Am
20. Sept. 2007 hat der Düsseldorfer Landtag nach langwierigen
Querelen die Novelle der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung
beschlossen. Nachdem sich NRW-Ministerpräsident RÜTT-GERS
durch seine aktuelle Publikationen als Streiter gegen den Neoliberalismus
profiliert, ist er bei der Novelle der Gemeindeordnung mit seiner
CDU-Fraktion voll auf den „Privat vor Staat“-Kurs seiner
FDP-Koalitionskollegen eingeschwenkt. Die
neu gefasste NRW-Gemeindeordnung ist deshalb so gestrickt, dass
die kommunalen
Unternehmen künftig
nur noch bei einem „dringenden öffentlichen Zweck“ tätig
werden dürfen und nur dann, wenn private Unternehmen diese
Aufgabe „nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich“ erledigen
können.
Bei der Deckelung
der kommunalen Stadtwerke ließ sich
die Düsseldorfer CDU-FDP-Koalition auch nicht durch die
starken öffentlichen
Proteste beirren. Nicht nur von den 230 NRW-Stadtwerken, sondern
auch von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern, wurde
der Novellenentwurf heftig kritisiert. Obwohl CDU und FDP behaupten,
mit der Novelle des Gemeindewirtschaftsrecht den Wettbewerb
stärken
zu wollen, werde die Novelle nach Ansicht der Kommunalvertreter
die gegenteilige Wirkung provozieren. Die Bevorzugung privater
Unternehmen werde vor allem im Energiebereich dazu führen,
dass “das Oligopol der großen Konzerne zementiert“ würde.
Die neue Gemeindeordnung
ist damit ein Baustein, um die Flurbereinigung in der Kommunalwirtschaft
voranzutreiben. Kleine Stadtwerke
werden auf Grund der jetzt verbindlich vorgeschriebenen Bevorzugung
privater
Unternehmen vom „Markt“ verschwinden.
„Die
Verschärfung
der Gemeindeordnung bedeutet für uns eine massive
Einschränkung
der unternehmerischen Spielräume“,
so beispielsweise
GISBERT BÜTTNER, Geschäftsführer der
Hertener Stadtwerke. Wie der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU)
nach der Verabschiedung
der Novelle mitteilte, hätten die Regierungsfraktionen
zwar in einem Entschließungsantrag zum Gesetz
Argumente der kommunalen Seite aufgegriffen, den
Gesetzestext selbst
aber nicht entsprechend
angepasst.
„Dies ist letztlich reine Augenwischerei,
weil es die Gerichte nicht bindet“,
kritisierte
der VKU. Die fraglichen Erläuterungen
hätten
lediglich der Beruhigung in den eigenen Reihen
der CDU-Fraktion gedient.
Die Verschärfung
des Gemeindewirtschaftsrecht werde „die
Kommunalwirtschaft in ihrem Kern treffen“.
Das Gesetz stoße
deshalb nach Ansicht des VKU
„auf
erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche
Bedenken“.
Eine Vielzahl
von Stadtwerken halte es für
erforderlich, die geplanten Gesetzesänderungen
einer gerichtlichen Überprüfung
zuzuführen.
Sie haben sich deshalb entschlossen,
gemeinsam ein Gutachten zur Überprüfung
der Rechtsschutzmöglichkeiten
der Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen
nach der Verschärfung
des kommunalen Wirtschaftsrechts in
NRW in Auftrag zu geben:
„Damit
soll die letzte Möglichkeit
zur Abwendung des Gesetzes ergriffen
werden.“