Die
EU-Kommission hat erneut die interkommunale Zusammenarbeit
in Frage gestellt. Wie Mitte Januar 2005 bekannt wurde, hat
die Kommission einen Müllverbrennungs-Vertrag zwischen
der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und vier umliegenden Landkreisen
angegriffen. Der Vertrag zwischen der SRH einerseits und
den Landkreisen Harburg, Soltau-Fallingbostel, Rotenburg
und Stade würde nicht dem EU-Vergaberecht entsprechen.
Der 1995 „freihändig“ mit der SRH abgeschlossene
Vertrag hätte von den Landkreisen EU-weit ausgeschrieben
werden müssen. Müllverbrennungsverträge dürften
nicht einfach nach Gutdünken vergeben werden - auch
nicht innerhalb benachbarter Kommunen und Kreise. Nach Meinung
der EU-Kommission fallen auch Verträge zwischen öffentlichen
Einrichtungen unter das EU-Vergaberecht. Der Sprecher des
Landkreises Harburg befürchtet, dass mit dem Votum der
EU-Kommission „allen Formen der kommunalen Kooperation
das Wasser abgegraben“ wird.
[Das
Votum der EU-Kommission stellt nach unserer Auffassung auch
die interkommunale Zusammenarbeit in der Trinkwasserver-
und in der Abwasserentsorgung in Frage.]
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