Sichtlich überrascht
war der hessische Wasserdirektor, Herr WENZEL MAYER, nachdem
die Abgesandte der EU-Kommission auf dem „Hessischen
Wasserforum 2009“ (s. RUNDBR.
935/1) am 24.11.09 ihr
Referat beendet hatte. Frau Dr. URSULA SCHMEDTJE, die Gewässerökologiefachfrau
im WRRL-Team der Generaldirektion Umwelt, hatte im mittelhessischen
Buseck in ihrem Referat „Anforderungen der Kommission
an die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ Erwartungen
formuliert, die die hessische Wasserwirtschaftsverwaltung
in der Deutlichkeit offenbar nicht erwartet hatte.
Mit
dem Postulat „Nicht alles kann bis 2015 erreicht
werden, aber das Meiste!“ verlangte Frau Dr. SCHMEDTJE
von den EU-Mitgliedsstaaten – und damit auch von den
deutschen Bundesländern – eine „ambitionierte
Vorgehensweise“ bei
der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Der Anspruch der Kommission sei, dass die Maßnahmenprogramme „eine
deutliche Abkehr von nicht nachhaltigen Bewirtschaftungspraktiken
aufweisen“ sollten. Ferner müsse deutlich
gemacht werden, wie die seit langem bestehenden Gewässerprobleme
gelöst werden könnten – so u. a. in den
Bereichen der Übernutzung von Wasserressourcen, bei
den diffusen Nährstoffeinträgen (insbesondere
aus der Landwirtschaft), bei der Eutrophierung sowie bei
den hydromorphologischen Beeinträchtigungen.
Die hierfür erforderlichen „zielgerichteten Maßnahmen“ müssten „von
klaren finanziellen Verpflichtungen“ und einer „Festlegung
der Verantwortlichkeiten“ gekennzeichnet sein.
Dick
hervorgehoben wurde von der EU-Mitarbeiterin, dass die
Kommission eine „Integration“ der
anderen Politiksektoren (u. a. Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik)
in die Maßnahmenprogramme erwarte. Ferner gehe die
Kommission davon aus, dass den Maßnahmenprogrammen
eine „nachvollziehbare
Entscheidungsfindung … auf einer soliden fachlichen
Grundlage“ zu Grunde liegen müsse.
Die
Umwelt- und Naturschutzverbände vertreten ohnehin
die Auffassung, dass die Maßnahmenpläne den
von Frau Dr. SCHMEDTJE genannten
Kriterien nur bedingt entsprechen. Statt „ambitionierter
Vorgehensweise“ stehe bei
vielen Bundesländern das Bemühen im Vordergrund, die
erforderlichen Maßnahmen möglichst auf die lange Bank
zu schieben.
Aber auch dem Chef der hessischen
Wasserwirtschaftsverwaltung, Herrn WENZEL MAYER, hatte offenbar
das Gefühl beschlichen,
dass die hessischen Maßnahmenprogramme der Erwartungshaltung
der EU-Mitarbeiterin nicht standhalten können. Insbesondere
die Einforderung nach „klaren finanziellen Verpflichtungen“ sorgte
beim Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im hessischen Umweltministerium
für Irritationen: „Das
haben wir in Hessen so bislang nicht gesehen“ reagierte
WENZEL MAYER vor nahezu 300 TeilnehmerInnen auf das Postulat
der Mitarbeiterin des WRRL-Teams
der EU-Kommission.
Die fehlende finanzielle Zuordnung der geplanten Maßnahmen
war in Buseck auch bei den anwesenden Umweltverbandsvertretern
auf Kritik gestoßen.
Die Umweltverbände monierten
darüber hinaus die mangelnde Detailliertheit der Maßnahmenplanung.
Den nicht nur in Hessen üblichen pauschalen „Maßnahmenbändern“, „Maßnahmenstrecken“ und „Maßnahmenpaketen“ stellten
die Umweltverbandsvertreter die badenwürttembergischen „Arbeitspläne“ gegenüber.
Diese „Arbeitspläne“ würden in einer
in Deutschland – und wohl auch in der EU - einzigartigen
Genauigkeit punktgenau die vorgesehenen Einzelmaßnahmen
mit Zuständigkeiten, berührten Wasserrechten,
voraussichtlichen Kostenrahmen und Zielerreichungszeitraum
kartographisch darstellen.
Den jeweils in einem kleinräumigen Bürgerbeteiligungsprozess
erarbeiteten Einzelmaßnahmen hätte Hessen bislang
nichts Ebenbürtiges gegenüber zu stellen.
Weitere
Auskunft zur Erwartungshaltung der EU-Kommission:
Frau Dr. Ursula Schmedtje
Generaldirektion Umwelt, WRRL-Team
E-Mail: ursula.schmedtje@ec.europa.eu
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