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12. März 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 29.1.2007

 

EU-Wettbewerbsrecht:
Kommunen zunehmend in der Klemme

 

 

Für kommunale Wasser- und Abwasserbetriebe wird es angesichts der Entwicklungen im europäischen Wettbewerbsrecht zunehmend eng:

„Gemeinde/Städte und ihre Versorgungsunternehmen sitzen zwischen den Stühlen: das Örtlichkeitsprinzip behindert sie an der Expansion außerhalb des Gemeindegebiets bzw. Landkreises; das eigene Versorgungsgebiet soll aber dem Wettbewerb geöffnet werden. Die Kommune ist ggf. nicht mehr in der Lage, dem (mehrheitlich) eigenen Unternehmen die Konzession zu verlängern, wenn ein 'strategisches’ Gegenangebot eines internationalen Konzerns vorliegt.“

Dies ist eine der Schlussfolgerungen, die Prof. Dr.-Ing. WOLFGANG MERKEL von der wasserwirtschaftlichen HANDELSBLATT-Jahrestagung im Nov. 2006 in Berlin mit nach Hause genommen hat. In seinem Tagungsbericht „Wasser- und Abwasserwirtschaft: Das Jahr 2007 könnte einige wichtige Fragen klären“ in GWF-WASSER/AB¬WASSER 1/07, S. 75 - 80, erläutert der ehemalige DVGW-Hauptgeschäftsführer, was sich in Brüssel derzeit zusammenbraut, um den Primat des Wettbewerbs auch in der kommunalen Daseinsvorsorge durchzusetzen - wobei derzeit allerdings noch höchst unklar ist, inwieweit auch die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe dem Wettbewerbsrecht tatsächlich ausgesetzt werden sollen (s. RUNDBR. 837/1-3).

„Die Komplexität der bestehenden europäischen Regelungen, die einschränkenden, z.T. auch widersprüchlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofes und deutscher Obergerichte zur Fragen der kommunalen Kooperation, der Beteiligung des privaten Sektors, des Inhouse-Prinzips und zu Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Dienstleistungen lässt sich durchaus als Beschäftigungsprogramm für einschlägige Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschafts- bzw. Steuerberatungsbüros einschätzen.“

Aber selbst diese wären inzwischen von der zunehmend unübersichtlichen Gefechtslage überfordert, schreibt MERKEL. Ein kleiner Lichtschimmer ist immerhin, dass der in der „Binnenmarktstrategie 2003 - 2006“ angekündigte Bericht der EU-Kommission zum Aufbrechen der geschlossenen Wasserversorgungsgebiete („Gebietsmonopole“) (s. 725/2, vgl. auch 735/1-2, 717/1-3, 715/1-2) wohl nicht mehr veröffentlicht wird, „woraus man schließen kann, dass eine direkte sektorbezogene Marktöffnung“ in Brüssel „zur Zeit nicht weiter verfolgt wird“.

Bedenklich (aus unserer Sicht) ist demgegenüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium bereits Gewehr bei Fuße steht, um mit einer Ver-ordnung „Allgemeine Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser“ (ABEAbwasserV) auf den Entfall des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung (s. 842/1-2) zu reagieren. Sollte Abwasser der Mehrwertsteuerpflichtigkeit unterworfen werden (s. 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3), was auch die „Hoheitlichkeit“ kippen würde, dann müsste das bisherige kommunale Gebührenrecht und der Regelungsinhalt der kommunalen Abwassersatzungen durch die privatrechtliche ABEAbwasserV ersetzt werden.

 

[Mit einem derartigen Vorstoß hatte sich das BMWi bereits zum Höhepunkt der Debatte um eine Totalliberalisierung der deutschen Wasserwirtschaft im Jahr 2000 aus der Deckung gewagt (s. 574/2, 579/1-2). Nachdem der Liberalisierungsangriff auf die kommunale Waserwirtschaft seinerzeit abgewehrt werden konnte, verschwand der damalige Verordnungsentwurf wieder in der Schublade; Anm. BBU].

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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