Aus
der Zeitung musste der Lippeverband Anfang Juni 2010 erfahren,
dass die EU-Kommission den Verband vor den Europäischen Gerichtshof
(EuGH) gezerrt hat. Der Verband hatte die Abwasserentsorgung in
Hamm übernommen.
Aufgrund einer
Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft
(BDE) [also im Wesentlichen
von REMONDIS], vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass
dieser Übernahme eine EU-weite Ausschreibung hätte
vorangehen müssen. Die kühne Argumentation der Kommission:
Beim Lippeverband würde es sich um ein gemischt-wirtschaftliches
Unternehmen handeln – dies deshalb, weil im Lippeverband
auch gewerbliche Unternehmen Mitglied seien. Dabei
verkennt die Kommission allerdings, dass es sich um Zwangsmitglieder
handelt,
die aus ihrer Mitgliedschaft im Lippeverband keinerlei finanziellen
Gewinn ziehen können.
Die besondere
Struktur der sonderrechtlichen Wasserverbände in NRW mit kommunalen
und gewerblichen Mitgliedern war offenbar in Brüssel nicht
zu vermitteln – wohl
vor allem auch deswegen, weil die EU-Kommission alle Versuche
des
Lippeverbandes zu erläuternden Gesprächen abgelehnt
hatte.
Ein Insider:
Als Angeklagter befinde man sich gegenüber
der EU-Kommission „im Bermuda-Dreieck“: Die
Kommission kommuniziere nicht mit den von ihr verklagten
Gemeinden
und Verbänden.
Weil die Kommission dem Lippeverband den Charakter einer
public-privat-partnership
unterstellt, wäre der Aufgabenübergang von einer
kommunalen Abwasserbeseitigung in eine verbandliche Abwasserbeseitigung
kein Akt der interkommunalen Zusammenarbeit. Entsprechend
der
Beschwerde
des BDE müsste jedes konkurrierende Unternehmen die
Möglichkeit
erhalten, sich um den Erwerb der Abwasserbeseitigung in
Hamm zu bewerben.