aktualisiert:
31. Oktober 2007
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
5.10.2007
EU-Kommission:
Für drastisches Wassersparen!
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EU-Kommission
geht vom Schlimmsten aus: Dürren - und der dadurch verursachte
Wassermangel - könnten sich in Europa in Folge des Klimawandels
noch erheblich verschärfen. Wie EU-Umweltkommissar STAVROS
DIMAS am 18. Juli 2007 dazu ausführte, sind durch einen eskalierenden
Wassermangel für die Volkswirtschaften in der EU beträchtliche
Schäden zu erwarten. Bereits während der letzten dreißig
Jahre hätten die Dür-en in der Europäischen Union
sowohl zahlenmäßig als auch in der Stärke drastisch
zugenommen. Die dadurch entstandenen Kosten für die europäische
Wirtschaft beliefen sich auf mindestens 100 Mrd. EUR. Im Jahr 2003
waren mehr als 100 Mio. Menschen und etwa ein Drittel der Fläche
der EU von einer der größten Dürren betroffen,
die Kosten in Höhe von etwa 8,7 Mrd. EUR verursacht hat.
Die
Kommission hat am 18. Juli eine »Mitteilung« vorgelegt,
die eine erste Reihe von möglichen Maßnahmen auf
europäischer,
nationaler und regionaler Ebene enthält, um Wasserknappheit
und Dürren zu bekämpfen und ihre Auswirkungen innerhalb
der Union möglichst gering zu halten. Damit will die Kommission „den
Weg zu einer effizienteren und sparsameren Nutzung der Ressource
Wasser ebnen“. Vorgesehen ist ein ganzes Maßnahmenbündel
zur Reduzierung des Wassergebrauchs. Als Kernstück der
möglichen
Maßnahmen will die Kommission kostenorientierte
Wasserpreise durchsetzen (siehe Kasten).
„Der Grundsatz,
dass 'der Nutzer zahlt' sollte zur Regel
werden, egal woher das Wasser stammt. Versuche der Einführung
verpflichtender Was-serverbrauchsmessung sind daher von grundlegender
Bedeutung. Die sparsame und sachgemäße Nutzung von
Wasser sollte gefördert werden, da in der Europäischen
Union ein riesiges Potential zur Einsparung von Wasser besteht.
Während
man schätzt, dass etwa 20 Prozent des verfügbaren Wassers
verschwendet wird, zeigen neueste Daten, dass diese Zahl auf
bis zu 40 Prozent ansteigen könnte. Daher müssen die
Verteilung des Wassers an die Nutzer und die Nutzung selbst grundlegend
geändert
werden“,
betonte die
Kommission in der Pressemitteilung zu ihrem Strategiepapier zur
Bekämpfung von Dürren und Wassermangel - und weiter:
„Auf
breiterer Ebene sollte eine angemessene Zuteilung der
Wasserressourcen auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren
erwogen werden. Entscheidungen
sollten auf einer deutlichen 'Wasserhierarchie' beruhen,
d.h. dass die Wassereinsparung zur Priorität werden
muss.“
Entsprechend
ihrer Politik zur Wasserbedarfsreduktion müsse „eine
nachhaltigen Wasser- und Landnutzung zur unerlässlichen
Voraussetzung für Entscheidungen in Bereichen
wie Landwirtschaft und Tourismus werden“,
schreibt die Kommission. Die EU-NACHRICHTEN 26/07
verweisen in diesem Zusammenhang auf ein französisches
Negativbeispiel: In Frankreich seien für die
Entnahme von Wasser keine Erlaubnisse erforderlich,
wenn weniger als 80 Kubikmeter Wasser pro Stunde
aus
einem Fluss gepumpt würden. Die Folge:
„Eine
steigende Zahl von Pumpen von Privatleu-en an
den Flussläufen,
die eine Kapazität von 79 Kubikmetern pro
Stunde haben, - mit der Konsequenz, dass jedes
Jahr im Sommer zahlreiche Flüsse
austrocknen.“
Das
Strategiepapier und Begleitdokument sind (in
englischer Sprache) verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/scarcity_en.htm
Kein
Gratiswasser mehr
Das Gebot zu kostendeckenden Wassergebühren ist bereits in der EG-Wasserrahmenrichtlinie
vom Dez. 2000 enthalten. In Art. 9 (1) heißt es hierzu:
„Die
Mitgliedstaaten sorgen bis zum Jahr 2010
dafür, dass die Wassergebührenpolitik
angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient
zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt;
dass
die verschiedenen Wassernutzungen, die
mindestens in die Sektoren Industrie, Haushalte
und Landwirtschaft aufzugliedern sind,
(…) unter Berücksichtigung
des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag leisten zur Deckung
der Kosten der Wasserdienstleistungen.
Die
Mitgliedstaaten können dabei den sozialen, ökologischen
und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kostendeckung
sowie die geographischen und klimatischen
Gegebenheiten
der betreffenden Region oder Regionen Rechnung tragen.“
Mit
der Umsetzungen dieses Gebotes tun sich
vor allem die südeuropäischen
Mitgliedsstaaten allerdings schwer. Sollten einzelne Staaten weiterhin
gratis Wasser für die Bewässerung
von Agrarflächen bereitstellen, wäre
ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Regierungen
möglich,
hieß es am 18.07.07 in Kommissionskreisen. Die bislang tolerierte „stille
Subventionierung der Landwirtschaft“ durch eine kostenlose Wasserbereitstellung
solle beendet werden.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
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