Das
nordrheinwestfälische OVG hat im September 2007 ein Mal mehr
den unerschütterlichen Glauben aller Verwaltungsgerichte in
den absoluten Vorrang der zentralen Abwasserentsorgung unterstrichen.
Der Fachinformationsdient EUWID-WASSER/ABWASSER vom 18.12.2007
fasste unter der Überschrift "Private Abwasserbeseitigung hat
Ausnahmecharakter" den Tenor des Urteils (Az. 20B2199/06) folgendermaßen
zusammen:
"Die Erstellung einer Vielzahl von dezentralen gemeindlichen
Kläranalgen sei keine tragfähige Alternative zum Bau eines öffentlichen
Abwasserkanals, da eine Vielzahl von Kleinkläranalgen errichtet
und überwacht werden müssten, was zu einem hohen Kostenaufwand
führe."
Und unter dem
Aspekt des Gewässerschutzes könne "allein
die öffentliche Kanalisation" die notwendigen Standards
gewährleisten. Hinzu köme, dass es sich im entschiedenen
Fall um eine Region gehandelt habe, in der von einer konzentrierten
Besiedlung ausgegangen werden könne. Der Anschluss an eine Kanalisation
mit zentraler Kläranlage genieße in derartigen Fällen
allemal den Vorrang vor dezentralen Hauskläranalagen.