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2. März 2008

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 5.1.2008

 

"Altanschließer " in MäcPomm begehren auf

 

 

In Mecklenburg-Vorpommern kocht die Volksseele, zumindest diejenige der Hausbesitzer, die schon zu DDR-Zeiten rechtskräftig an die Kanalisation angeschlossen waren – die aber erst jetzt von den Abwasserverbänden zur Kasse gebeten werden. Die derzeit eingeforderten Anschlussbeiträge bewegen sich in einer Größenordnung, die für viele Hausbesitzer ruinös sind. Als besonders ungerecht wird empfunden, dass sich die Anschlussbeiträge nach der Größe der Grundstücke richten.

"Das Grundstück dreht nicht den Wasserhahn auf und geht nicht auf die Toilette!" artikulieren die Betroffenen ihr Unverständnis für diese im Kommunalabgabengesetz festgelegte Grundstücksorienteirung der Anschlussbeiträge. Die Hausbesitzer fordern deshalb eine Abkehr von der Grundstücksfläche und eine Veranlagung nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kanalisation:

"Zwei Bürger auf einem Grundstück mit 2000 Quadratmetern verursachen weniger Abwasser als sechs Bürger auf einem 500 Quadratmeter großen Grundstück!"

Die Hausbeistzer verlangen demzufolge, dass die Anschlussbeiträge völlig abgeschafft werden – und die Investitionskosten für Kanäle und Kläranlagen künftig nur noch über Abwassergebühren abgerechnet werden.

Als Speerspitze im Kampf gegen die Anschlussbeiträge fungiert das "Aktionsbündnis Wasser/Abwasser Mecklenburg-Vorpommern", das sich unter dem Dach der "Vereinigung Deutscher Grundstücksnutzer" (VDGN) organisiert hat. Die VDGN-Monatszeitschrift "Das Grundstück" 11-12/07 berichtet in einem großen Sonderteil über den "Wassergipfel" am 7. November 2007, zu dem sich in Bützow rund 600 Aktivisten gegen die Anschlussbeiträge versammelt hatten:

"Schluss mit ruinösen Beitragsbescheiden, die das Lebenswerk kleiner Leute vernichten, die Menschen ausplündern und das selbstgenutzte Grundstückseigentum entwerten!"

Besonderen Ingrimm bei den Aktivisten ruft der Druck hervor, den da Schweriner Innenministerium auf die Abwasserverbände ausübt, die bereit sind, auf einen Anschlussbeitrag zu verzichten. Das Innenministerium besteht gegenüber den kommunalen Abwasserbetrieben und –verbänden ultimativ darauf, dass die "Aufgabenträger" "ihre gesetzlich bestehenden Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen."

Das Aktionsbündnis und der VDGN warnen, dass der soziale Frieden in Mecklenburg-Vorpommern in Gefahr gerate, wenn das Innenministerium nicht endlich Vernunft einkehren lasse. Die NPD warte nur darauf, die Empörung der Hausbesitzer zu instrumentalisieren.

Weitere Auskunft zu den VDGN-Vorschlägen zur Umstellung von Anschlussbeiträgen auf Abwassergebühren:

VDGN-Fachgruppe Wasser/Abwasser
Irmastraße 16
12683 Berlin
Tel.: 030/65 66 11 715
E-Mail: info@vdgn.de
Internet: www.vdgn.de


Von der "Auflösung" von Anschlussbeiträgen

Zu dem Gefühl, "ausgeplündert" zu werden, trägt bei den Hausbesitzern Mecklenburg-Vorpommerns auch bei, dass die Anschlussbeiträge nicht dazu dienen, die Eigenkapitalbasis der Abwasserverbände zu stärken. Die Einnahmen aus den Anschlussbeiträgen werden nämlich nach der "Eigenbetriebsverordnung" (§ 20 (3)) "mit dem durchschnittlichen betriebsgewöhnlichen Abschreibungssatz aufgelöst". Auf dem "Wassergipfel" wurde dies am Beispiel eines Abwasserzweckverbandes folgendermaßen illustriert:

"Bei unserem Zweckverband wird dieser Geldbetrag nunmehr jährlich mit 2,5 Prozent, also in einem Zeitraum von 40 Jahren aufgelöst, in dem damit die Gebühren für alle gedeckelt werden."

Die Regelung hinterlässt bei den Hausbesitzern somit den Eindruck, dass die von ihnen ächsend aufgebrachten Anschlussbeiträge nur dazu genutzt werden, die Abwassergebühren für jedermann "zu subventionieren". Ferner stellen die Hausbesitzer in Frage, wer denn die künftigen Investitionen finanzieren soll, wenn die Abschreibungen für die Anlagenwerte um die Anschlussbeiträge zu kürzen sind (Kommunalabgabengesetzt § 6 (2a)). Von einer nachhaltigen Finanzierung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft könne somit keine Rede sein.
Mit Misstrauen wird auch der Forderung der Wasserwirtschaft begegnet, das "Örtlichkeitsprinzip" aufzubrechen. Während jetzt die Anschlussbeiträge und –gebühren zumindest innerhalb des heimischen Zweckverbandes verbraten werden, könnte eine Lockerung des Örtlichkeitsprinzips dazu führen, dass die Anschlussbeiträge auch noch zur Expansion über die Grenzen des angestammten Hoheitsgebietes hinaus missbraucht werden könnten.



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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