dienstleistungen
von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie z.B. Wasser
nach wie vor große Teile des Entwurfs gelten sollen“ [Attac
D-Info 4/06 vom 27.2.2006].) Der Kernbestandteil des Richtlinienentwurfs
sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten dafür zu sorgen
haben, dass Dienstleister aus anderen EU-Ländern überall
frei arbeiten können. Zudem soll verboten werden, die
ausländischen Dienstleister wegen ihrer Staatsangehörigkeit
direkt oder indirekt zu diskriminieren - dies ist aber bereits
durch die bestehenden EU-Verträge gewährleistet.
Die Richtlinie könnte 2008 in Kraft treten.
Die
Originaltexte, Zusammenfassungen und weitere Infos im Internet
unter
http://www.europarl.eu.int/news/public/documents_par_theme/909/default_de.htm
|