aktualisiert:
4. September 2005
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr.
790 vom 14.3.2005
Gegen
Geheimniskrämerei
privatisierter Kommunalbetriebe
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Im
Zuge der Privatisierungswelle sind in den letzten Jahren in
vielen Städten und Gemeinden öffentliche Betriebe
wie beispielsweise kommunale Wasserversorgungsunternehmen in
Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbH) umgewandelt worden. Selbst wenn dabei alle Gesellschaftsanteile
in kommunalem Besitz geblieben sind, hatten solche "Organisationsprivatisierungen" für
wissbegierige BürgerInnen eine fatale Folge: Wichtige
Entscheidungen wurden seither hinter verschlossenen Türen
gefällt. Denn das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz schreiben
vor, dass Aufsichtsratssitzungen stets nichtöffentlich
sind, auch wenn es sich um städtische AGs oder GmbHs handelt.
Zudem sind die Stadt- und Gemeinderäte, die in diesem
Gremien die Interessen der Bürger wahrnehmen sollen, an
die Geheimhaltungspflicht gebunden. Kritiker sprechen daher
schon lange von einer für die Bürger unzumutbaren
Mauschelei und Geheimpolitik. Damit könnte bald Schluss
sein, denn das Verwaltungsgericht Regensburg hat im Februar
2005 als erstes Gericht die Transparenz der Entscheidungen
für sichtiger als die bislang übliche Geheimniskrämerei
erachtet
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"Bürgerbeteiligung
statt geheimer Rathauspolitik"
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Anlass
für den Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Regensburg
war ein Bürgerbegehren, das die Ökologisch-Demokratische
Partei (ödp) in Passau mit dem Titel "Bürgerbeteiligung
statt geheimer Rathauspolitik" initiiert hatte. Hintergrund
des Bürgerbegehrens war die Umwandlung der Passauer Stadtwerke
in eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt Passau
ist. Zudem gibt es weitere hunderprozentige städtische
Tochtergesellschaften für den sozialen Wohnungsbau, für
die Verwertung städtischer Grundstücke und für
kulturelle Veranstaltungen. Während früher für
Entscheidungen in diesen Bereichen der Stadtrat zuständig
war und es hierzu öffentliche Sitzungen gab, wurden nach
der Umwandlung in GmbHs Aufsichtsräte gebildet, die geheim
tagen. Dasselbe geschah in den letzten Jahren tausendfach in
vielen großen und kleinen Städten und Gemeinden,
denn GmbH-Gründungen bringen den finanziell klammen Kommunen
steuerliche Vorteile. Der Preis dafür ist aber die fehlende
Transparenz der Entscheidungen Hiergegen wandte sich in Passau
das Bürgergeheren mit dem Ziel, die Öffentlichkeit
der Stizungen herzustellen und die Gemeimhaltungspflicht für
die Stadträte aufzuheben.
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Verwaltungsgericht
Regensburg: Transparenz statt Verschwiegenheit
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Obwohl
von der ödp für das Bürgerbegehren in Passau
die notwendige Zahl von Unterschriften vorgelegt werden konnte,
weigerte sich die Stadt, den als nächsten Schritt vorgeschriebenen
Bürgerentscheid durchzuführen. Als Argument gab der
von der CSU dominierte Stadtradt an, der Inhalt des Bürgerbegehrens
verstoße gegen das GmbH-Gesetz, das als Bundesrecht zwingend
von kommunalen GmbHs anzuwenden sei. Dies sah das von der ödp
angerufene Verwaltungsgericht Regensburg ganz ander. Hierzu
heißt es in der mündlichen Urteilsbegründung:
"Das
Bürgerbegehren ist zuzulassen, weil es nicht auf ein
rechtswidriges Ziel gerichtet ist. Die Organe der kommunalen
GmbH geben rechtlich zwar eigenes, faktisch aber das Geld
der Bürger aus. Das übertriebene Abschotten der
Aufsichtsratstätigkeit kann bei Bürgerinnen und
Bürgern zu Mutmaßungen, Verdächtigungen
und Argwohn führen. Bürger wollen beispielsweise
wissen, wie die Gas-, Strom-, Wasser-, Bus- und Badpreise
zustande kommen, warum eine Buslinie eingestellt wird,
wie eine Freifläche entwickelt wird und wie hoch eine
kommunale GmbH verschuldet ist. Geheimniskrämerei
erzeugt Misstrauen. Demokratie erfordert Transparenz der
Entscheidungen."
Die ödp
bezeichnete in einer Presseerklärung das Urteil als "Meilenstein" mit
weitreichender Bedeutung. Denn es gehe um die grundsätzliche
Frage, wie weit die Politik privatisiert und der Kontrolle
durch Bürger und Medien entzogen werden dürfe.
Daher werde die ödp nun in zahlreichen Städten
gleichlautende Anträge auf mehr Transparenz einbringen.
Gerade weil die Problematik überall dieselbe ist und
nicht auf einzelne Orte oder Regionen beschränkt bleibt,
dürfte das noch nicht rechtskräftig gewordene Regensburger
Urteil nicht das letzte Wort sein. Es ist anzunehmen, dass
betroffene Stadtverwaltungen und Oberbürgermeister versuchen
werden, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen
- nach einem Bericht in der JUNGEN WELT vom 7.2.2005, siehe
http://www.jungewelt.de (Nach einem weiteren aktuellen Urteil,
zu dem uns allerdings noch keine Details vorliegen, müssen
Stadtwerke in öffentlichem Besitz die Einkünfte
der Führungskräfte offen legen.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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