Ungeachtet
des "Halle-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs wetteifern
CDU/CSU/FDP einerseits und SPD/Grüne andererseits, um die Rahmenbedingungen
für privat-public-partnerships (ppp) zu verbessern.
So
postulierte die Union in ihrem ppp-Antrag (Bundestags-Drucksache
15/5676),
dass es für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland
dringend erforderlich sei, das ppp-System auszubauen. Auch
die Regierungskoalition beteuerte, dass sie die Hemmnisse für
die Gründung von ppp-Unternehmen abbauen wolle (BT-Drs 15/5668).
Am
30. Juni 2005 hat der Bundestag dann als eines seiner letzten
Gesetzesvorhaben vor der Neuwahl ein ppp-Beschleunigungsgesetz
beschlossen (BT-Drs. 15/5859). Dem ppp-Beschleunigungsgesetz
hat am 8.7.2005 auch der Bundestag zugestimmt.
Mit
dem ppp-Beschleunigungsgesetz wurden insgesamt sieben Gesetze
und Verordnungen geändert, um den gemischt-wirtschaftlichen
Unternehmen u.a. künftig Steuerhürden aus dem Weg zu räumen.
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