aktualisiert:
8. Februar 2005

 

 

 


 

 

  Recht und Unrecht  


WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 787 vom 6.2.2005

EU-Kommission torpediert interkommunale Zusammenarbeit

 

 

Die EU-Kommission hat erneut die interkommunale Zusammenarbeit in Frage gestellt. Wie Mitte Januar 2005 bekannt wurde, hat die Kommission einen Müllverbrennungs-Vertrag zwischen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und vier umliegenden Landkreisen angegriffen. Der Vertrag zwischen der SRH einerseits und den Landkreisen Harburg, Soltau-Fallingbostel, Rotenburg und Stade würde nicht dem EU-Vergaberecht entsprechen. Der 1995 „freihändig“ mit der SRH abgeschlossene Vertrag hätte von den Landkreisen EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Müllverbrennungsverträge dürften nicht einfach nach Gutdünken vergeben werden - auch nicht innerhalb benachbarter Kommunen und Kreise. Nach Meinung der EU-Kommission fallen auch Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen unter das EU-Vergaberecht. Der Sprecher des Landkreises Harburg befürchtet, dass mit dem Votum der EU-Kommission „allen Formen der kommunalen Kooperation das Wasser abgegraben“ wird.

[Das Votum der EU-Kommission stellt nach unserer Auffassung auch die interkommunale Zusammenarbeit in der Trinkwasserver- und in der Abwasserentsorgung in Frage.]


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 



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