aktualisiert:
22. Oktober 2005
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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Auszug
aus dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 753 vom 7.März 2005
Mehrwertsteuer
für Abwasser als Schlüssel zur Privatisierung
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Die
öffentlich-rechtliche Abwasserbranche unterliegt bisland nicht
einer Mehrwertsteuerpflicht. Demgegenüber müssen die Wasserversorgungsunternehmen
sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen.
Die
Wasserwirtschaft und die Privatisierungsfreunde fordern seit
langem einen gleichen Mehrwertsteuersatz von sieben
Prozent für Wasser wie für Abwasser.
Durch
den dann möglichen Steuervorabzug von 16 Prozent in der Abwasserbranche
könnten dem Fiskus aber
Beträge in mehrstelliger Millionenhöhe verloren gehen. Dem
Vernehmen nach soll sich Bundesminister EICHEL deshalb gegen
einen reduzierten siebenprozentigen Mehrwertsteuersatz für
die Abwassersparte sperren. Wenn es dumm kommt, könnte deshalb
eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent für Abwasser und Trinkwasser
auf die Gebührenzahler zukommen.
Bereits
vor Jahresfrist hatten die Ministerpräsidenten in Düsseldorf
und in Wiesbaden in ihrem gemeinsamen Konzept für eine Steuer-"Reform"
eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Trinkwasserbranche
vorgeschlagen. Ein gleicher Mehrwertsteuersatz würde
die Integration von kommunalen Abwasserbetrieben in Stadtwerkegesellschaften
deutlich erleichtern. Aber auch für private Wasserkonzerne
würde es einfacher, Wasser und Abwasserbetriebe dann im Doppelpack
einzukaufen. Bereits Prof. Jürgen EWERS hatte in seinem Liberalisierungsgutachten
einen gleichen Mehrwertsteuersatz für Wasser und Abwasser als
Grundvoraussetzung für eine durchgreifende Privatisierung in
der Wasserbranche bezeichnet. Und der Bundesverband der deutschen
Entsorgungswirtschaft (BDE) stuft einen gleichen Mehrwertsteuersatz
für Wasser und Abwasser "als Schlüssel" zur Privatisierung
der kommunalen Wasserwirtschaft ein.
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Auszug
aus dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 752 vom 24. Februar 2005
Fusion
von Wasser- und Abwasserbetrieben
- der Königsweg?
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Schwer
angesagt ist in der deutschen Wasserpolitik derzeit die Forderung,
nach Möglichkeit kommunale Wasser- und Abwasserbetriebe
miteinander zu fusionieren. Wenn die Wasser- und Abwassersparte
zusammengelegt würde, dann könnte man massig Synergievorteile
ausschöpfen. Davon könnten die KundInnen durch niedrigere oder
zumindest durch stabilisierte Wasserpreise und Abwassergebühren
profitieren.
Tatsächlich
seien jedoch die propagierten Synergiepotenziale nur "auf
wenige Tätigkeitsbereiche" beschränkt, meinen
Dorian Deicke & Martin Stachowske in ihrem Aufsatz "Trinkwasserver-
und Abwasserentworgung aus einer Hand - Sackgasse oder
Königsweg?" in GWF-WASSER/ABWASSER 2/04, S. 124-128 (siehe
Kasten). Die beiden Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG warnen zudem vor vorschnellen Pauschalurteilen. Ob sich
eine Fusion der Wasser- und Abwassersparte rechnet, wäre vom
Einzelfall abhängig. Beispielsweise müsse auf
den Einzelfall bezogen geprüft werden, wie sich bei einer Fusion
die dann fällige Mehrwertsteuerpflichtigkeit der
Abwasserbranche auswirken könnte: Erst "in einer langfristigen
Erfolgsvorschaurechnung" unter Zugrundelegung anstehender Investitionen
könne sich zeigen,
"ob
der Effekt des Vorsteuerabzugs die zusätzliche Belastung
der Personalkosten und der kalkulatorischen Kosten mit Umsatzsteuer
ausgleichen kann."
Tendenziell
neigen die Autoren allerdings der Ansicht zu, dass die Integration
des kommunalen Abwasserbetriebes in gewinnorientierte Wasser-
und Stadtwerke auch zu Effizienzsteigerungen in der Abwassersparte
führen könne. In den kommunal geführten Abwasserbetrieben (als
Regier- oder Eigenbetrieb) hätten nämlich bislang vielerorts
die "erforderlichen Managementinstrumente" gefehlt,
um "sowohl ökonomisch als auch ökologisch kluge Entscheidungen" zu
treffen. Mit dem Argument, dass es "beim Umweltschutz keine
finanziellen Beschränkungen geben" dürfe, habe man bisland
die unsinnigsten Investitionen bequem auf die Gebührenzahler
abwälzen können. Die KPMG-Mitarbeiter fordern, dass auch in
den Abwasserbetrieben "eine kontinuierliche Auseinandersetzung
und Hinterfragung aller Prozesse und Entscheidungen zum Selbstverständnis" zählen sollten. Das Management der Abwasserbetriebe müsse sich
künftig "in einem marktwirtschaftlich geprägten Umfeld" bewegen
und souverän mit folgenden Instrumenten hantieren können: Erforderlich
seien
"eine Budgetierung der verfügbaren Mittel,
eine Transparenz der erbrachten Leistungen einschließlich einer
kontinuierlichen monetären Bewertung dieser Leistungen sowie
die Prüfung, welche Leistungen tatsächlich erforderlich sind."
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Wenig Synergiepotenziale zwischen Wasser und Abwasser
Die Möglichkeiten zur Effizienzsteuergung
durch die Bünderlung der Wasser- und Abwassersparte sind
entgegen landläufiger Propaganda überraschen gering. So schreiben
die beiden KPMG-Autoren in dem zuvor genannten Aufsatz, dass
die technischen Systeme in der Wasserver- und Abwasserentsorgung
einfach zu unterschiedlich sind, um gemeinsame- und damit
preisgünstigere Investitionen tätigen zu können.
Und außerdem gelte folgende Banalität": "Etwaige
ungenutzte oder zu geringe Kapazitäten von Klärananlagen
und Sammlern
lassen sich nicht durch Wasseraufbereitungsanlagen oder Wassernetze
kompensieren." Und wenn tatsächlich Kostenvorteile
durch gemeinsame Investitionen erzielt werden könnten, dann
müsse man sich im klaren sein, dass sich die
Kosteneinsparung wegen der langen Abschreibungszeiträume
über viele Jahre
verteilen würde. Wenn beispielsweise durch
die gemeinsame Verlegung von Wasser- und Kanalrohrem im Jahr
2004 eine Million Euro eingespart werden könnte, müsse die
Einsparung über den Zeitraum von 2004 bis 2083 gestreckt
werden. Die Gesamtheit der Gebührenzahler käme damit in den
Genuss von jährlich gerade mal 12.500 Euro. In der Regel
müsse man zudem davon ausgehen, dass die gemeinsame Verlegung
von Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen "zwar
technisch möglich" sei, "jedoch in der
Praxis aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsdauern und
Herstellungsjahre selten durchgeführt" werden
könne. Wenn Synergiepotenziale in nennenswerter Größenordung
ausgeschöpft werden könnten, dann würden diese sich im wesentlichen
auf die Reduzierung von Betriebskosten beschränken - beispielsweise
durch "vereinheitlichte Fernwirktechnik sowie Mess-,
Steuer- und Regelungsanlagen, aufeinander abgestimmte grafische
Informationssysteme,
dem kaufmännischen Rechnungswesen und der Unternehmensführung".
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