Wir fragen den Magistrat:
1. Wie beurteilt der Magistrat den Zustand
des Versorgungsnetzes (bzw. Entsorgungsnetzes)? 2. Welche Untersuchungsrhythmen und
Inspektionsverfahren liegen dieser Beurteilung zu Grunde?
3. Ist der Zustand des Netzes homogen
oder gibt es Netzbezirke mit vergleichsweise hoher
Schadensanfälligkeit?
4. Wie hoch ist die Leckrate des
Netzes?
5. Wie hoch ist die Schadensrate
des Netzes?
6. Woraus resultiert gegebenenfalls
in bestimmten Netzbezirken eine überdurchschnittliche
Schadensanfälligkeit?
7. Wird eine ereignisorientierte, eine
zustandsorientierte oder eine altersorientierte
Instandhaltung
durchgeführt?
8. Im Falle zustandsorientierter
Instandhaltung:
Welche
Kennwerte werden angewandt?
a. Bewertung nach äußerem,
sichtbaren Zustand
b. Bewertung
von Randbedingungen wie Verkehr, Bodenart,
-qualität,
usw.
c. Bewertung anhand
von Werkstoffuntersuchungen
9. Liegt eine
Altersberechnung
vor? 10.
Fließen
die Ergebnisse der Altersberechnung in die Bilanzierung
des Netzes ein?
11. Dient die Altersberechnung
als Grundlage für
die Netzinvestitionen?
12.
Welcher Anteil der Investitionen
fließt
in die Netzerneuerung?
13. Wieviel Kilometer des
Netzes sind erneuert
worden und wo?
In welchem Material,
mit welcher Druckstufe,
und mit welchem Durchmesser?
14. Verfügen die mit der Erneuerung
beauftragten Unternehmen über Qualitätszertifikate/-urkunden?
z.B. Trinkwasserleitungen:
DVGW Arbeitsblatt
GW 301
z.B. Abwasserleitungen:
Güteschutz
Kanalbau RAL GZ 961
Begründung:
In der Vergangenheit
gab es insbesondere in Bezug auf das Trinkwassernetz
in Kassel besorgte
Fragen von Bürgerinnen
und Bürgern nach den Instandhaltungsinvestitionen. Für
die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit
ist dies jedoch eine zentrale Frage.
Allgemein
schätzen Fachleute die Rohrerneuerungsrate
in Deutschland als zu niedrig ein (nach BVGW/BVG
anstelle der empfohlenen 1-2 Prozent jährlich
nur 0,9 Prozent).
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