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2. März 2008

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 5.1.2008

 

Oberverwaltungsgericht NRW für Primat der zentralen Abwasserreinigung

 

Das nordrheinwestfälische OVG hat im September 2007 ein Mal mehr den unerschütterlichen Glauben aller Verwaltungsgerichte in den absoluten Vorrang der zentralen Abwasserentsorgung unterstrichen.
Der Fachinformationsdient EUWID-WASSER/ABWASSER vom 18.12.2007 fasste unter der Überschrift "Private Abwasserbeseitigung hat Ausnahmecharakter" den Tenor des Urteils (Az. 20B2199/06) folgendermaßen zusammen:

"Die Erstellung einer Vielzahl von dezentralen gemeindlichen Kläranalgen sei keine tragfähige Alternative zum Bau eines öffentlichen Abwasserkanals, da eine Vielzahl von Kleinkläranalgen errichtet und überwacht werden müssten, was zu einem hohen Kostenaufwand führe."

Und unter dem Aspekt des Gewässerschutzes könne "allein die öffentliche Kanalisation" die notwendigen Standards gewährleisten. Hinzu köme, dass es sich im entschiedenen Fall um eine Region gehandelt habe, in der von einer konzentrierten Besiedlung ausgegangen werden könne. Der Anschluss an eine Kanalisation mit zentraler Kläranlage genieße in derartigen Fällen allemal den Vorrang vor dezentralen Hauskläranalagen.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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