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31. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 21.9.2007

 

Bundesfinanzgericht kippt
den steuerlichen Querverbund

 

Wenn die Trinkwasserversorgung in einer Stadtwerke AG oder GmbH organisiert ist, scheffeln viele Kommunen einen Gewinn aus dem Verkauf des Wassers - und verrechnen diesen Gewinn beispielsweise mit dem defizitären Öffentlichen Nahverkehr. Zur Bewältigung der dauerhaft defizitären Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge wird der kommunale Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung von gewinnbringenden mit dauerdefizitären Betrieben seit vielen Jahren von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung anerkannt.

Jetzt aber hat der Bundesfinanzhof (BFH) die steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des kommunalen Querverbundes als nicht zulässig eingestuft (Az.: IR32/06). Vom Urteil des obersten Finanzgerichtes ist nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) insgesamt ein Verlustverrechnungsvolu-men von bis zu 6 Mrd. € betroffen. Angesichts der mündlichen Verhandlung am 22.08.07 zum steuerlichen Querverbund vor dem Bundesfinanzhof hatte der DStGB davor gewarnt, die aus dem Querverbund resultierenden Steuerersparnisse zu streichen.

"Wenn es künftig nicht mehr möglich sein sollte, Gewinne der Stadtwerke aus der Energieerzeugung mit Verlusten beim öffentlichen Personennahverkehr steuerlich zu verrechnen, wird die Finanzierung einer leistungsstarken kommunalen Infrastruktur in Frage gestellt."

Die Bürgerinnen und Bürger würden die Verlierer dieser Entwicklung sein. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage in vielen Kommunen müsste vielerorts das Leistungsangebot in zahlreichen Bereichen der Daseinsvorsorge erheblich eingeschränkt oder gar ersatzlos gestrichen werden:

"Wenn der öffentliche Personennahverkehr ausgedünnt und Bibliotheken, Museen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Sportplätze geschlossen werden müssen, hat dies schlimme gesellschaftliche Auswirkungen",

warnte der Städte- und Gemeindebund. Weil die direkte oder steuerliche Verrechnung von Gewinnbringern mit dauerdefizitären Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge insgesamt zu Gute komme, müsse der steuerliche Querverbund weiterhin möglich bleiben.

Das anders lautende Urteil des BFH wird erst dann verbindlich, wenn es im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Das kann in der Regel viele Monate bis Jahre dauern. Bis dahin ist anzunehmen, dass die Finanzämter nicht massiv gegen alle Querverbünde in Deutschland vor-gehen werden. Bis jetzt ist zudem nur der Tenor des Urteils bekannt. Mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung wird zum Ende des Monats Oktober 2007 gerechnet.

Weitere Auskunft:
Franz-Reinhard Habbel - Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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