Wasserversorger und
Umweltverbände
gemeinsam gegen eine Regulierung der Wasserversorgung
Angesichts
der Ausführungen der Monopolkommission zur Wasserwirtschaft
in Deutschland und einer möglichen Regulierung weisen
die Verbände der Wasserwirtschaft und der relevanten Umweltverbände
diese Forderungen mit Nachdruck zurück.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer
des Verbandes
kommunaler Unternehmen (VKU), verweist in seiner Bewertung
des heute vorgelegten Hauptgutachtens der Monopolkommission auf
den
Verbraucher: „Der heutige Ruf der Monopolkommission nach
einer Regulierung kann nicht mit Verbraucherinteressen begründet
werden. Die Verbraucher wollen keine Regulierung in der Wasserwirtschaft.
Die Monopolkommission steht hier alleine auf weiter Flur.“ Nahezu
drei Viertel der Verbraucher beziehen ihr Trinkwasser am liebsten
von einem kommunalen Versorger. Sie sind zu mehr als 90 Prozent
mit der Qualität und der Versorgungssicherheit der kommunalen
Wasserwirtschaft zufrieden. Und 75 Prozent der Verbraucher finden
ihren Wasserpreis angemessen. Das belegen regelmäßige
Haushaltbefragungen durch dimap und Emnid. Es ist völlig
unverständlich, warum die Monopolkommission die Forderung
nach einer weiteren Kontrollinstanz aufstellt und massiv in funktionierende
Strukturen eingreifen will. Die Wasserversorgung ist eine kommunale
Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Städte und
Gemeinden treffen die nötigen Organisationsentscheidungen.
Sie sind nah dran und finden die besten Lösungen für
ihre Bürger vor Ort. Die Bürger sind in die Entscheidungsprozesse
eingebunden. All das kann eine zentrale Regulierungsbehörde
weit weg vom Verbraucher nicht leisten.
„Trinkwasser als das Lebensmittel Nummer eins unterliegt
zu Recht strengen umwelt- und gesundheitsrechtlichen Anforderungen.
Qualität und Versorgungssicherheit müssen bei der Wasserversorgung
absoluten Vorrang haben. Bei einer Fokussierung allein auf die
Wasserpreise und einer Reduzierung der Wasserwirtschaft auf eine
reine Ökonomiediskussion werden Qualität, Versorgungssicherheit
und Umweltschutz nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen,
die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Dies führt
zwangsläufig zu regional unterschiedlichen Preisen“,
sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser
des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW).
Klar sei aber auch, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Transparenz
bei den Wasserpreisen haben. Deshalb fördere der BDEW den
Dialog mit den Kunden durch das Konzept der Kundenbilanz. „Die
Verbraucher können so auf anschauliche Weise nachvollziehen,
wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die unterschiedlichen
Leistungen zusammensetzt“, so Weyand.
VERONIKA BAIER von „Wasser
in Bürgerhand!“ kommentiert
die Versuche, die Wasserversorgung einem pauschalen Regulierungsregime
zu unterwerfen: „Auch wenn es auf den ersten Blick anders
aussieht: Das Beharren der Kartellwächter auf niedrigeren
Wasserpreisen ist keine Tat Robin Hoods zur Verteidigung der
Interessen armer Menschen, sondern ein Anschlag auf Substanzerhaltung,
Nachhaltigkeit und Qualität der Wasserversorgung“.
Zum Begehren der hessischen Kartellbehörden, die Wasserpreise
in Frankfurt und Kassel um bis zu 40 Prozent zu senken, führte
BAIER weiter aus: „Der durchschnittliche Gewinn der Wasserversorgungsunternehmen
liegt laut einer Umfrage des ehemaligen BGW unter drei Prozent.
Wenn die Unternehmen gezwungen werden, die Preise um fast 40
Prozent zu senken, ist eine nachhaltige Wasserwirtschaft nicht
mehr möglich. Der allergrößte Teil der Kosten,
etwa 80 Prozent, wird verursacht durch Instandhaltung und Erneuerung
der Rohrleitungen und der technischen Anlagen. Bei einem derartigen
Einsparungsdruck wäre das Verlottern-Lassen des Leitungsnetzes
schon vorprogrammiert.“
MICHAEL BENDER von der GRÜNEN
LIGA begrüßte,
dass das Vorgehen der Kartellbehörden gegen die Wasserversorger
in einigen Kommunen dazu führe, sich Gedanken über
eine Stärkung der bürgerschaftlichen Teilhabe an den
Geschicken der Wasser- und Abwasserentsorgung zu machen. Der
Wasserexperte warnte aber vor der Illusion, dass im Gefolge einer
Rekommunalisierung die Wassergebühren drastisch sinken würden.
Nicht nur die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, sondern
auch die EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichten die Kommunen
zu kostendeckenden Wasserpreisen. Diese müssten zudem auch
Umwelt- und Ressourcenkosten widerspiegeln. Die von der Monopolkommission
empfohlene Regulierung der Wasserversorgung unter rein fiskalischen
Aspekten würde aber die ökologischen Vorsorgemaßnahmen
vieler Wasserversorger – und damit auf Dauer auch die Trinkwasserqualität
- torpedieren.
SEBASTIAN SCHÖNAUER
vom Bund
für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hob hervor, hob hervor, dass die
kommunale Selbstverwaltung in der Tradition der Bürgerkommune auch
eine aktive Einbindung der Verbraucherinnen bei der Preisgestaltung
beinhalten müsse. Das von der Monopolkommission empfohlene
Regulierungsregime durch die Bundesnetzagentur untergrabe die
kommunale Selbstverwaltung und das bürgerschaftliche Engagement
in einem Kernbestandteil der Daseinsvorsorge. Ferner kritisierte
der Wasserexperte des BUND die weitgehend intransparente Zuordnung
von Preisbestandteilen bzw. Preisabschlägen durch die Kartellbehörden.
Die Überprüfung der Preise durch die Kartellbehörden
sei für externe Beobachter kaum nachvollziehbar. „Wir
brauchen nicht nur gläserne Wasserwerke, sondern auch die
gläserne Kartellbehörde!“, so der Sprecher des
Bundesarbeitskreises Wasser des BUND und stellvertretende Bürgermeister
der Gemeinde Rothenbuch im Spessart. In der Praxis komme erschwerend
hinzu, dass die Beweislast bei Preisgestaltung in den Kartellverfahren
allein den Trinkwasserversorgern aufgehalst werde.
NIKOLAUS GEILER vom Arbeitskreis Wasser im Bundesverband
Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) erklärte, dass die Umweltverbände
von den Wasserversorgern eine glasklare Transparenz bei der Wasserpreisbildung
erwarten. Nur wenn die Wasserversorger von sich aus die Karten
auf den Tisch legen, könne man der Monopolkommission den
Wind aus den Segeln nehmen. Anstatt einer zentralen Regulierung
bedürfe es „gläserner Wasserwerke“, die
vor Ort Rechenschaft über die Preisgestaltung ablegen. In
der Abwehr zentralistischer Regulierungsversuche seitens der
Monopolkommission und der Kartellbehörden seien sich Wasserwerker
und Umweltschützer im Interesse einer dauerhaft gesicherten
Trinkwassergüte einig.