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22. Dezember 2007

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

ND 21.12.2007

Brandenburg

Wasser in die Kanalisation oder den Karpfenteich?

Bautrupp des Amtes Lieberose rückte unter Polizeischutz an,
um in Briesensee einen Anschluss zu legen

Von Klaus Muche

 

 

Das Amt Lieberose/Oberspree- wald überzieht die 240 Einwohner von Briesensee mit Abwasserbescheiden. Die Leute sollen zahlen für eine Leistung, die sie nicht bestellt haben. Im Februar 2000 entschieden die Gemeindevertreter des damals noch selbstständigen Dorfes gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Grundstücke, wenn die Bürger selbst Anlagen betreiben, die den gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit und Umweltschutz entsprechen. Trotzdem ließ das Amt Lieberose Leitungen verlegen und brachte die Leute mit juristischen Kniffen dazu, sich dem teuren Verfahren auszuliefern.

Nur bei Doris Groger beißen sie bis heute auf Granit. Nicht umsonst wurde die couragierte Frau erst zur Bürgermeisterin, jetzt zur Ortsteilbürgermeisterin gewählt. Gegen den Bescheid, den Anschluss und die Bauarbeiten zuzulassen, legte sie Widerspruch ein. Denn eine Fachfirma hatte ihr eine Nutzwassergewinnungsanlage errichtet, in der alles gesammelt wird, was im Haus anfällt. Anschließend geht es gereinigt in den Teich mit Koi und Silvesterkarpfen. Ein Gutachten der Cottbuser Hygiene bescheinigt der Anlage Badewasserqualität mit Tendenz zum Trinkbaren. Aber das interessiert Amtsdirektor Bernd Boschan wenig. Ihm kommt es darauf an, durch möglichst viele Anschlüsse die überdimensionierte Kläranlage halbwegs rentabel zu machen.

»Auch die Gerichte«, erklärt Doris Groger entnervt, »sagen, dass es ihnen allein um das Gesetz geht, nicht um die Ökologie.« Doch selbst darüber können Juristen trefflich streiten. Nicht alle meinen, man müsse sich dem Anschlusszwang beugen. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtes kann »das bezogene Frischwasser mehrfach genutzt werden, muss aber nach der letzten Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt werden.« Was aber, wenn die letzte Nutzung im Wässern des Gemüsebeetes besteht? Muss dann für die Belange der öffentlichen Abwasserbeseitigung extra Wasser zugekauft werden?

Vernichtend für die Behörde kommt der Familie ein Gutachten der Technischen Universität Hamburg-Harburg zu pass. Die Hamburger Fachleute meinen, dass das Einleiten von »nutzbarem Wasser« nicht nur »eine Vergeudung der wichtigen Ressource Wasser in einer trockenen Region« wäre, sondern möglicherweise den Straftatbestand der Gewässerverunreinigung erfülle.

Weil ihr mitgeteilt wurde, dass der Bagger Mittwoch anrücken sollte, beantragte Doris Groger Anfang der Woche Polizeischutz von Wohnung und Hof und wartete gleichzeitig auf das letzte Urteil des Landgerichts. Das Gericht legte dann in einer schwammigen Begründung nahe, den Zwangsanschluss zu dulden. Die Beamten, auch von der anderen Seite zu Hilfe gerufen, halfen nur dem Bautrupp. Auf engstem Raum und nur mit dem Spaten wurde der Anschlussschacht gesetzt, das Rohr nach draußen verlegt – am Donnerstag sollte es weiter gehen.

Doch daraus wurde nichts. Denn noch gilt das Grundgesetz und die Unverletzlichkeit des Eigentums, es sei denn, es ginge von ihm eine Gefahr aus. Das zu bestätigen, weigerten sich die Beamten. Und der Gerichtsbescheid war ohne Unterschrift geblieben, wie sich beim näheren Hinsehen herausgestellt hatte.

 

 
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