aktualisiert:
22. Oktober 2005

 

 

 

 

 

 

Volltextsuche:

 

 

 


 

  Recht und Unrecht  


WasserInBürgerhand!

 

Auszug aus dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 753 vom 7.März 2005

Mehrwertsteuer für Abwasser als Schlüssel zur Privatisierung

 

Die öffentlich-rechtliche Abwasserbranche unterliegt bisland nicht einer Mehrwertsteuerpflicht. Demgegenüber müssen die Wasserversorgungsunternehmen sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen.

Die Wasserwirtschaft und die Privatisierungsfreunde fordern seit langem einen gleichen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Wasser wie für Abwasser.

Durch den dann möglichen Steuervorabzug von 16 Prozent in der Abwasserbranche könnten dem Fiskus aber Beträge in mehrstelliger Millionenhöhe verloren gehen. Dem Vernehmen nach soll sich Bundesminister EICHEL deshalb gegen einen reduzierten siebenprozentigen Mehrwertsteuersatz für die Abwassersparte sperren. Wenn es dumm kommt, könnte deshalb eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent für Abwasser und Trinkwasser auf die Gebührenzahler zukommen.

Bereits vor Jahresfrist hatten die Ministerpräsidenten in Düsseldorf und in Wiesbaden in ihrem gemeinsamen Konzept für eine Steuer-"Reform" eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Trinkwasserbranche vorgeschlagen. Ein gleicher Mehrwertsteuersatz würde die Integration von kommunalen Abwasserbetrieben in Stadtwerkegesellschaften deutlich erleichtern. Aber auch für private Wasserkonzerne würde es einfacher, Wasser und Abwasserbetriebe dann im Doppelpack einzukaufen. Bereits Prof. Jürgen EWERS hatte in seinem Liberalisierungsgutachten einen gleichen Mehrwertsteuersatz für Wasser und Abwasser als Grundvoraussetzung für eine durchgreifende Privatisierung in der Wasserbranche bezeichnet. Und der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) stuft einen gleichen Mehrwertsteuersatz für Wasser und Abwasser "als Schlüssel" zur Privatisierung der kommunalen Wasserwirtschaft ein.

 

Auszug aus dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 752 vom 24. Februar 2005

Fusion von Wasser- und Abwasserbetrieben
- der Königsweg?

 

Schwer angesagt ist in der deutschen Wasserpolitik derzeit die Forderung, nach Möglichkeit kommunale Wasser- und Abwasserbetriebe miteinander zu fusionieren. Wenn die Wasser- und Abwassersparte zusammengelegt würde, dann könnte man massig Synergievorteile ausschöpfen. Davon könnten die KundInnen durch niedrigere oder zumindest durch stabilisierte Wasserpreise und Abwassergebühren profitieren.

Tatsächlich seien jedoch die propagierten Synergiepotenziale nur "auf wenige Tätigkeitsbereiche" beschränkt, meinen Dorian Deicke & Martin Stachowske in ihrem Aufsatz "Trinkwasserver- und Abwasserentworgung aus einer Hand - Sackgasse oder Königsweg?" in GWF-WASSER/ABWASSER 2/04, S. 124-128 (siehe Kasten). Die beiden Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG warnen zudem vor vorschnellen Pauschalurteilen. Ob sich eine Fusion der Wasser- und Abwassersparte rechnet, wäre vom Einzelfall abhängig. Beispielsweise müsse auf den Einzelfall bezogen geprüft werden, wie sich bei einer Fusion die dann fällige Mehrwertsteuerpflichtigkeit der Abwasserbranche auswirken könnte: Erst "in einer langfristigen Erfolgsvorschaurechnung" unter Zugrundelegung anstehender Investitionen könne sich zeigen,

"ob der Effekt des Vorsteuerabzugs die zusätzliche Belastung der Personalkosten und der kalkulatorischen Kosten mit Umsatzsteuer ausgleichen kann."

Tendenziell neigen die Autoren allerdings der Ansicht zu, dass die Integration des kommunalen Abwasserbetriebes in gewinnorientierte Wasser- und Stadtwerke auch zu Effizienzsteigerungen in der Abwassersparte führen könne. In den kommunal geführten Abwasserbetrieben (als Regier- oder Eigenbetrieb) hätten nämlich bislang vielerorts die "erforderlichen Managementinstrumente" gefehlt, um "sowohl ökonomisch als auch ökologisch kluge Entscheidungen" zu treffen. Mit dem Argument, dass es "beim Umweltschutz keine finanziellen Beschränkungen geben" dürfe, habe man bisland die unsinnigsten Investitionen bequem auf die Gebührenzahler abwälzen können. Die KPMG-Mitarbeiter fordern, dass auch in den Abwasserbetrieben "eine kontinuierliche Auseinandersetzung und Hinterfragung aller Prozesse und Entscheidungen zum Selbstverständnis" zählen sollten. Das Management der Abwasserbetriebe müsse sich künftig "in einem marktwirtschaftlich geprägten Umfeld" bewegen und souverän mit folgenden Instrumenten hantieren können: Erforderlich seien

"eine Budgetierung der verfügbaren Mittel, eine Transparenz der erbrachten Leistungen einschließlich einer kontinuierlichen monetären Bewertung dieser Leistungen sowie die Prüfung, welche Leistungen tatsächlich erforderlich sind."

 

 


Wenig Synergiepotenziale zwischen Wasser und Abwasser

Die Möglichkeiten zur Effizienzsteuergung durch die Bünderlung der Wasser- und Abwassersparte sind entgegen landläufiger Propaganda überraschen gering. So schreiben die beiden KPMG-Autoren in dem zuvor genannten Aufsatz, dass die technischen Systeme in der Wasserver- und Abwasserentsorgung einfach zu unterschiedlich sind, um gemeinsame- und damit preisgünstigere Investitionen tätigen zu können. Und außerdem gelte folgende Banalität": "Etwaige ungenutzte oder zu geringe Kapazitäten von Klärananlagen und Sammlern lassen sich nicht durch Wasseraufbereitungsanlagen oder Wassernetze kompensieren." Und wenn tatsächlich Kostenvorteile durch gemeinsame Investitionen erzielt werden könnten, dann müsse man sich im klaren sein, dass sich die Kosteneinsparung wegen der langen Abschreibungszeiträume über viele Jahre verteilen würde. Wenn beispielsweise durch die gemeinsame Verlegung von Wasser- und Kanalrohrem im Jahr 2004 eine Million Euro eingespart werden könnte, müsse die Einsparung über den Zeitraum von 2004 bis 2083 gestreckt werden. Die Gesamtheit der Gebührenzahler käme damit in den Genuss von jährlich gerade mal 12.500 Euro. In der Regel müsse man zudem davon ausgehen, dass die gemeinsame Verlegung von Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen "zwar technisch möglich" sei, "jedoch in der Praxis aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsdauern und Herstellungsjahre selten durchgeführt" werden könne. Wenn Synergiepotenziale in nennenswerter Größenordung ausgeschöpft werden könnten, dann würden diese sich im wesentlichen auf die Reduzierung von Betriebskosten beschränken - beispielsweise durch "vereinheitlichte Fernwirktechnik sowie Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen, aufeinander abgestimmte grafische Informationssysteme, dem kaufmännischen Rechnungswesen und der Unternehmensführung".

 

 



  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit