In seiner Informationsreihe
zur Umweltpolitik hat der Österreichische
Städtebund zusammen mit der Arbeiterkammer Österreichs
eine informative Broschüre zum Thema: „EU und Wasserliberalisierung – Eine
Analyse auf Internationaler und Europäischer Ebene“ veröffentlicht
(Nr. 167 der Reihe). Sie ist beim
Österreichischen Städtebund
A – 1082 Wien, Rathaus
Tel.: 0043 (0) 1 4000/89980
Fax: 0043 (0) 1 4000/7135
e-mail: post@staedtebund.gv.at
oder
e-mail: Christine.Schwed@akwien.at
zu beziehen und umfasst 135
Seiten. Die Studie untersucht in gut lesbarer Weise die einzelnen
rechtlichen
und politischen
Bedingungen, die im Zusammenhang mit einer potentiellen Liberalisierung
eine Rolle spielen. Es nimmt kein Wunder, dass die Autorin sowie
die die Studie begleitenden Organisationen (Städtebund und
Arbeiterkammer) einem Versuch zur Liberalisierung, von welcher
Seite auch immer, skeptisch gegenüberstehen.
Interessant ist, dass die Autorin
sich nicht nur der Ausgangslage hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts
sowie der EG-Politik widmet,
sondern auch Aussagen zu dem leider oft vernachlässigten
Thema WTO beisteuert. Bekanntlich spielen innerhalb der GATS-Verhandlungen
(Teil der WTO-Runde zu Dienstleistungen) die oft in kommunaler
Hand sich befindlichen Dienstleistungen des allgemeinen öffentlichen
Interesses, darunter die Wasserwirtschaft, eine große
Rolle.
Ferner ist derjenige Teil der
Untersuchung von Interesse, der sich mit einem Vergleich der
Europäischen Erfahrungen beschäftigt.
Hier wird ein besonderes Auge auf England, Wales, Frankreich
und eben Österreich geworfen, welches „cum grano
salis“ mit dem deutschen System zu vergleichen ist. Während
sich das englische System dadurch auszeichnet, dass es „Vermögen
und Aufgabe“ in private Hand gibt oder gegeben hat, so
bleibt im französischen Fall das „Vermögen“ in
der Regel öffentlich und die „Aufgabe“ geht
in private Hand über. Im Fall Österreich fällt
- wie meist in Deutschland - beides zusammen. Die Vor- und Nachteile
der jeweiligen Systeme werden ausgiebig dargelegt.
Hinsichtlich der Kostenstruktur
schneiden die öffentlichen
Unternehmen im Übrigen gut ab. So ist der durchschnittliche
Preis für Trinkwasser und Abwasser bei einem Jahresverbrauch
von 120 m³ im Jahre 2000 in Frankreich bei 317,60 Euro. Öffentliche
Wasserunternehmen (Regiebetriebe) fordern dabei 288,59 Euro von
ihren Kunden, private (Konzession privatwirtschaftlich) 334,78
Euro und ppp-Unternehmen (öffentlich-private „joint
venture“) 316,79. Die Quelle hierfür ist das französische
Wirtschafts- und Finanzministerium.
(Dr. Klaus M. Nutzenberger, Brüssel)
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