Der
Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) hat
in seiner Stellungnahme vom 9.10.06 zu den wettbewerbsradikalen
Vorstößen aus EU-Kommission und
EU-Parlament hervorgehoben, dass - sollten sich diese Vorstellungen
durchsetzen - „selbst
bestehende Verträge europarechtswidrig wären“!
Wenn die EU umfassende Ausschreibungspflichten für interkommunale
Zusammenarbeit und für Konzessionsverträge einzuführen
würde, dann könnten die Kommunen
„kaum noch frei
entscheiden, wie sie ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen.
Für viele erfolgreiche öffentlich-rechtliche Partnerschaften
im Bereich der Wasserwirtschaft könnte dies das Aus bedeuten“.
Der BGW bezog
sich mit seiner Kritik auf die Berichtsentwürfe
der EP-Abgeordneten BARBARA WEILER (SPD) und WERNER LANGEN (CDU).
Beide Berichterstatter fordern Kon-zessionen und öffentliche
Dienstleistungsaufträge weitgehend gleich zu behandeln.
„Eine solche Regelung würde das Ende der Entscheidungshoheit
der Kommunen bedeuten. Durch die Ausschreibungspflicht für Konzessionen
und interkommunale Zusammenarbeit wür-de die gewachsene und
bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland allein
aus marktpolitischen Gründen in Frage gestellt“,