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19. Juli 2014

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 3.7.2014

 

Englische Wasserindustrie will
Ziele der WRRL zeitlich strecken

 

Die großen Wasserkonzerne, die in der Trinkwasserver- und in der Abwasserentsorgung von England und Wales tätig sind, haben ein Memorandum veröffentlich, in dem gefordert wird, die EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom Dez. 2000 mit weit mehr Augenmaß als bislang umzusetzen.

Das Forderungspaket der britischen Wasserindustrie dürfte bei vielen Akteuren in der deutschen Wasserwirtschaft auf große Zustimmung stoßen – denn auch in Deutschland stöhnen nicht nur Landwirtschaft, Wasserkraftbetreiber, Bürgermeister und Teile der Industrie, sondern auch die Wasserwirtschaftsverwaltung selbst über die »Zumutungen« der Wasserrahmenrichtlinie (s. RUNDBR. 811/2).

Die Aktiengesellschaften in England und Wales arbeiten in der Lobby-Organisation „WaterUK“ zusammen. „WaterUK“ hat die Forderungen im Juni 2014 unter dem Titel „A revision of the Water Framework Directive“ an die interessierte Öffentlichkeit, die britische Regierung und besonders an die EU-Kommission gerichtet.

In der Analyse zur bisherigen und künftigen Umsetzung der WRRL schreibt „WaterUK“, dass es sich zunehmend abzeichne, dass kein EU-Mitgliedsstaat bis 2015 den von der Richtlinie vorgegebenen »guten Zustand« in seinen Gewässern erreichen wird. Und für das Enddatum der Richtlinie, also für 2027, könne man davon ausgehen, dass der Umsetzungsbegeisterung noch mehr als bislang die Puste ausgehen wird. Allenfalls „eine Handvoll“ EU-Mitgliedsstaaten würde sich tatsächlich anstrengen, die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten würde die Umsetzungskosten in ökonomischer und sozialer Hinsicht ohnehin als völlig gesponnen einstufen.

Deshalb mahnen die britischen Wasserkonzerne mehr Pragmatismus beim Erreichen der Ziele der EG-WRRL an. Insbesondere solle die EU-Kommission anerkennen, dass die Ausnahmeregelungen der Richtlinie breiter als bislang zur Anwendung gebracht werden müssten. Dies gelte vor allem im Hinblick auf den Klimawandel: Häufigere Extremwetterschwankungen (s. 1031/2-3) würden befürchten
lassen, dass sich das Erreichen des »guten ökologischen Zustandes« zunehmend schwieriger gestalten wird. Man müsse darauf achten, dass die finanziellen Ansprüche zur Umsetzung der Richtlinie nicht dazu führen, dass die Wasserkonsumenten mit unverhältnismäßigen Kosten belastet würden.

„WaterUK“ zeigt sich besorgt, dass eine Überprüfung der Richtlinie dazu missbraucht werden könnte, die Anforderungen an die Wasserqualität noch weiter nach oben zu schrauben – ohne Rücksicht aufökonomische und soziale Folgen.

„WaterUK“ schlägt vor, die Bewirtschaftungszyklen nach 2027 weiterlaufen zu lassen. Der Umsetzungsprozess müsse zeitlich gestreckt werden. Nicht nur wie bislang vorgesehen drei jeweils sechsjährige Bewirtschaftungszyklen, sondern vier oder fünf oder noch mehr Zyklen sollten zugelassen werden. Eine Verlängerung der WRRL über 2027 hinaus würde es u.a. ermöglichen, weitere technische Entwicklungen abzuwarten, die den Gewässerschutz preisgünstiger machen könnten.

„WaterUK“ plädiert ferner dafür, dass die EU-Landwirtschaftspolitik weitaus stärker als bislang auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet werden müsste. Besonders genervt zeigt sich „WaterUK“ von dem „one out, all out“-Prinzip der Richtlinie (s. 765/3-4). Gemeint ist damit, dass man auf der Gewässergütekarte erst dann mit der grünen Farbe belohnt wird, wenn man ausnahmslos alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt hat. Dieser Ansatz führt nach Auffassung von „WaterUK“ zu „perversen Anreizen“ – soll heißen: zum ineffizienten Mitteleinsatz.

Das Memorandum von „WaterUK“ können interessierte RUNDBR.-LeserInnen herunterladen von

http://www.water.org.uk/home/policy/positions/wfd-review

Wasserrahmenrichtlinie integrieren!“

„WaterUK“ spricht sich in seinem Memorandum auch dafür aus, die EG-Kommunalabwasserrichtlinie in die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu integrieren. Das mutet seltsam an, weil die Kommunalabwasserrichtlinie längst umgesetzt sein müsste. Die Forderung nach Integration in die WRRL ist ein Zeichen dafür, dass die privaten Wasserkonzerne beim Vollzug der Kommunalabwasserrichtlinie immer noch zwanzig Jahre im Verzug sind.

(Mehr zu den EU-weiten Verstößen gegen die EG-Kommunalabwasserrichtlinie in den RUNDBR. 922/1-2, 822/3, 801/1, 625/3, 603/2-3 und 589/1-2.)

Trotz der Rückstände beim Ausbau der kommunalen Kläranlagen führt „WaterUK“ in dem Memorandum die bisher erreichten Fortschritte in der Wasserqualität der Flüsse in England und Wales
selbstredend auf die Privatisierung der britischen Wasserwirtschaft zurück. Die Privatisierung habe dazu beigetragen, dass Milliarden von britischen Pfund in den Gewässerschutz investiert werden konnten.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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