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Die
Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechnungshöfe
dämpfen die PPP-Euphorie bei der privatwirtschaftlichen
Realisierung öffentlicher Investitionen (Public Private
Partnership). PPP ist zunächst nur eine von mehreren Finanzierungsformen.
Der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz Dr. Heinz Fischer-Heidlberger: "PPP
ist keine neue Geldquelle."
Städten, Gemeinden und auch Ländern, die finanziell angeschlagen
sind, hilft dieses Instrument nicht weiter. Bei Finanzierungsengpässen
wird es von der öffentlichen Hand häufig als Ausweg angesehen,
um Investitionen zu realisieren und Wachstumsimpulse zu setzen.
Mittel- und langfristig ein gefährlicher Weg, weil auch hier
die Finanzierungslast in die Zukunft verschoben wird. Die deutschen
Rechnungshöfe fordern deshalb eine sorgfältige und realistische
Bewertung von Chancen und Risiken und haben gemeinsame Grundsätze
aufgestellt, die zu beachten sind:
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Bei PPP-Projekten treten andere laufende Ausgaben an die Stelle
von Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haushalte
in gleicher oder ähnlicher Weise. Nur nachgewiesene und haushaltswirksame
Effizienzgewinne können zur Haushaltsentlastung beitragen.
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PPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell
finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ
finanziert leisten.
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Erst nach Feststellung der Notwendigkeit eines Projekts darf und
muss geprüft werden, ob das Projekt für eine PPP-Realisierungsvariante
geeignet ist.
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Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts muss in jedem Einzelfall
und über die gesamte Laufzeit hinweg (Lebenszyklusansatz)
nachgewiesen sein.
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Zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Partner ist
eine angemessene und wirtschaftliche Risikoverteilung vorzunehmen.
- Die öffentliche Hand darf sich durch PPP-Projekte nicht aus
dem Vergaberecht „stehlen.“
- Die
Komplexität von PPP-Projekten stellt besonders hohe Ansprüche
an die Vertragsgestaltung. Fehlerhafte Verträge haben unmittelbare
Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
- PPP-Projekte
sind während ihrer gesamten Vertragslaufzeit
im Haushalt klar darzustellen. Die Belastung künftiger Haushalte
muss eindeutig erkennbar sein.
- Die
Prüfungsrechte der Rechnungshöfe sind sicherzustellen.
- Im
kommunalen Bereich handelt es sich bei PPP-Projekten häufig
um kreditähnliche Geschäfte, die in fast allen Ländern
der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen.
Von staatlicher Seite sollten Mindestanforderungen für PPP-Projekte
vorgegeben werden.
Diese Grundsätze wurden auf der Konferenz der Präsidentinnen
und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der
Länder am 3. und 4. Mai 2006 in München verabschiedet.
Den Vorsitz führt derzeit der Präsident des Bayerischen
Obersten Rechnungshofs Dr. Heinz Fischer-Heidlberger.
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