Wie
der wasserwirtschaftliche Fachinformations-dienst „EUWID-Wasser/Abwasser“ in
seinen Aus-gaben vom 17. und vom 24.10.06 aus dem Ausschuss für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments („IMCO“)
meldete, strebt man dort tatsächlich an, dass Konzessionen
künftig EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Der Ausschuss
habe die EU-Kommission aufgefordert, eine EG-Konzessionsrichtlinie
zu erarbeiten. Die Berichterstatterin, BARBARA WEILER (SPD),
habe allerdings in Aussicht gestellt, dass in der Konzessionsrichtlinie
Ausnahmen für den Wasser- und Abwasserbereich vorgesehen
werden könnten.
Im Hinblick
auf die Bildung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (privat-public-partnerships,
ppp) hatte sich der
Ausschuss nicht dazu entschließen können, eine EG-ppp-Richtlinie
zu fordern. Die angesichts einiger Urteile des europäischen
Gerichtshofes (EuGH) obsolet gewordenen ppp-Gesellschaften (s. RUNDBR. 835/2-3) sollten
statt mit einer bindenden Richtlinie nur durch eine interpretierende „Mitteilung“ der
EU-Kommission locker reglementiert werden.
Der Verzicht
der Ausschuss-Mehrheit auf eine ppp-Richtlinie war auf den Widerstand
von WEILER gestoßen.
Nach Ansicht von WEILER würde eine bloße „Mitteilung“ die „Rechtsunsicherheit“,
die nach den EuGH-Urteilen eingetreten sei, nicht beseitigen.
Die von WEILER geforderte ppp-Richtlinie im Sinne der EuGH-Urteile
würde künftig beispielsweise verunmöglichen,
dass eine Kommune den Auftrag für die Abwasserbeseitigung
ohne EU-weite Ausschreibung an ihre halbprivate Stadtwerketöchter
vergibt (s. 835/3).
Ein rigider
Ausschreibungswettbewerb bei beabsichtigten Vergaben an ppp-Gesellschaften
sei „ein
gutes Instrument für mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz
bei Ausschreibungen und trage auf diesem Wege dazu bei,
Kor-ruption zu bekämpfen“,
wird WEILER in EUWID zitiert. Dabei hat WEILER wohl das
allzu innigliche Verhältnis von Stadtverwaltungsspitzen
und kommunalen Mandatsträgern mit den privaten Anteilseignern
ihrer gemischtwirtschaftlichen Stadtwerketöchter im
Auge (siehe beispielsweise die schlagzeilenträchtigen „Lustreisen“ von
Stadträten nebst Gemahlinnen nach Venedig und Mailand
auf Kosten von E.ON).
Das Vergaberecht
soll lt. Beschluss des Binnenmarktausschusses
im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit übrigens
nicht greifen. Wenn sich also Kommunen zusammen schließen,
um gemeinsam die Trinkwasserversorgung und/oder die Abwasserentsorgung
zu betreiben, dann soll dies entgegen der Befürchtungen
von BGW und kommunalen Spitzenverbänden weiterhin
nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegen.
Voraussetzung sei allerdings, dass der Zweckverband seine
Leistungen nicht
am Markt
anbietet, sich also beispielsweise nicht darum bemüht,
seine Expertise bei der Kanalsanierung außerhalb
des Zweckverbandgebietes anzubieten. Laut EUWID soll das
Plenum
des EU-Parlaments über
die Empfehlungen des Bin-nenmarktausschusses im Nov. 2006
beschließen.