aktualisiert:
3. Oktober 2006
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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aus
dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 833 vom 16. September 2006
EU-Kommission
versenkt "Kombinierten Ansatz"
im
vorsorgenden
Gewässerschutz
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Vom
anspruchsvollen „Phasing
out“-Ansatz der EU-Kommission ist nicht mehr viel übrig
geblieben. Die ursprüngliche Konzeption der EG-Wasserrahmen-Richtlinie
sah vor, den Eintrag besonders gefährlicher Schadstoffe
(„prioritär gefährliche Stoffe“)
in die aquatische Umwelt bis zum Jahr 2020 auf Null zu drücken.
Dabei sollte nicht nur die Konzentration der Schadstoffe in den
Gewässern (Immissionen), sondern auch die Einleitung von
Schadstoffen (Emissionen) nach Art. 10 („Kombinierter Ansatz“)
reduziert werden. Mit großem Zeitverzug hat die EU-Kommission
im Sommer 2006 einen Vorschlag zur Begrenzung der
prioritär
(gefährlichen) Stoffe vorgelegt („Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung
der Richtlinie 2000/60/EG [KOM(2006)397]“). Der Richtlinienvorschlag
sieht vor, für 41 Stoffe und Stoffgruppen (Pestizide, Schwermetalle
und synthetische Industriechemikalien EU-weit verbindliche Umweltqualitätsnormen
in den Gewässern festzusetzen („Immissionsnormen“).
Zudem sollen Höchstkonzentrationen für Hexachlorbenzol,
Hexachlorbutadien und Quecksilber im Gewebe von Fischen, Weichtieren,
Krebstieren und anderen aquatischen Lebewesen bestimmt werden.
EU-weite
Emissionsnormen sind entgegen der ursprünglichen
Intentionen nicht mehr vorgesehen. Inwieweit die Schadstoffeinleitungen
reglementiert werden sollen, will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten überlassen.
In einer „Mitteilung“ begründet die Kommission
ihren Rückzieher damit, dass EU-weite Emissionsnormen
für
die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige, namentlich
für die Chemiebranche mit der Chlor- und Pestizidherstellung
sowie für die Branchen Eisen, Stahl, Nichteisenmetalle,
PVC und Raffinerien die damit verbundenen Kosten zu hoch
seien. Deshalb sei die Kommission nicht nur wegen der "Kosteneffizienz",
sondern auch unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips
und der größtmöglichen Flexibilität zum
Schluss gekommen, dass es besser sei, die Festlegung von Emissionsgrenzwerten
den Mitgliedsstaaten zu übertragen (s. „Mitteilung
der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament:
Integrierte Vermeidung und Verminderung der chemischen Verschmutzung
von Oberflächengewässern in der Europäischen
Union [KOM(2006)398]“).
In
der deutschen Wasserwirtschaft steht man dieser Kursänderung
der EU-Kommission einigermaßen
fassungslos gegenüber (siehe Kasten).
Derzeit finden auf der Fachebene zwischen Bund und Ländern
Gespräche
statt, um die deutsche Positionierung zu dem enttäuschenden
Richtlinienentwurf festzuklopfen. [Fazit unsererseits: Die
schon 1999 geäußerten
warnenden Voraussagen deutscher Wasserbeamter und Wasserprofessoren,
dass die EG-WRRL „eine Immissionsschlagseite“ aufweisen
würde (s. RUNDBR. 511/3-4), haben sich mit der Vorlage
des Entwurfs einer Tochterrichtlinie zu den prioritär
(gefährlichen)
Stoffen leider bewahrheitet - ganz abgesehen davon, dass
das antiquierte Einzelstoffkonzept der EU-Kommission ohnehin
allenfalls
ein Promille der Schadstofffracht in den Oberflächengewässern
berücksichtigt.]
EU-Kommission ignoriert
vorsorgenden Gewässerschutz
Den Verzicht der
EU-Kommission auf die Festsetzung EU-weit
gültiger Emissionsnormen kritisiert beispielsweise das
baden-württembergische Um-weltministerium in der
Landtags-Drs. 14/260 v. 11.08.06 - weil:
-
„der
Emissionsansatz des deutschen Wasserrechts
nun nicht europaweit Realität wird und
damit der kombinierte Ansatz aus einem
Zusammenspiel von
Emission-
und Immissionsnormen
entgegen den Verhandlungsergebnissen
im Vorfeld der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie
nicht
umgesetzt wird,
-
damit
zwischen den Staaten mit Anteilen an großen
Flussgebieten (z.B. Deutschland mit Anteilen
an Donau und Rhein) und solchen mit sehr kleinen
Flussgebieten (z.B. Großbritannien)
eine bestehende Wettbewerbsverzerrung
festgeschrieben wird, und
-
die
Umweltprobleme gefährlicher Umweltchemikalien
nicht an der Quelle angegangen werden.
Dies widerspricht der baden-württembergischen
Auffassung eines vorsorgenden Umweltschutzes.“
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In den 1980er Jahren hat die Umweltszene
heftigst mit BASF, BAYER, HOECHST und dem Verband der Chemischen
Industrie über
die Bekanntgabe der Emissionsdaten gestritten. Teilweise
waren die Behörden, die die „Wasserbücher“ mit
den genehmigten Schadstofffrachten hüteten, mit dem
Hinweis auf „Datenschutz“ noch zugeknöpfter
als die betroffenen Industrieunternehmen. Die Forderung
nach dem „Gläsernen Abwasserrohr“ wurde
in den 90er Jahren von der UN und der EU übernommen.
Heute kann man die Emissionsdaten im Internet abrufen. Wie
es zum Europäischen
Schadstoffregister kam, ist Schwerpunktthema in diesem RUNDBRIEF.
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Der lange
Weg
zum „Gläsernen Abwasserrohr“
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Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
von Rio forderte im Jahr 1992 unter anderem die Schaffung
von Emissionsinventaren zur Information der Öffentlichkeit über
die Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt. Als Zusatznutzen sollte auch erreicht
werden, dass die freigesetzten Schmutzmengen allmählich verringert
werden. Um ein Schadstoffregister auf EU-Ebene zu verwirklichen,
wurde die Aufgabe vier Jahre später in die IVU-Richtlinie
zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
(IPPC-Richtlinie) aufgenommen. Artikel 15
(3) lieferte so die Grundlage für die Schaffung des Europäischen
Schadstoffemissionsregisters (European Pollutant Emission Register,
EPER).
Doch EPER war nur ein Zwischenspiel.
Mit dem Europäischen
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant
Release and Transfer Register, E-PRTR) sollen schon bald noch
mehr Emissi-onsdaten aus weiteren Tätigkeiten, als sie in
EPER meldepflichtig waren, für die interessierte Öffentlichkeit
bereitgestellt werden. Welche Änderungen durch das neue
Emissionsinventar auf die Betreiber berichtspflichtiger Anlagen
und die zuständigen
Behörden zukommen, war Gegenstand des nationalen Workshops "Vom
EPER zum PRTR", der am 9. und 10. Mai 2006 im Kongresszentrum
in Karlsruhe stattfand. Rund 150 Vertreter von Industrie, Fachbehörden
und Verbänden waren der Einladung der Landesanstalt für
Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
sowie des Umweltbundesamtes (UBA) gefolgt. Der Workshop zeigte,
dass sich nicht nur aus aquatischer Sicht Neuerungen ergeben
werden. Die nachfolgenden Abschnitte bieten einen Überblick über
die abwasserorientierten Inhalte der Veranstaltung. -rk-
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Hinter dem Gesetzesdschungel
liegt die Transparenz |
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Mehrere Redner erinnerten
an den Weg vom EPER zum E-PRTR. So wurde u.a. erläutert,
wie Artikel 15 (3) der IVU-Richtlinie forderte, dass
die Europäische
Kommission alle drei Jahre ein Verzeichnis der wichtigsten
Emissionen und ihrer Quellen zu veröffentlichen
hat. Welche Schadstoffe und
ab welchen Mengen sie überhaupt
erst veröffentlicht werden müssen, regelte die
so genannte
EPER-Entscheidung vom Juli 2000. Im
Jahr 2004 wurden erstmals EPER-Emissionsdaten bestimmter
industrieller Tätigkeiten
in Luft und Wasser im Internet veröffentlicht. Inzwischen
liegen die Daten der zweiten EPER-Berichtsrunde vor. Auch
sie sollen in Kürze über
das Internet zugänglich gemacht werden.
Während
EPER konkrete Gestalt annahm, wurden bereits die Weichen
gestellt,
um das umfangreichere E-PRTR auf den Weg zu bringen.
So war im Jahr
1998 unter Federführung der Wirt-schaftskommission
der Vereinten Nationen für Eu-ropa (UN-ECE) die Aarhus-Konvention zustandegekommen.
Dieses Abkommen fordert unter anderem, der Öffentlichkeit
freien Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen.
Dies soll in Form eines Registers zur Erfassung der Umweltverschmutzung
unter Berücksichtigung von Freisetzungen und Verbringungen
aus bestimmten Tätigkeitsbereichen in Umweltmedien
in Form einer computergestützten, öffentlich
zugänglichen
Datenbank erfolgen.
Der nächste Schritt war das PRTR-Protokoll,
das im Mai 2003 von allen damaligen EU-Mitgliedsstaaten
sowie der EU als regionaler Wirtschaftsvereinigung auf
der dritten
Umweltministerkonferenz in Kiew gezeichnet wurde). Mit
dem Protokoll sollte "die Verbesserung des öffentlichen
Zugangs zu Informationen durch die Einrichtung von zusammenhängenden
und integrierten landesweiten Schadstofffreisetzungs-
und -verbringungsregistern" erreicht
werden.
Schließlich wurde mit der im Februar 2006
in Kraft getretenen E-PRTR-Verordnung der
Weg freigemacht, um EPER durch
E-PRTR abzulösen. In Deutschland wurden mit dem
so genannten "Artikelgesetz" im
Jahr 2001 mehrere Gesetze und nachgeordnete Regelwerke
an die IVU-Richtlinie angepasst. Für die Erhebung
der Luftemissionsdaten konnte auf die 11. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zurückgegriffen werden. Da das Wasserrecht Ländersache
ist, mussten auf dieser Ebene eigens Rechtsgrundlagen
geschaffen werden, um auch die Emissionsdaten in Wasser
erheben
zu können.
Mit der E-PRTR-Verordnung ist die Rechtsgrundlage zur
Schaffung des E-PRTR vorhanden, doch sind etwa in
Deutschland noch
ein Vertragsgesetz zur Annahme des PRTR-Protokolls
sowie ein weiteres
PRTR-Gesetz
erforderlich. Dieses dient als Aus- und Durchführungsgesetz,
das Aufbau und Struktur des deutschen PRTRs und die
Fristen regelt, die die Betreiber einhalten müssen,
um die Daten zu liefern. Beide Gesetze liegen als Entwürfe
vor und sollen in diesem Jahr in Kraft treten.
Vorgestellt
wurden in Karlsruhe auch die
bereits existierenden Schadstoffregister anderer
Länder,
so das Toxics Release Inventory (TRI) der USA, das
nicht nur deutlich
länger als EPER besteht, sondern auch mehr Schadstoffe
umfasst. Dies liegt jedoch u.a. daran, dass in TRI
zahlreiche Einzelvertreter
einer Schadstoffgruppe (wie etwa Dioxine) eingehen,
die in EPER als Summe erfasst werden. -rk
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Was sich
mit E-PRTR alles ändert
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Mehr Schadstoffe, mehr Tätigkeiten,
Emissionen auch in den Boden, Verbringung und Freisetzung von
Schadstoffen, Emissionen
aus diffusen Quellen. So lassen sich die wesentlichen Änderungen
beim E-PRTR gegenüber EPER auf einen Punkt bringen. Gerade
im Abwassersektor gibt es Neuerungen. Künftig werden eigenständig
betriebene, industrielle Abwasserbehandlungsanlagen mit
einer Kapazität von 10.000 m3 pro Tag berichtspflichtig. Wurden
bislang nur Emissionen aus industriellen Tätigkeiten erfasst,
so werden nun auch Anlagen zur Behandlung von kommunalem
Abwasser mit einer Leistung von 100.000 Einwohnerwerten
aufwärts
meldepflichtig. In EPER wurde noch unterschieden zwischen direkter
und indirekter
Schadstoffeinleitung mit dem Abwasser. Die indirekte Einleitung
wird nunmehr im E-PRTR umdeklariert als "Verbringung von
Schadstoffen im Abwasser".Auch über Emissionen aus
diffusen Quellen, wie Verkehr und Landwirtschaft, muss berichtet
werden. Ein ganz wesentlicher Unterschied betrifft die Aktualität
der Daten. Für EPER wurden sie nur alle drei Jahre erhoben,
für E-PRTR wird dies dagegen jährlich der Fall sein.
Inzwischen liegt ein PRTR-Leitfaden vor, in dem die Änderungen
eingehend erläutert sind. -rk-
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Woher kommen die Daten
für
das E-PRTR?
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Um die Daten über den
Wasserschmutz aus kommunalen Kläranlagen
für das E-PRTR zu erhalten, könnten vorhandene Daten
für Stickstoff, Phosphor und Schwermetalle genutzt werden,
die aus der Ermittlung der Abwasserabgabe bekannt sind, schlug
Dr. VIKTOR MERTSCH vom Düsseldorfer Umweltministerium vor.
Für die organischen Spurenstoffe, die gemäß der
E-PRTR-Verordnung zu melden sein werden, liegen jedoch in der
Regel kaum Angaben vor. Für den Wasserschmutz aus diffusen
Quellen könnte auf Angaben aus Forschungsprojekten des
UBA zurückgegriffen
werden, so ROBERT KLUDT vom UBA. Diffuse Quellen sind nach
dem Sprachgebrauch des PRTR-Protokolls zahlreiche kleine oder
verteilte
Quellen, wobei nicht für jede ein eigener Bericht eingeholt
werden kann. Auch für den Luftschmutz aus diffusen Quellen
verfüge das UBA über Informationen, die für das
E-PRTR herangezogen werden können, so KLUDT.
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E-PRTR und die Verbände
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Auf die Chemieunternehmen
sieht der Verband der Chemischen Industrie (VCI) durch das
PRTR einen deutlich
erhöhten Aufwand zukommen.
VCI-Vertreter raten dringend zu einem bundeseinheitlichen Vollzug
und zur Nutzung einer einheitlichen Software. Nicht zuletzt sollten
bereits vorhandene Daten verwendet werden können, um zusätzliche
Messungen zu vermeiden. Für den Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND) wurde mit der Einrichtung des EPER eine langjährige
Forderung des
Umweltverbandes erfüllt. Allerdings hätte sich der
BUND einen größeren Umfang der darin veröffentlichten
Daten gewünscht. Begrüßenswert schien dem BUND,
dass die PRTR-Daten jährlich aktualisiert werden, doch
wünscht
er sich die Erfassung einer größeren Zahl von Schadstoffen
und Emittenten. Hierzu sollten die Schwellenwerte gesenkt und
die IVU-Anlagenliste erweitert werden. -rk-
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EU-Grundwasserschutz
in der Abwärtsspirale |
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„Die zukünftige
EU-Gesetzgebung liest sich nun wie eine Einkaufsliste von Ausnahmen
und statistischen Tricks zur
Vertuschung von Verschmutzungen des Grundwassers“, kommentierte
HILTRUD BREYER, grüne MdEP, in ihrem Newsletter vom Sept.
2006 die jüngst erfolgte Abstimmung des EU-Parlaments
zur Grundwasserrichtlinie. Der Aufweichung der Richtlinie
durch
den Rat hatte das Par-lament nicht viel entgegenzusetzen.
„Damit ignorieren EP und Rat auch den
Auftrag der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Vorsorgemaßnahmen
zur Erreichung der Qualitätsziele
wie u.a. keine Verschlechterung ausdrücklich fordert“,
monierte BREYER. Die grüne EP-Abgeordnete befürchtet,
dass im jetzt folgenden Vermittlungsverfahren zwischen Parlament
und Rat der Vermittlungsausschuss lediglich kosmetische Änderungen
am Ratstext vornehmen wird. Für BREYER war die Positionierung
des EU-Parlaments „eine Blamage für das Parlament
und ein weiteres Beispiel für den Rollback in der EU-Umweltpolitik“ Auch
in der deutschen Wasserwirtschaft mehren sich die Stimmen,
die meinen „Lieber keine Richtlinie als so eine!“.
Zur Position des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP
//TEXT+TA+P6-TA-2006-0251+0+DOC+XML+V0//EN&language=EN
Mehr Infos zum Stand der Debatte
um die EG-Grundwasserrichtlinie (s. RUNDBR. 799/3-4
794/1-2, 748/1, 741/1-2, 733/3,
vgl. 389/2-4) auch bei HILTRUD BREYER:
E-Mail: hbreyer@europarl.eu.int
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Informationen zum Emissionsregister:
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Die Präsentationen der Workshop-Vorträge und
einige Vortragstexte können von der deutschen E-PER-Internetseite
heruntergeladen werden (Link: „Workshop 2006“).
- IVU-Richtlinie: Richtlinie 96/61/EG des Rates
vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung; http://www.eper.de/startseite/experten/dokumente/rechtliche_dokumente
/IVU-RL_deutsch.pdf
- EPER-Entscheidung: Entscheidung
der Kommission vom 17. Juli 2000 über den Aufbau eines
Europäischen
Schadstoffemissionsre¬gisters
(EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/
EG des Rates über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) (2000/479/EG);
http://www.eper.de/startseite/experten/dokumente/rechtliche_dokumente
/EPER_Entscheidung.pdf
- Europäische EPER-Internetseiten:
http://www.eper.ec.europa.eu
- Aarhus-Abkommen: Übereinkommen über
den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung
an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten;
http://www.unece.org/env/pp
- PRTR-Protokoll: Protokoll über Schadstofffreisetzungs-
und –verbringungsregister;
http://www.prtr.de/dokumente/prtr-protokoll/PRTR-Protokoll.pdf
- E-PRTR-VO: Verordnung (EG)
Nr. 166/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über
die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs-
und -verbringungsregisters und zur Änderung
der Richtlinien 91/689/
EWG und 96/61/EWG Rates;
http://www.prtr.de/dokumente/umsetzung_prtr/E-PRTR-VO_dt.pdf
- Deutsche EPER-Internetseiten: http://www.eper.de
- Deutsche PRTR-Internetseiten: http://www.prtr.de
- PRTR-Newsletter: http://www.prtr.de/index.php?main=newsletter/newsletter.htm
- Entwürfe der deutschen PRTR-Gesetze:
http://www.prtr.de/index.php?main=dokumente/umsetzung_prtr_d
/umsetzung_prtr_d.htm
- PRTR-Leitfaden (Guidance Document):
http://www.prtr.de/dokumente
/umsetzung_prtr/E-PRTR_GD-02062006_FIN.pdf
- Bestehende nationale PRTRs: http://www.prtr.de/links/links.htm
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