aktualisiert:
21. März 2006
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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Auszüge
aus dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 819 vom 26.Februar 2006
Europäischer
Gerichtshof:
Vernichtende Schläge gegen ppp
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Im
Pulverdampf der Scharmützel
um die „Bolkestein-Richtlinie“ ist in der Öffentlichkeit
weitgehend unbeachtet geblieben, dass auf der Basis von
Uralt-Dienstleistungs-Richtlinien aus den 1990er Jahren der Europäische
Gerichtshof (EuGH) derzeit dabei ist, die Dienstleistungsverträge
im Abfallbereich aufzurollen. Abfallunternehmen - aber
auch Wasser- und Abwasserunternehmen -, die nicht unter 100%iger
Kontrolle der Kommune stehen, müssen
sich einem EU-weiten Ausschreibungswettbewerb stellen. Nach
den EuGH-Urteilen
-
zum „Abwasservertrag“ zwischen
der Gemeinde Bockhorn und der EVU Weser-Ems AG (Rechtssache
Az. C. 20/01; s. RUNDBR.
786/1),
-
nach
den Nachforschungen zum Müllverbrennungs-Vertrag zwischen
der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und vier umliegenden
Landkreisen (s. 787/2) und ähnlich gelagerten Verträgen
(beispielsweise zur Müllverbrennung im Rhein-Neckar-Kreis)
-
sowie
dem Furore machenden „Halle-Urteil“ („Inhouse-Geschäfte“ -
also Auftragsvergaben ohne EU-weite Ausschreibung
- sind nur mit 100 Prozent kommunaleigenen Gesellschaften
zulässig) (s.
787/1)
hat
der EuGH zum definitiven Schlag gegen privat-public-partnerships
(ppp) und kommunale Aktien-gesellschaften ausgeholt: Mit seinem
Urteil vom 13. Oktober 2005 verschärfte der EuGH nämlich
seine Rechtsprechung zu ppp-Gesellschaften beträchtlich:
Denn es komme bei einem Verzicht auf einen EU-weiten Vergabewettbewerb
nicht nur darauf an, dass Tochtergesellschaften zu 100 Prozent
im Besitz der Kommunen seien (siehe „Halle-Urteil“).
Die Tochtergesellschaften müssten nicht nur formell, sondern
de facto unter vollständiger Kontrolle der Kommune
stehen! Dies konnte der EuGH bei
der „Parking Brixen AG“ in
Südtirol nicht erkennen. Die „Parking Brixen AG“ gehört
zwar zu 100 Prozent der Stadt Brixen, hat aber als Aktiengesellschaft
nach Ansicht des EuGH so viele Freiheiten, dass von einer
direkten Steuerung durch die Kommune nicht mehr gesprochen
werden könne.
Nicht nur der Vorstand, sondern auch der Aufsichtsrat seien
zu sehr vom kommunalen Willen abgekoppelt. Deshalb sei es unzulässig,
dass die Stadt Brixen ihr Tochterunternehmen ohne EU-weite
Ausschreibung mit dem Bau und dem Betrieb von Parkhäusern
beauftragt habe (Urteil „Parking Brixen“ C-458/03).
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Sicher
ist nur der kommunale Eigenbetrieb! |
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Die Spielräume
für Kommunen, die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
ohne Wettbewerb auf Tochtergesellschaften übertragen wollen, wer-den
somit immer enger. Die EuGH-Urteile blockieren nicht nur die in den letzten
Jahren
stark propagierten ppp-Modelle. Auch die Ausgliederung von kommunalen Wasser-
und Abwasserbetrieben in 100 Prozent kommunaleigene Aktiengesellschaften
wird zunehmend fragwürdig. Wenn bei den Aktiengesellschaften strenge
Weisungs- und Kontrollrechte durch die Kommune nicht nachweisbar sind, dürfte
es vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile juristisch angreifbar werden, wenn
die
Kommune freihändig – also ohne Ausschreibung - die Aufgaben der
Wasser- und Abwasserentsorgung an ihre Aktiengesellschaft delegiert. Falls
die Kommune
tatsächlich Herr im eigenen Haus bleiben will, kann sie nach dem „Halle-Urteil“ die
gemischtwirtschaftlichen ppp-Modelle ohnehin vergessen.
Aber
auch das „Aussourcen“ von
Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge an kommunaleigene Aktiengesellschaften
könnte sich als riskantes Abenteuer erweisen. Sicher sind nur
die Kommunen, die die Wasser- und Abwasserentsorgung weiterhin als Regiebetrieb
oder als
kommunalen Eigenbetrieb organisiert haben! Den meisten Gemeinderäten
sind das Halle- und das Brixen-Urteil des EuGH unbekannt. Die privatisierungsskeptischen
Gruppierungen
- von attac bis zu Wasser in Bürgerhand - sollten mit dem Rückenwind
des EuGH darauf drängen, dass kommunale Eigenbetriebe erhalten und ppp-Gesellschaften
rekommunalisiert werden. Den Gemeinderäten müssen die Augen geöffnet
werden, dass die Kommunen bei ppp-Gesellschaften - und eventuell
auch bei kommunalen Aktiengesellschaften - die kommunale Daseinsvorsorge
unweigerlich
einem EU-weiten Ausschreibungswettbewerb ausliefern.
-ng-
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die
Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können
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