Der
bereits bei der letzten Wasserfachlichen Aus-prachetagung (WAT) im
Jahr 2008 in Augsburg erwartete Entwurf für eine Neufassung der
Trinkwasserverordnung (TVO) lag auf der diesjährigen WAT vor – und
führte bei den in Berlin versammelten Wasserwerkern zu zwiespältigen
Stellungnahmen (vgl. RUNDBR. 853/3-4).
Ziemlich
erbost zeigten sich Wasserwerker darüber, dass neu in die TVO
ein Parameter „Relevante
Kontaminanten“ mit einem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter
(µg/l) eingeführt werden soll. Damit will das Bundesgesundheitsministerium
Spurenstoffe im Trinkwasser begrenzen, die nur teilweise oder noch
gar nicht gesundheitlich bewertbar sind.
Die
Wasserwerker befürchten
demgegenüber, dass sie sich selbst an das Messer liefern,
wenn sie einen unbekannten Spurenstoff ans zuständige Gesundheitsamt
melden.
„Mit jeder freiwilligen Meldung laufen wir in Grenzwertverletzungsverfahren
hinein.“
Dies
ziehe zudem den Zwang zum Bau von immer neuen Aufbereitungsstufen nach
sich – was im Übrigen als
Verstoß gegen
das Verursacherprinzip einzustufen sei. Die Wasserwerker lehnten
deshalb eine Reglementierung
der Spurenstoffe ab und verweisen darauf, dass bislang Spurenstoffe
in aller Regel von den Wasserwerken selbst analytisch aufgespürt
und den Behörden gemeldet worden seien.
Wenn
jetzt aber ein grenzwertbewehrter Parameter „Relevante Kontaminanten“ in
die TVO aufgenommen würde, „werden wir einen Teufel
tun und weiterhin nach Spurenstoffen suchen, wenn wir uns damit
das eigene
Grab schaufeln“, so Prof.
Dr. HANS MEHLHORN, Technischer Geschäftsführer der
Bodenseefernwasserversorgung und führender Verbandsfunktionär
in deutschen Wasserversorgungswirtschaft.
Im
Gegensatz zu einer Reglementierung von „Relevanten Kontaminanten“ wurde
es seitens der Wasser-werker begrüßt, dass man im
Bundesgesundheitsministeriums bei den „Coliformen Bakterien“ den
bisherigen „nationalen
Sonderweg“ in der TVO aufgeben wolle. Analog zur EG-Trinkwasserrichtlinie
sollen „Coliforme Bakterien“ in der TVO-Novelle
nicht mehr als »harter Parameter« gelistet werden.
Dauerhafte Befunde an „Coliformen Bakterien“ hatten
nach dem bisherigen TVO-Reglement nach dreißig Tagen
ein Abkochgebot nach sich gezogen (s.
RUNDBR. 908/3-4).
Begrüßt
wurde von den Wasserwerkern auf der WAT2009 auch die vorgesehene
Aufnahme
eines Urangrenzwertes
von 10 µg/l
(s. 898/4, 896/4 u. 867/2-3).
Zufrieden zeigten sich die DVGW/BGW-Verbandsspitzen,
dass nach aktuellen Untersuchungen des Bundesamtes für
Strahlenschutz radioaktive Nuklide natürlicher Herkunft
in den von den deutschen Wasserwerken genutzten Rohwasservorkommen „kein
Problem“ seien.
Allerdings vertrete man in DVGW und BGW die Auffassung, dass
die Untersuchungsmethodik für die Gesamtrichtdosis EU-weit
festgeschrieben werden sollte.