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25. Januar 2010

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  


WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief 8.1.2010

EG-WRRL: Generaldirektion Umwelt
schockt deutsche Wasserdirektoren

 

 

Sichtlich überrascht war der hessische Wasserdirektor, Herr WENZEL MAYER, nachdem die Abgesandte der EU-Kommission auf dem „Hessischen Wasserforum 2009“ (s. RUNDBR. 935/1) am 24.11.09 ihr Referat beendet hatte. Frau Dr. URSULA SCHMEDTJE, die Gewässerökologiefachfrau im WRRL-Team der Generaldirektion Umwelt, hatte im mittelhessischen Buseck in ihrem Referat „Anforderungen der Kommission an die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ Erwartungen formuliert, die die hessische Wasserwirtschaftsverwaltung in der Deutlichkeit offenbar nicht erwartet hatte.

Mit dem Postulat „Nicht alles kann bis 2015 erreicht werden, aber das Meiste!“ verlangte Frau Dr. SCHMEDTJE von den EU-Mitgliedsstaaten – und damit auch von den deutschen Bundesländern – eine „ambitionierte Vorgehensweise“ bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der Anspruch der Kommission sei, dass die Maßnahmenprogramme „eine deutliche Abkehr von nicht nachhaltigen Bewirtschaftungspraktiken aufweisen“ sollten. Ferner müsse deutlich gemacht werden, wie die seit langem bestehenden Gewässerprobleme gelöst werden könnten – so u. a. in den Bereichen der Übernutzung von Wasserressourcen, bei den diffusen Nährstoffeinträgen (insbesondere aus der Landwirtschaft), bei der Eutrophierung sowie bei den hydromorphologischen Beeinträchtigungen. Die hierfür erforderlichen „zielgerichteten Maßnahmen“ müssten „von klaren finanziellen Verpflichtungen“ und einer „Festlegung der Verantwortlichkeiten“ gekennzeichnet sein.

Dick hervorgehoben wurde von der EU-Mitarbeiterin, dass die Kommission eine „Integration“ der anderen Politiksektoren (u. a. Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik) in die Maßnahmenprogramme erwarte. Ferner gehe die Kommission davon aus, dass den Maßnahmenprogrammen eine „nachvollziehbare Entscheidungsfindung … auf einer soliden fachlichen Grundlage“ zu Grunde liegen müsse.

Die Umwelt- und Naturschutzverbände vertreten ohnehin die Auffassung, dass die Maßnahmenpläne den von Frau Dr. SCHMEDTJE genannten Kriterien nur bedingt entsprechen. Statt „ambitionierter Vorgehensweise“ stehe bei vielen Bundesländern das Bemühen im Vordergrund, die erforderlichen Maßnahmen möglichst auf die lange Bank zu schieben.

Aber auch dem Chef der hessischen Wasserwirtschaftsverwaltung, Herrn WENZEL MAYER, hatte offenbar das Gefühl beschlichen, dass die hessischen Maßnahmenprogramme der Erwartungshaltung der EU-Mitarbeiterin nicht standhalten können. Insbesondere die Einforderung nach „klaren finanziellen Verpflichtungen“ sorgte beim Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im hessischen Umweltministerium für Irritationen: „Das haben wir in Hessen so bislang nicht gesehen“ reagierte WENZEL MAYER vor nahezu 300 TeilnehmerInnen auf das Postulat der Mitarbeiterin des WRRL-Teams der EU-Kommission. Die fehlende finanzielle Zuordnung der geplanten Maßnahmen war in Buseck auch bei den anwesenden Umweltverbandsvertretern auf Kritik gestoßen.

Die Umweltverbände monierten darüber hinaus die mangelnde Detailliertheit der Maßnahmenplanung. Den nicht nur in Hessen üblichen pauschalen „Maßnahmenbändern“, „Maßnahmenstrecken“ und „Maßnahmenpaketen“ stellten die Umweltverbandsvertreter die badenwürttembergischen „Arbeitspläne“ gegenüber. Diese „Arbeitspläne“ würden in einer in Deutschland – und wohl auch in der EU - einzigartigen Genauigkeit punktgenau die vorgesehenen Einzelmaßnahmen mit Zuständigkeiten, berührten Wasserrechten, voraussichtlichen Kostenrahmen und Zielerreichungszeitraum kartographisch darstellen. Den jeweils in einem kleinräumigen Bürgerbeteiligungsprozess erarbeiteten Einzelmaßnahmen hätte Hessen bislang nichts Ebenbürtiges gegenüber zu stellen.

Weitere Auskunft zur Erwartungshaltung der EU-Kommission:
Frau Dr. Ursula Schmedtje
Generaldirektion Umwelt, WRRL-Team
E-Mail: ursula.schmedtje@ec.europa.eu



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