Das
Amt Lieberose/Oberspree- wald überzieht die 240 Einwohner
von Briesensee mit Abwasserbescheiden. Die Leute sollen zahlen
für eine Leistung, die sie nicht bestellt haben. Im Februar
2000 entschieden die Gemeindevertreter des damals noch selbstständigen
Dorfes gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang für die
Grundstücke, wenn die Bürger selbst Anlagen betreiben,
die den gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit und Umweltschutz
entsprechen. Trotzdem ließ das Amt Lieberose Leitungen verlegen
und brachte die Leute mit juristischen Kniffen dazu, sich dem teuren
Verfahren auszuliefern.
Nur
bei Doris Groger beißen sie bis heute auf Granit. Nicht
umsonst wurde die couragierte Frau erst zur Bürgermeisterin,
jetzt zur Ortsteilbürgermeisterin gewählt. Gegen den Bescheid,
den Anschluss und die Bauarbeiten zuzulassen, legte sie Widerspruch
ein. Denn eine Fachfirma hatte ihr eine Nutzwassergewinnungsanlage
errichtet, in der alles gesammelt wird, was im Haus anfällt.
Anschließend geht es gereinigt in den Teich mit Koi und Silvesterkarpfen.
Ein Gutachten der Cottbuser Hygiene bescheinigt der Anlage Badewasserqualität
mit Tendenz zum Trinkbaren. Aber das interessiert Amtsdirektor Bernd
Boschan wenig. Ihm kommt es darauf an, durch möglichst viele
Anschlüsse die überdimensionierte Kläranlage halbwegs
rentabel zu machen.
»Auch
die Gerichte«, erklärt Doris Groger entnervt, »sagen,
dass es ihnen allein um das Gesetz geht, nicht um die Ökologie.« Doch
selbst darüber können Juristen trefflich streiten. Nicht
alle meinen, man müsse sich dem Anschlusszwang beugen. Nach
einem Urteil des Landesverfassungsgerichtes kann »das bezogene
Frischwasser mehrfach genutzt werden, muss aber nach der letzten
Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt
werden.« Was aber, wenn die letzte Nutzung im Wässern
des Gemüsebeetes besteht? Muss dann für die Belange der öffentlichen
Abwasserbeseitigung extra Wasser zugekauft werden?
Vernichtend
für die Behörde kommt der Familie ein Gutachten
der Technischen Universität Hamburg-Harburg zu pass. Die Hamburger
Fachleute meinen, dass das Einleiten von »nutzbarem Wasser« nicht
nur »eine Vergeudung der wichtigen Ressource Wasser in einer
trockenen Region« wäre, sondern möglicherweise den
Straftatbestand der Gewässerverunreinigung erfülle.
Weil
ihr mitgeteilt wurde, dass der Bagger Mittwoch anrücken
sollte, beantragte Doris Groger Anfang der Woche Polizeischutz von
Wohnung und Hof und wartete gleichzeitig auf das letzte Urteil des
Landgerichts. Das Gericht legte dann in einer schwammigen Begründung
nahe, den Zwangsanschluss zu dulden. Die Beamten, auch von der anderen
Seite zu Hilfe gerufen, halfen nur dem Bautrupp. Auf engstem Raum
und nur mit dem Spaten wurde der Anschlussschacht gesetzt, das Rohr
nach draußen verlegt – am Donnerstag sollte es
weiter gehen.
Doch
daraus wurde nichts. Denn noch gilt das Grundgesetz und die Unverletzlichkeit
des Eigentums, es sei denn, es
ginge
von ihm
eine Gefahr aus. Das zu bestätigen, weigerten sich die Beamten. Und
der Gerichtsbescheid war ohne Unterschrift geblieben, wie sich beim
näheren Hinsehen herausgestellt hatte.