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Rauen (GMD) Der jahrelange Streit zwischen Barbara Plenzke und dem
Wasserverband Fürstenwalde ist am Dienstag eskaliert.
Als der Verband sich mit Hilfe der Polizei Zugang zum Grundstück
der Familie verschaffen wollte, um Vermessungsarbeiten durchzuführen,
flüchtete sich die Rauenerin auf das Dach ihres Hauses.
Die
Situation war zeitweise dramatisch. Barbara Plenzke klammerte
sich in luftiger Höhe auf dem Dachfirst ihres Einfamilienhauses
- der verzweifelte Protest einer Frau, die sich gemeinsam mit ihrem
Mann seit Jahren gegen den Anschluss an die zentrale Kanalisation
wehrt. Die Feuerwehr Fürstenwalde rückte mit ihrer Drehleiter
an. Zwei Feuerwehrleute fuhren zu der verstörten Rauenerin
rauf, redeten auf sie ein, und sicherten sie schließlich
mittels Gurt und Absturzleine. Mit einem Notarztwagen wurde sie
ins Klinikum Rüdersdorf gebracht. "Sie hat sich nervenärztlich
behandeln lassen", sagte ihr Anwalt Stefan Sarrach. Der Landtagsabgeordnete
der Linkspartei sprach von Faustrecht, das der Zweckverband durchgesetzt
habe. Er will gegen diesen sowie die Polizeibeamten vor Ort Strafanzeige
wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung erstatten. Es
sei ungeheuerlich, sagte er. "Sie haben Frau Plenzke auf das
Dach getrieben."
Vertreter
des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Fürstenwalde (ZVWA) hatten gestern Vormittag auf dem Grundstück
der Familie Plenzke Vermessungsarbeiten für den Abwasseranschluss
an die zentrale Kanalisation durchgeführt. Es seien vorbereitende
Maßnahmen für die eigentliche Vollstreckung des Anschlusszwanges,
so Gisela Scheibe, Geschäftsführerin des ZVWA. "Wenn
es keine Störung gegeben hätte, wären wir in zehn
Minuten wieder weg gewesen", sagte sie.
Doch
diese Störung gab es. Nachdem Barbara Plenzke weggebracht
wurde, versuchten zwei Mitglieder des Interessenverbandes Dezentrale
Abwasserbehandlung und Verwertung (IDAV) - letztendlich vergeblich
- die Polizei und die Verbandsmitarbeiter am Betreten des Grundstücks
zu hindern. Frau Plenzke habe ihm gesagt, so Karl-Otto Zabel, er
solle niemanden auf das Grundstück lassen. Das Grundrecht
auf Unverletzlichkeit der Wohnung erlaube einen solchen Rechtsverstoß nicht,
sagte er. Wenn der Termin der Maßnahme nicht vorverlegt worden
wäre, sagte Zabel, stünde er mit der Mistgabel vor dem
Grundstück.
Genau
davor fürchtete sich der Zweckverband, wie Gislea Scheibe
sagte. Zunächst war der Besuch des Grundstücks auf 15
Uhr festgelegt worden. "Um 10.54 Uhr habe ich ein Fax bekommen,
dass der Verband um 11 Uhr kommt", so Anwalt Stefan Sarrach. "Ein
solch intensiver Eingriff in ein Grundrecht - und dann wird so
lax mit Fristen umgegangen." Zudem habe man am Montag einen
Eilantrag gestellt, der das Betreten des Grundstücks ohne
Verwaltungsakt verhindern sollte. "Das Verwaltungsgericht
Frankfurt (Oder) hat uns nach der Aktion gesagt, dass es sich erledigt
hat", sagte Sarrach. Nach Angaben von Gisela Scheibe hingegen
erlaube die Verbandssatzung ein Betreten des Grundstücks.
Und als nächstes würden die Bagger anrücken,
dann komme es zur Vollstreckung der gerichtlichen Anordnung.
Bereits
seit acht Jahren besteht der Rechtsstreit zwischen dem Ehepaar
und dem ZVWA. Die Plenzkes betreiben eine Nutzwasserrückgewinnungsanlage.
Das Grundstück sei abwasserfrei, so ihr Anwalt. Das Wasser
werde wiederverwendet. Das bezweifelt der Verband, weshalb er eine
Befreiung vom Anschlusszwang ausschließt. Zuletzt wurde dem
ZVWA im Februar vom Verwaltungsgericht die Zwangsabfuhr von Schmutzwasser
zwar verboten. Doch gleichzeitig sagte das Gericht, dass die Verpflichtung
zum Anschluss an die Kanalisation auch zwangsweise durchgesetzt
werden könnte. |