Hamburg
hatte die Bürgerschaft im Jahr 2006 unter dem Druck eines Volksbegehrens
ein Privatisierungsverbot für die öffentliche Wasserversorgung
beschlossen („Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung
in öffentlicher Hand“ – s.
RUNDBR. 759/3, siehe: www.unser-wasser-hamburg.de.
Nicht ganz so weit will man jetzt in Bremen gehen. Dort sollen Privatisierungen
von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dann für eine
Privatisierung offen stehen, wenn dies von der Bevölkerung in
einem Volksentscheid gutgeheißen wird:
„Es
soll in Bremen künftig keine Privatisierung öffentlicher
Unternehmen (…), ohne dass die Bremerinnen und Bremer darüber
selbst entschieden haben“,
wird
der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion,
BJÖRN
TSCHÖPE, im europaticker vom 18.07.12 zitiert. Öffentliche
Unternehmen seien in einer modernen Demokratie ein wesentliches
Instrument zur politischen Gestaltung des Gemeinwesens.
„Die
Veräußerung von Anteilen der öffentlichen Unternehmen
ist ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff, dessen
Auswirkungen weit über die Dauer einer Legislaturperiode hinausreichen“,
so
TSCHÖPE. Mit der Änderung der Landesverfassung wolle die
rot-grüne Koalition in Hamburg öffentliche Unternehmen „vor
kurzsichtigen Veräußerungsangriffen“ schützen, „wie
dies in der Vergangenheit durch die CDU mehrfach betrieben“ worden
sei. (Dass auch die rot-grüne Koalition in Gefahr stand,
sich im Hinblick auf die Bremer Abwasserentsorgung auf das Glatteis
von Privatisierungen
zu begeben, kann im RUNDBR. 958/2-3 nachgelesen
werden.) Unternehmen mit öffentlichem Charakter müssten
dem Gemeinwohl der Stadt und nicht privaten Gewinninteressen
dienen. Ihre Leistungen
müssten
für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen
zugänglich
sein. Es sei daher nur folgerichtig, dass die Bürgerinnen
und Bürger
Bremens als ideelle politische Eigentümer ihrer Unternehmen
die Möglichkeit bekommen, über derart grundlegende
Entscheidungen selbst abzustimmen, ist im europa-ticker über
die Absichten der Koalition von SPD und Bündnis 90/ Die
Grünen zu lesen. Die
Koalition habe sich darauf verständigt, in der Bürgerschaft
einen Antrag einzubringen, der eine entsprechende Änderung
der Landesverfassung vorsieht. Ein zustimmender Volksentscheid
werde künftig
nötig,
„wenn öffentliche
Unternehmen und Konzerne der Freien Hansestadt Bremen, die dem Gemeinwohl
dadurch dienen, dass sie Verkehrsleistungen
oder Versorgungs- und Entsorgungsleistungen für die Allgemeinheit
erbringen oder wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen,
verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten oder
geeignet sind, die Verwirklichung
des Anspruchs aus Art. 14 Abs. 1 (Anspruch auf eine angemessene
Wohnung) zu fördern, veräußert werden sollen“.