"Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsprechung des
Thüringer Oberverwaltungsgerichts
bestätigt,
wonach ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von
Gebührenbescheiden nicht auf eine privatrechtlich organisierte
Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen darf.
[...]"