Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.10 der novellierten Trinkwasserverordnung
(TVO) seine Zustimmung gegeben. Eines der wichtigsten Highlights
der überarbeiteten TVO: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen
gibt es jetzt endlich einen Grenzwert für das toxische Schwermetall
Uran in Höhe von 10 Mikrogramm pro Liter (s. RUNDBR. 953/2-3,
898/4, 896/4 u. 867/2-3).
Allerdings bedauern
der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
und die Umweltverbände,
dass der Bundesrat nicht die von der Bundesregie-rung vorgeschlagenen
Regelungen zur Radioaktivität mitgetragen hat. Mit Unterstützung
des BDEW haben Fachbeamte einen Leitfaden erarbeitet, wie die
Radioaktivität
im Trinkwasser entsprechend der EG-Trinkwasserrichtlinie überwacht
werden kann. Vor allem Bayern – das eh gern den Stachel
gegen Brüssel löckt – erschienen die Vorgaben
zur Überwachung
der Radioaktivität viel zu bürokratisch.
Dabei ist
der Leitfadenentwurf sehr pragmatisch orientiert. Nur die
Wasserversorgungen müssen auf Radioaktivität überwacht
werden, bei denen aufgrund eines Screenings einiges darauf hindeutet,
dass
aufgrund der geogenen Verhältnisse oder anderer Umstände
tatsächlich auch mit radioaktiven Stoffen und Gasen im
Trinkwasser zu rechnen ist.
Der BDEW forderte
deshalb am 26.11.10 alle Beteiligten
auf, „jetzt schnellstmöglich eine Einigung über
eine weitergehende, untergesetzliche Regelung in dieser Frage
herbeizuführen".
Wir haben uns
in diesem Sinne ebenfalls schriftlich an die Ministerpräsidenten
und Umweltminister der Bundesländer gewandt. U.a. haben
wir darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen Debatte
um die
Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, der erhöhten
Leukämieraten im Umkreis des abgesoffenen Atommülllagers
in Asse und der verschobenen Geschlechterverhältnisse
bei Neugeborenen im Umkreis von deutschen und schweizerischen
Atomkraftwerken
ein Verzicht auf eine Erhebung der Radioaktivität in Trinkwässern
der Öffentlichkeit verdächtigt vorkommen könnte.