aktualisiert:
2. März 2008
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
5.1.2008
"Altanschließer " in
MäcPomm begehren auf
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In Mecklenburg-Vorpommern
kocht die Volksseele, zumindest diejenige der Hausbesitzer, die
schon zu DDR-Zeiten rechtskräftig an die Kanalisation angeschlossen
waren – die aber erst jetzt von den Abwasserverbänden
zur Kasse gebeten werden. Die derzeit eingeforderten Anschlussbeiträge bewegen sich in
einer Größenordnung, die für viele Hausbesitzer ruinös
sind. Als besonders ungerecht wird empfunden, dass sich die Anschlussbeiträge nach der Größe der Grundstücke richten.
"Das Grundstück dreht nicht den Wasserhahn auf und geht
nicht auf die Toilette!" artikulieren die Betroffenen ihr Unverständnis
für diese im Kommunalabgabengesetz festgelegte Grundstücksorienteirung
der Anschlussbeiträge. Die Hausbesitzer fordern deshalb eine
Abkehr von der Grundstücksfläche und eine Veranlagung nach
der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kanalisation:
"Zwei Bürger auf einem Grundstück mit 2000 Quadratmetern
verursachen weniger Abwasser als sechs Bürger auf einem 500
Quadratmeter großen Grundstück!"
Die Hausbeistzer
verlangen demzufolge, dass die Anschlussbeiträge
völlig abgeschafft werden – und die Investitionskosten
für Kanäle und Kläranlagen künftig nur noch über
Abwassergebühren abgerechnet werden.
Als Speerspitze
im Kampf gegen die Anschlussbeiträge fungiert
das "Aktionsbündnis Wasser/Abwasser Mecklenburg-Vorpommern",
das sich unter dem Dach der "Vereinigung Deutscher Grundstücksnutzer" (VDGN)
organisiert hat. Die VDGN-Monatszeitschrift "Das Grundstück" 11-12/07
berichtet in einem großen Sonderteil über den "Wassergipfel" am
7. November 2007, zu dem sich in Bützow rund 600 Aktivisten
gegen die Anschlussbeiträge versammelt hatten:
"Schluss
mit ruinösen Beitragsbescheiden, die das Lebenswerk
kleiner Leute vernichten, die Menschen ausplündern und das selbstgenutzte
Grundstückseigentum entwerten!"
Besonderen Ingrimm
bei den Aktivisten ruft der Druck hervor, den da Schweriner Innenministerium
auf die Abwasserverbände ausübt,
die bereit sind, auf einen Anschlussbeitrag zu verzichten. Das Innenministerium
besteht gegenüber den kommunalen Abwasserbetrieben und –verbänden
ultimativ darauf, dass die "Aufgabenträger" "ihre
gesetzlich bestehenden Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen."
Das Aktionsbündnis und der VDGN warnen, dass der soziale Frieden
in Mecklenburg-Vorpommern in Gefahr gerate, wenn das Innenministerium
nicht endlich Vernunft einkehren lasse. Die NPD warte nur darauf,
die Empörung der Hausbesitzer zu instrumentalisieren.
Weitere
Auskunft zu den VDGN-Vorschlägen zur Umstellung von
Anschlussbeiträgen auf Abwassergebühren:
VDGN-Fachgruppe Wasser/Abwasser
Irmastraße 16
12683 Berlin
Tel.: 030/65 66 11 715
E-Mail: info@vdgn.de
Internet: www.vdgn.de
Von
der "Auflösung" von Anschlussbeiträgen
Zu
dem Gefühl, "ausgeplündert" zu
werden, trägt bei den Hausbesitzern Mecklenburg-Vorpommerns
auch bei, dass die Anschlussbeiträge nicht dazu
dienen, die Eigenkapitalbasis der Abwasserverbände
zu stärken. Die Einnahmen aus den Anschlussbeiträgen
werden nämlich nach der "Eigenbetriebsverordnung" (§ 20
(3)) "mit dem durchschnittlichen betriebsgewöhnlichen
Abschreibungssatz aufgelöst". Auf dem "Wassergipfel" wurde
dies am Beispiel eines Abwasserzweckverbandes folgendermaßen
illustriert:
"Bei
unserem Zweckverband wird dieser Geldbetrag nunmehr
jährlich mit 2,5 Prozent, also in einem Zeitraum
von 40 Jahren aufgelöst, in dem damit die Gebühren
für alle gedeckelt werden."
Die
Regelung hinterlässt bei den Hausbesitzern somit
den Eindruck, dass die von ihnen ächsend aufgebrachten
Anschlussbeiträge nur dazu genutzt werden, die
Abwassergebühren für jedermann "zu
subventionieren". Ferner stellen die Hausbesitzer
in Frage, wer denn die künftigen Investitionen
finanzieren soll, wenn die Abschreibungen für
die Anlagenwerte um die Anschlussbeiträge zu
kürzen sind (Kommunalabgabengesetzt § 6
(2a)). Von einer nachhaltigen Finanzierung der kommunalen
Siedlungswasserwirtschaft könne somit keine
Rede sein.
Mit Misstrauen wird auch der Forderung der Wasserwirtschaft begegnet, das "Örtlichkeitsprinzip" aufzubrechen.
Während jetzt die Anschlussbeiträge und –gebühren zumindest
innerhalb des heimischen Zweckverbandes verbraten werden, könnte eine
Lockerung des Örtlichkeitsprinzips dazu führen, dass die Anschlussbeiträge
auch noch zur Expansion über die Grenzen des angestammten Hoheitsgebietes
hinaus missbraucht werden könnten.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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